kobinet-nachrichten 03.08.2004
Marburg/Lahn (kobinet) Mit Befremden hat der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW zum Erlass der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV-NRW) aufgenommen.
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Quelle: www.kobinet-nachrichten.org
kobinet-nachrichten 16.10.2004
Berlin (kobinet) Für den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit am 12. November in Bremen zu vergebenden Deutschen Internetpreis spielt Barrierefreiheit offensichtlich keine Rolle. Keine der Webseiten von den sieben für den Preis nominierten Unternehmen erfüllt die Mindestanforderungen von W3C und BITV, erfuhr heute die kobinet-Redaktion. Die bei einem Test angelegten Standards, die als gängige Kriterien für einen modernen Gepflogenheiten folgenden Auftritt im Netz gelten, wurden auch nicht annähernd erreicht.
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Quelle: www.kobinet-nachrichten.org
kobinet-nachrichten 12.10.2004
Düsseldorf (kobinet) Als besonderen Service für seine Besucher hat das Straßenverkehrsamt Düsseldorf Informations-Terminals installiert, die den gehenden und auch den gehbehinderten Besuchern die Benutzung ermöglichen soll. Auf den Terminals steht das Internetangebot der Stadt Düsseldorf mit Ausdruckmöglichkeit zur Verfügung. Direkt im Amt stehen weitere Geräte, an denen online ein Wunschkennzeichen reserviert werden kann. Mit dem Ausdruck einer Bestätigung aus dem Terminal kann der Besucher zum Schalter gehen und sein Wunschkennzeichen amtlich machen.
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Quelle: www.kobinet-nachrichten.org
kobinet-nachrichten 22.09.2004
Wiesbaden (kobinet) Diese Woche in JurPC , einer in Wiesbaden redigierten Webseite für Juristen, wird die Barrierefreiheit im Netz aus rechtlicher Sicht behandelt.
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Quelle: www.kobinet-nachrichten.org
bik-online 30.09.2004
Ende Oktober ist es soweit: Dann liegt das Buch "Barrierefreies Webdesign - Praxishandbuch für Webgestaltung und grafische Programmoberflächen" endlich in den Läden.
Das Buch orientiert sich eng an der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) des Gleichstellungsgesetzes.
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Quelle: www.bik-online.info
Ab sofort bieten die Hamburger Öffentlichen Bücherhallen (HÖB) einen neuen Service online auf ihrer Homepage an: Als erste Bibliothek in Deutschland ist es Usern auf der Homepage www.buecherhallen.de möglich, sich über den Internet-Dienst ReadSpeaker den Inhalt von Webseiten durch eine computer-gestützte Stimme vorlesen zu lassen. Sobald der User das auf der Webseite platzierte Lautsprechersymbol in den Bereichen Veranstaltungen, News, HÖB-Themen drückt, wird entweder die ganze HTML-Seite oder ein vorher markierter Text an den Internet-Dienst übertragen und in Sprache umgesetzt. Dieser Dienst erfordert keine Installation oder Herunterladen von Software auf dem heimischen PC.
Große Teile der Bevölkerung können das Internet schwer oder kaum nutzen. Besonders betroffen sind davon stark Sehbehinderte, Legastheniker, funktionale Analphabeten, Menschen mit Behinderungen, mit nicht-deutscher Muttersprache. Hinzu kommen Millionen von älteren Menschen mit Leseschwierigkeiten und Hirngeschädigte. Durch das neue Angebot wird benachteiligten Menschen der Internetzugang erleichtert und die Gefahr verringert, dass ihre Benachteiligung sich weiter verschärft.
Den Hamburger Öffentlichen Bücherhallen ist es ein wichtiges Anliegen, die Webangebote allen Menschen zugänglich zu machen. Hella Schwemer-Martienßen betont: » Als erste und bisher einzige Bibliothek in Deutschland unterstützen wir diese Initiative. Wir ermöglichen Sehbehinderten und gehandikapten Menschen einen barrierefreien Zugang, um sie an den vielfältigen Informationsmöglichkeiten uneingeschränkt teilhaben zu lassen. Für die Betroffenen ist es eine große Hilfe, wenn Vorleseprogramme genutzt werden, die für den Anwender kostenlos sind. Wir hoffen, Vorbild für viele andere Öffentliche Bibliotheken zu werden. «
ReadSpeaker Europe (www.readspeaker.de) ist in Skandinavien mit über 80 Kunden vom Königshaus über das Parlament, Behindertenorganisationen, bis zu Arbeitsämtern und Großstadtverwaltungen bereits sehr erfolgreich und expandiert seit Anfang des Jahres in ganz Europa.
Dieses neue Angebot ist ein weiterer Schritt zum barrierenfreien Internetauftritt. Bereits seit 2001 präsentiert sich die Homepage der HÖB blindengerecht. Die HÖB und der Deutsche Blinden- und Sehbehinderten-Verband entwickelten gemeinsam einen blindengerechten Auftritt, der sich durch den Verzicht auf Flash-Animationen und eine nachvollziehbare Navigation auszeichnet.
Vom Großteil der Internet-User unbemerkt blieb die Navigation, die an spezielle Software angepasst wurde: Alle Grafiken und visuellen Navigationselemente sind mit Alternativtexten versehen, so dass diese mit speziellen Programmen erkannt werden können. Mit geeigneter Hard- und Software können damit auch Blinde im Internet surfen. Dazu werden die Textinformationen von Webseiten in Brailleschrift übertragen und können über eine Zusatztastatur ertastet werden oder sie werden mittels Screenreader-Software vorgelesen.
Quelle: PM von Hamburger Bücherhallen
Sofern Internet-Anwender ihren PC mit zwei Lautsprecherboxen ausgestattet haben, können sie sich einzelne Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vorlesen lassen. Zusätzlich hat das BMGS eine Fragebogenaktion gestartet, die ausgewertet und im Internet veröffentlicht wird.
Quelle: www.bmgs.bund.de/