Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat sich am 24. August 2004 mit dem » Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze « befasst. Mit diesem Gesetz sollen die Behörden und sonstigen Verwaltungseinrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg verpflichtet werden, Menschen mit Behinderungen Gleichstellung und Barrierefreiheit zu ermöglichen. Diese Verpflichtung gilt vor allem für öffentliche Gebäude und Wege, für mündliche und schriftliche Kommunikationshilfen im Umgang mit der Verwaltung und für öffentliche Internet- und Intranetauftritte. Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Durchsetzung der Gleichberechtigung behinderter Frauen zu stärken.
Der in dieser Fassung vorgelegte Gesetzentwurf wurde von der Behörde für Soziales und Familie gemeinsam mit dem Senatskoordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen, Herbert Bienk, unter Einbeziehung der CDU- und SPD- Bürgerschaftsfraktionen erarbeitet.
Hintergrund: Im Mai 2002 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft getreten, das die Bundesverwaltung dazu verpflichtet, behinderte Menschen nicht zu benachteiligen. In den einzelnen Bundesländern werden seitdem Gleichstellungsgesetze für behinderte Menschen erarbeitet, die die jeweiligen Landesverwaltungen in gleicher Weise binden sollen.
Das Hamburgische Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen orientiert sich eng am BGG. Folgend die wesentlichen Punkte:
» Wir haben von Anfang an großen Wert darauf gelegt, das Gesetzgebungsverfahren so transparent wie möglich zu machen und behinderte Menschen und ihre Interessenvertretungen so früh wie möglich an der Erarbeitung des Gesetzes zu beteiligen «, erklärte die zuständige Senatorin für Soziales und Familie, Bürgermeisterin Birgit Schnieber-Jastram: » Mit dem nun vorliegenden Gesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Gleichstellung behinderter Menschen in allen öffentlichen Bereichen umzusetzen. Unsere gemeinsame Aufgabe wird es sein, die Vorschriften mit Leben zu erfüllen und die Bedürfnisse und Wünsche behinderter Menschen mehr als bisher wahrzunehmen und zu akzeptieren. «
Frank-Thorsten Schira, Sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: » Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein großer Fortschritt. Die öffentliche Verwaltung wird nun stärker als zuvor verpflichtet, auf die Belange von Menschen mit Behinderungen einzugehen. «
Der Fachsprecher für Behindertenpolitik der SPD-Fraktion, Dirk Kienscherf, erklärt zu dem vorgelegten Gesetzentwurf: » Für uns stehen die betroffenen Menschen im Mittelpunkt. Deshalb haben wir beim Entstehen des Gesetzes mitgearbeitet und eine ganze Reihe von Punkten in dieses Gesetz einbringen können. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für die zukünftige Behindertenpolitik in Hamburg «, so das Fazit von Dirk Kienscherf.
Die Kosten für die Umsetzung des Gesetzes können zurzeit noch nicht genau beziffert werden, weil nur geschätzt werden kann, wie oft behinderte Menschen beispielsweise barrierefrei gestaltete Bescheide verlangen werden. Die Aufwendungen sollen aus den vorhandenen Mitteln getragen werden.
Der Senat hat entschieden, das Gesetz an die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg weiterzuleiten. Die Bürgerschaft wird dann nach Beratung in den Ausschüssen darüber entscheiden, ob und wann das Gesetz in Kraft treten wird.
Monika Offermann