Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen erklärt in einer Pressemeldung anlässlich des Starts seiner neuen Internetpräsenz www.sgb-ix-umsetzen.de :
„Das Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) und seine Entstehung sind maßgeblich durch den intensiven und offenen Dialog der Beteiligten untereinander gekennzeichnet. Diese Tradition möchte ich mit meinem neuen Internetangebot aufgreifen.“
Seit Inkrafttreten des SGB IX am 1. Juli 2001 haben Menschen mit Behinderungen mehr Rechte auf Teilhabe. Das bedeutet: Mehr Selbständigkeit, mehr Entscheidungsspielräume sowie eine schnellere und bessere Unterstützung in allen Fragen des Hilfebedarfs. Damit waren und sind viele Neuerungen und Änderungen verbunden. Haack: „Um den Prozess der Umsetzung für alle am Rehabilitationsgeschehen Beteiligten in größtmöglicher Weise transparent zu gestalten, bietet meine neue Homepage eine in dieser Form bislang einzigartige Informationsmöglichkeit.“
Dass mehr Informationen über die Ziele des Rehabilitations- und Teilhaberechtes notwendig sind, zeigen Mitteilungen über Unklarheiten und Unstimmigkeiten an, die bei der Auslegung des Gesetzes offenkundig werden. Noch immer sind die im SGB IX angelegten Grundpfeiler der Kooperation der Träger und Koordinierung der Leistungen nicht die Regel jeder Entscheidung über eine Teilhabeleistung. „Viele Zuschriften, die ich von behinderten Menschen erhalte, belegen dies“, so der Behindertenbeauftragte.
Nicht nur das SGB IX, sondern auch das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen (BGG) hat diese Internetseite maßgeblich beeinflusst, die nach der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) barrierefrei gestaltet wurde. Aufwendige Flashintros, Animationen oder eine verschachtelte Navigationsstruktur finden sich auf dieser Seite nicht. „Von ihrer Übersichtlichkeit und den schnelleren Ladezeiten profitieren natürlich auch diejenigen, die zwar nicht auf spezielle Software zum Lesen der Seite angewiesen sind, sie aber zur raschen Information nutzen möchten“, erläutert Karl Hermann Haack.
Der Behindertenbeauftragte hofft, mit seinem Angebot einen neuen Weg in der Umsetzung sozialer Gesetzgebung gehen zu können. Transparenz und ein offen geführter Diskussionsprozess aller Beteiligten vor Ort liegen ihm am Herzen. „Die Menschen sollen verstehen können, warum bestimmte gesetzliche Regelungen so sind, wie sie sind. Vor allen Dingen möchten wir sie informieren. Der Paradigmenwechsel hat stattgefunden, als wir aufgehört haben, behinderte Menschen für unmündig in der Vertretung ihrer eigenen Interessen zu halten. Ein sozialer Bürgerstaat muss Sozialrecht und Behindertenpolitik transparent machen“, betont Haack.
Ansprechen möchte der Behindertenbeauftragte mit seiner Seite aber nicht nur die Verbände und Interessenvertretungen, sondern auch die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Rehabilitationsträgern sowie vor allem in den Servicestellen, die das Gesetz täglich anwenden. Haack: „Mit dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort steht und fällt die Umsetzung eines Gesetzes. Barrierefreiheit fängt im Kopf eines jeden von uns an.“
am Donnerstag, 01.01.1970, 01:00