kobinet-nachrichten 20.09.2004
Kassel (kobinet) Behinderte Menschen beklagen immer wieder, dass es Probleme mit TaxifahrerInnen kommt. Besonders wenn es sich um kürzere Beförderungsstrecken handelt, zeigen diese sich zuweilen äußerst unwillig, ihre Fahrgäste zu befördern. In Kassel wurde so kürzlich einer blinden Frau die Fahrt vom ICE-Bahnhof in ein Rehazentrum verweigert.
Einem Bericht des Kasseler Extra Tip zufolge wollte die blinde Anja Randau kürzlich mit dem Taxi vom Kasseler ICE-Bahnhof Wilhelmshöhe zu einem nahe gelegenen Rehazentrum fahren. «Das sind doch nur ein paar Meter. Das ist mir zu kurz», hatte ihr der Taxifahrer auf ihren Fahrtwunsch erwidert und die blinde Frau unverrichteter Dinge einfach stehen lassen. In einer nahegelegenen Apotheke fand die aufgrund einer Fußverletzung gehbehinderte Frau dem Zeitungsbericht zufolge Hilfe und wurde von einer Passantin mühsam zum Rehazentrum geleitet. Anja Randau war ob dieser unfreundlichen Fahrtverweigerung jedoch so verärgert, dass sie sich beim Kasseler Ordnungsamt beschwerte, das für derartige Beschwerden zuständig ist.
«Taxen haben eine Beförderungspflicht. Und wenn es nur um die Ecke ist - sie müssen fahren,» stellt der Leiter des Kasseler Ordnungsamtes Hilbert von Löhneysen klar. «Wenn so etwas passiert, Taxennummer oder Kennzeichnnummer aufschreiben und uns melden», empfiehlt der Ordnungsamtsleiter. Da das Notieren der Nummern für die blinde Frau in diesem Fall nicht möglich war, blieb der unfreundliche Taxifahrer erst einmal ungeschoren, dafür gab’s aber einen negativen Bericht im lokalen Anzeigenblatt, das keine Werbung für das Kasseler Taxigewerbe war. omp
Quelle: www.kobinet-nachrichten.org