Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz hat der Modernisierungsprozess der Bundesverwaltung weitere wichtige Impulse erhalten. Eines der wichtigsten Ziele des Programms „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ (siehe www.bmi.bund.de ) ist die Ausrichtung an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Dazu gehört, dass möglichst alle Hindernisse beseitigt werden, die es behinderten Bürgerinnen und Bürgern erschweren, ihre Rechte und Interessen in einem Verwaltungsverfahren wahrzunehmen. Mit drei neuen Verordnungen zum Behindertengleichstellungsgesetz sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass behinderte Menschen mit Bundesbehörden barrierefrei kommunizieren und das Internetangebot des Bundes möglichst ungehindert nutzen können. In den Beiträgen des Themenheftes „Barrierefreiheit – Verwaltung ohne Schranken“ der Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik (BBB) des Bundesverwaltungsamtes werden die Bestimmungen und Begriffe der Rechtsverordnungen näher erläutert. Es werden verschiedene Behinderungsarten und entsprechende Hilfsmittel für den Umgang mit dem Internet vorgestellt sowie auf eine Reihe von Beratungs- und Unterstützungsangeboten von Selbsthilfeorganisationen, Forschungs- und Praxisprojekten hingewiesen. Weitere nützliche Tipps sind Hinweise auf Broschüren für Web-Designer und auf (Online-) Prüfprogramme, die fertige Websites auf Barrierefreiheit prüfen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet die Bundesbehörden zu vielfältigen Gestaltungsmaßnahmen, um Barrierefreiheit in Verwaltungsverfahren und in der Nutzung von Internetauftritten und -angeboten der Bundesverwaltung sicherzustellen. In § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist Barrierefreiheit folgendermaßen definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Blinde und sehbehinderte Menschen haben etwa einen Anspruch darauf, dass Bundesbehörden ihnen wichtige Dokumente in Blindenschrift oder als Hörkassette zur Verfügung stellen. Hör- und sprachbehinderte Personen können sich bei der Wahrnehmung ihrer Interessen mit der Bundesverwaltung in Deutscher Gebärdensprache verständigen. Wahlweise können sie auch lautsprachbegleitende Gebärden oder andere Kommunikationsmittel nutzen. Die Internetauftritte und -angebote der Bundesbehörden müssen auch von behinderten Menschen möglichst uneingeschränkt genutzt werden können.
Die einzelnen Anforderungen an barrierefreie Verwaltungsverfahren und Internetangebote des Bundes sind in folgenden Rechtsverordnungen festgelegt:
Nach der Kommunikationshilfenverordnung und nach der Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung hat das Bundesverwaltungsamt die Funktion einer zentralen Beratungs- und Unterstützungsstelle: Diese Zentralstelle berät und unterstützt die Bundesbehörden bei der Wahrnehmung der Aufgaben, die sich aus den beiden Rechtsverordnungen ergeben. Auf Basis der Kommunikationshilfenverordnung wird dazu etwa die Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern oder die zentrale Beschaffung weiterer Kommunikationshilfen gehören. Im Hinblick auf die Verordnung über barrierefreie Dokumente berät und unterstützt das Bundesverwaltungsamt die Behörden dabei, blinden und sehbehinderten Menschen Dokumente zugänglich zu machen. Zu den Aufgaben wird auch die Vermittlung von Privaten oder Behörden gehören, die Kommunikationshilfen bereitstellen. Die Einrichtung und Pflege einer Übersicht über Kommunikationshilfen soll ebenso für schnelle Lösungen sorgen wie der Abschluss von Rahmenverträgen mit externen Dienstleistern über die Bereitstellung von Kommunikationshilfen und Dienstleistungen zur Zugänglichmachung von Dokumenten. Die konkreten Aufgaben der Zentralstelle werden sich aus der stark einzelfallbezogenen Praxis und aus den technischen und medizinischen Fortschritten auf diesem Gebiet ergeben. So wird sich das Dienstleistungsangebot des Bundesverwaltungsamtes zum Thema „Barrierefreiheit“ kontinuierlich aufgrund der Anforderungen der zu beratenden Behörden entwickeln.
Im Themenheft werden eine Reihe von Selbsthilfeorganisationen, Betroffenenverbänden und Forschungseinrichtungen vorgestellt, die ihre Unterstützung beim barrierefreien Webdesign anbieten. Praxisleitfäden veranschaulichen anhand von Beispielen, was Web-Designer berücksichtigen müssen, damit ihre Internetseiten auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Schließlich lässt sich mit (Online-)Prüfprogrammen und Checklisten testen, wieweit eine gestaltete Website barrierefrei ist und wo noch Anpassungsbedarf besteht.
Bundesverwaltungsamt, Abteilung VIII, Bernhard Kraus
Telefon: 0221 758 1723 , E-Mail: barrierefreiheit@bva.bund.de
Bezugshinweise
Bestelladresse für das 28-seitige Themenheft „Barrierefreiheit – Verwaltung ohne Schranken“: Bundesverwaltungsamt, Referat VII A 1, 50728 Köln
E-Mail: win-bestellungen@bva.bund.de
Telefon: 01888 3583790
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Landes- / Kommunalbehörden: |
7,50 EUR |
Private Bezieher: |
7,50 EUR |
am Donnerstag, 01.01.1970, 01:00