London (kobinet - 16.04.2003 - 13:05)
Ryanair nahm den Betrieb 1985 auf. Stolz berichtet man
in der Unternehmensgeschichte, dass «Ryanair die erste europäische
Fluggesellschaft war, die sich auf preisgünstige Flüge auf
innereuropäischen Kurzstrecken spezialisierte». Die Fluglinie konnte im
Jahr 2002 das Passagieraufkommen um 30% steigern.
Doch nun kommt Ärger auf Ryanair zu. Zahlreiche Medienberichten stellen die Fluglinien in einem sehr unvorteilhaftem Lichte dar.
Der Gegner heißt Disability Rights Commission (DRC) und bringt Ryanair in Bedrängnis, indem er medienwirksam seit einigen Wochen Material für eine Klage sammelt.
Die DRC wurde gegründet um behinderte Menschen einen fairen Platz in der Gesellschaft zu sichern und gegen Diskriminierungen behinderter Menschen anzukämpfen. «Das bedeutet in diesem Fall, dass behinderte Menschen um den gleichen Preis reisen, wie andere Fluggäste», erklärt deren Vorsitzender Bert Massie.
Grund ist eine Gebühr von 18 Pfund, die Ryanair auf manchen Flughäfen den Passagieren verrechnet, wenn sie einen Rollstuhl anfordern um zum Gate und ins Flugzeug zu gelangen. Massie zeigt sich darüber verärgert: «Die verkünden einen 68 % Anstieg derer Gewinne, aber sie sind nicht bereit ein Minimum an Service für behinderte Menschen zu bieten». Ryanair ist die einzige Fluglinien, die dieses Service den Fluggästen weiterverrechnet.
Bei Ryanair bestreitet man diesen Umstand vehement. Ein Untersprecher legt wert auf die Feststellung, dass bei «Ryanair umfassende und kostenlose Hilfsleistungen für Rollstuhlbenutzer angeboten werden». Einzig behinderte Menschen, die nicht mit dem eigenen Rollstuhl reisen, werden an die Dienstleistungen der Flughäfen verwiesen. Einige Flughäfen bieten dieses Service nicht kostenlos an und in diesen Fällen werden dann Gebühren fällig.
Aus diesem Grund wir die DRC sowohl Ryanair als auch die British Airports Authority (BAA) verklagen. Vorgeworfen wird den beiden ein Verstoß gegen das britische Behindertengleichstellungsgesetz (Disability Discrimination Act), welches behinderten Menschen das Recht auf ein nichtbenachteiligendes Service zusichert.
Die DRC sammelt noch Material für eine Klage und bittet daher Diskriminierungsvorfälle an ryanair.Glo@drc-gb.org zu mailen. lad
am Donnerstag, 01.01.1970, 01:00