Potsdam (kobinet) Anfang März hat der brandenburgische Landtag das Gesetz zur Herstellung von Chancengleichheit für Behinderte verabschiedet. Angenommen wurde es mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU. Die PDS stimmte dagegen. Trotz der eingegangenen Kompromisse handele es sich um ein gutes Gesetz im Sinne der Betroffenen, sagte Sozialminister Günter Baaske von der SPD während der Debatte.
Eine Festschreibung zusätzlicher Leistungen zugunsten behinderter Menschen sei angesichts der angespannten Haushaltslage nicht möglich gewesen, sagte Baaske. Die tatsächliche Gleichstellung von Behinderten müsse in den Köpfen der Menschen beginnen. In Brandenburg leben rund 240.000 Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Das sind fast zehn Prozent der Bevölkerung.
Kernpunkt des Gesetzes ist die Schaffung von Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer an allen Gebäuden der Landesverwaltung. Außerdem wird erstmals die Möglichkeit der Verbandsklage für die Behindertenverbände festgeschrieben. Die Kompetenzen des Landesbehindertenbeauftragten werden gestärkt.
Die PDS-Abgeordnete Kerstin Bednarsky bezeichnete das Gesetz als «Papiertiger». Damit werde den Betroffenen nicht geholfen. «Lieber kein Gesetz als dieses», sagte sie. Sie warf der Landesregierung vor, dass die Kommunen nicht ebenfalls in die Pflicht genommen werden. Ein eigener Gesetzentwurf der PDS war von der Koalition abgelehnt worden. Die darin enthaltenen finanziellen Verpflichtungen seien nicht machbar, argumentierten Abgeordnete von SPD und CDU.
Nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist Brandenburg bereits das dritte Bundesland, das seit der Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Bundesebene ein Landesgleichstellungsgesetz verabschiedet hat. Die Gesetze von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein traten bereits zum 1. Januar in Kraft, Bayern hat ebenfalls die Verabschiedung eines Gleichstellungsgesetzes für dieses Jahr angekündigt.
omp
am Donnerstag, 01.01.1970, 01:00