kobinet-nachrichten 13.07.2004
Düsseldorf / Krautheim (kobinet) Behindertenverbände wehren sich gegen Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes.
Wie der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) heute mitteilt, haben der BSK und der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte eine gemeinsame Verbandsklage gegen die von der Deutschen Bundesbahn Netz AG beabsichtigten Baumaßnahmen am Bahnhof im baden-württembergischen Oberkochen erhoben.
Auslöser für diese erstmalige Klage nach dem Bundesgleichstellungsgesetz der zwei großen Behindertenverbände ist die geplante Neugestaltung des Bahnhofsbereiches, die den Zugang zu den Bahnsteigen für Menschen mit Körperbehinderungen künftig unmöglich macht. Nach dem geplanten Umbau können die Gleise nur noch über zwei Treppen und Schächte erreicht werden. Für Rollstuhlfahrer, gehbehinderte Menschen und Eltern mit Kinderwagen ist dort Endstation. Derzeit ist der Bahnhof in Oberkochen für Rollstuhlfahrer noch nutzbar. Die beiden Verbände sehen darin einen Widerspruch zum Behindertengleichstellungsgesetz, wonach Lebensbereiche barrierefrei gestaltet werden müssen. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte den Umbau trotz der von den Verbänden vorgetragenen Einwände am 7. Mai 2004 genehmigt.
Zwar hat die Deutsche Bahn Netz AG in der Unterführung den Bau von Schächten eingeplant, damit ein behindertengerechter Zugang nachgerüstet werden kann. Allerdings sieht sie derzeit keinen aktuellen Bedarf, da der Bahnhof nach eigenen Angaben zurzeit von weniger als 1.000 Personen pro Tag genutzt würde. elba
Quelle: www.kobinet-nachrichten.org