kobinet-nachrichten 06.10.2004
Mainz (kobinet) Behinderte Menschen sollen künftig im Globus Handelshof in Gensingen (Landkreis Mainz-Bingen) ohne Barrieren einkaufen können. Wie die kobinet-nachrichten erfuhren, wurde bereits im Beisein des rheinland-pfälzischen Staatssekretärs im Sozialministerium und Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Dr. Richard Auernheimer, von Kurt Piroth, dem Geschäftsleiter des Globus Handelshof Gensingen, mit Vertretern der Verbände der Menschen mit Behinderungen eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
Der Globus Handelshof Gensingen verpflichtet sich darin zur schrittweisen barrierefreien Ausgestaltung seines Marktes; die Verbände verpflichten sich im Gegenzug dazu, ihre Mitglieder über das Angebot zu informieren und das Unternehmen bei der Umsetzung zu begleiten. Das rheinland-pfälzische Sozialministerium hat den Prozess moderiert. Rheinland-Pfalz ist damit Informationen des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums zufolge das erste Bundesland, in dem eine solche Zielvereinbarung abgeschlossen wurde.
Diese Zielvereinbarung freue ihn vor allem deshalb, weil die Barrierefreiheit eines der Kernelemente des neuen Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen sei, unterstrich der Staatssekretär. Das Instrument der Zielvereinbarung sei ein sehr flexibles Mittel, um mit Unternehmen über entsprechende Maßnahmen zu verhandeln. Sein Dank galt den Vertretern von Globus, die mit der Vereinbarung dazu beitragen, behinderten Menschen mehr Selbstbestimmung und Gleichstellung zu eröffnen.
Kurt Piroth, Geschäftsleiter des Globus Handelshof Gensingen, erklärte sich bereit, mit den Verbänden diese Zielvereinbarung zu vereinbaren. Die beschlossenen Punkte und deren sukzessive Umsetzung trügen mit dazu bei, behinderten Mitbürgern ihren Besuch bei Globus Gensingen so angenehm wie möglich zu gestalten. Einige der festgelegten Ziele wurden bereits beim Umbau des Marktes realisiert. Piroth sagte den Verbänden zu, die noch ausstehenden Maßnahmen zeitnah auf ihre Umsetzungsmöglichkeit zu überprüfen und, wo machbar, zu verwirklichen. Seinen besonderen Dank sprach er den Fachleuten der Behindertenverbände aus, die mit ihrer Kompetenz und ihrem Sachverstand einen wesentlichen Beitrag zu der Vereinbarung geleistet haben. Sehr zufrieden zeigte sich Kurt Piroth, dass durch die geschlossene Vereinbarung und deren Umsetzung Globus wieder ein Stück mehr zur Zufriedenheit seiner Kunden beitragen kann.
Stellvertretend für die Verbände der Menschen mit Behinderungen sprach Paul Haubrich von der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter von einem Meilenstein in der Gestaltung gleichwertiger und selbstbestimmter Lebensbedingungen. Barrierefrei einkaufen zu können, sei für behinderte Menschen sehr wichtig. Für diese Innovation gebühre Globus Lob und Anerkennung. Er zeigte sich besonders stolz, dass Rheinland-Pfalz das erste Bundesland ist, in dem eine Zielvereinbarung abgeschlossen worden sei.
Mit der Zielvereinbarung soll behinderten Menschen der Zugang zu Leistungen und zum Warenangebot erleichtert werden. Dies betrifft sowohl die bauliche Ausgestaltung des Warenhauses als auch die Ausstattung und den Umgang mit behinderten Kundinnen und Kunden. Globus erklärt sich in der Zielvereinbarung bereit, den Markt schrittweise innerhalb der nächsten zwei Jahre den Bedingungen der Barrierefreiheit anzupassen.
Beispielsweise sollen für sehbehinderte oder blinde Menschen Produkte «zum Greifen» präsentiert werden. Die Beleuchtung, Farbgestaltung und Beschriftung des Marktes soll behinderten Menschen die Orientierung erleichtern. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten sollen Beschriftungen und Wegweiser in einfacher Sprache gehalten sein. Für gehörlose und schwerhörige Menschen sollen Informationen zum Beispiel durch Untertitelung so gestaltet sein, dass sie von ihnen wahrgenommen werden können. Darüber hinaus gibt es rollstuhlgerechte Einkaufswagen, behinderte Menschen werden an den Bedienungstheken bevorzugt behandelt und es gibt einen Einpackservice. Zusätzlich stehen in ihrer Mobilität eingeschränkten Kundinnen und Kunden Elektromobile zur Verfügung, um sich im Markt bewegen zu können.
Der Text der Zielvereinbarung soll nach Abschluss in das Zielvereinbarungsregister beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung eingetragen werden. omp
Quelle: www.kobinet-nachrichten.org