

Berlin, 21. Juli 2026: In den letzten Jahren hat sich das Bündnis AGG Reform Jetzt! immer wieder an Bundestagsabgeordnete und Verantwortliche für die bereits 2021 versprochene Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewandt. Nun, da das Gesetzgebungsverfahren für die Reform in den Bundestag eingebracht wurde und nach der Sommerpause zur Anhörung kommen dürfte, hat sich Natalie Rosenke vom Bündnis AGG Reform Jetzt! etwas Besonderes ausgedacht. Im Namen des Bündnisses schickte sie Frisbee-Scheiben mit der Aufschrift "Zeit für den großen Wurf: AGG Reform Jetzt!" an die zuständigen Bundestagsabgeordneten und Akteur*innen. Dass ein großer Wurf Not tut, das hat sich bereits bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Bundestag gezeigt. Bisher beschränkt sich die Bundesregierung auf kleine aufgrund von EU-Vorschriften nötige Verbesserungen statt eine ehrgeizige Reform des Diskriminierungsschutz voranzutreiben.
Berlin, 20. Juli 2026: Der Sozialverband VdK Deutschland hat den Beschluss des Bundeskabinett vom 15. Juli 2026 zum Bürokratieabbau im Verkehrsbereich kritisiert (siehe kobinet-Bericht vom 19. Juli 2026) und auch von der LIGA Selbstvertretung hagelt es Kritik an dem Vorhaben der Bundesregierung. Im Zentrum der Kritik steht dabei, dass die im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verankerte Frist zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – ursprünglich zum 1. Januar 2022 – gestrichen wird. Verena Bentele hat dazu erklärte: "Die Bundesregierung nimmt sich damit selbst aus der Pflicht. Das ist kein Bürokratieabbau, sondern ein Rückzug aus der Verantwortung. Wenn eine Bundesregierung selbst schreibt, vollständige Barrierefreiheit sei zwar schön, aber nicht realistisch, dann gibt sie ein gesetzlich verbrieftes Recht faktisch auf. Das ist ein Armutszeugnis für ein Land, das sich zur UN-Behindertenrechtskonvention bekennt." kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul hat sich den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf und vor allem die kritisierten Passagen und Begründungen angeschaut und dokumentiert diese.
Weiterlesen: Frist zur Barrierefreiheit im Personnahverkehr soll gestrichten werden
Berlin, 19. Juli 2026: Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert den Beschluss des Bundeskabinett vom 15. Juli 2026 zum Bürokratieabbau im Verkehrsbereich. Die Reform gehe an den Bedürfnissen von Millionen Menschen mit Behinderung und älteren Menschen vorbei, so der Verband.
Weiterlesen: VdK kritisiert Kabinettsbeschluss: Barrierefreiheit im ÖPNV bleibt auf der Strecke
Berlin, 14. Juli 2026: Eigentlich wollte die Bundesregierung die Altersdiskriminierung abbauen, wovon im Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht viel zu sehen ist. Eine neue Studie zeigt dabei erneut die Dimension von Altersdiskriminierung in Deutschland auf. Wer mit 65 Jahren eine Kfz-Versicherung online abschließt, zahlt dafür nämlich signifikant mehr als mit 45 – und bekommt dabei weniger Tarife angeboten. Das zeigt eine aktuelle wissenschaftliche Untersuchung des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ), die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gefördert wurde. "Dass ältere Menschen schlechtere Tarife und weniger Angebote bekommen, wenn sie eine Kfz-Versicherung online abschließen, ist für die Betroffenen schwer nachvollziehbar – sie empfinden diese Praxis als ungerechte Altersdiskriminierung", bewertet die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, die Ergebnisse.
Weiterlesen: Studie: Ältere Menschen zahlen bei Kfz-Versicherungen im Internet immer drauf
Berlin, 10. Juli 2026: Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL hat den Rechtsstreit gegen die Deutsche Bahn (DB) verloren. Die ISL wollte erreichen, dass Ein- und Ausstiegshilfen nach entsprechender Voranmeldung zu allen Zeiten zur Verfügung gestellt werden, zu denen Züge rollen. Zwei Verwaltungsgerichte in Berlin gaben jedoch der Gegenseite Recht. "Das bedeutet, dass wir als behinderte Fahrgäste weiterhin vom guten Willen der DB abhängig sind und nicht reisen können wie alle anderen auch", kritisiert die ISL-Geschäftsführerin Wiebke Schär. Seit März 2017 kämpft die ISL dafür, dass behinderte Reisende zu allen Zeiten, zu denen Züge fahren, diese auch nutzen können. Da die DB es bislang versäumt habe, barrierefreie Züge aufs Gleis zu setzen, seien ersatzweise Hublifte als angemessene Vorkehrungen vorgesehen.
Weiterlesen: Deutsche Bahn (DB) darf Menschen mit Behinderungen weiter diskriminieren
Berlin, 8. Juli 2026: "Die Bundesregierung erklärt die Beteiligung zur bloßen Fassade. Beim Aufbau des Kompetenzzentrums sollen die betroffenen Verbände nicht verbindlich mitwirken, sondern nur informiert und angehört werden. Das ist kein ernst gemeintes Verständnis von Teilhabe.", erklärt der Abgeordnete Sören Pellmann, Vorsitzender und behindertenpolitischer Sprecher der Linken im Bundestag. Bundestagsabgeordneter Pellmann stellt in dem Zusammenhang weiter fest, dass das dies bei der Frage der Stellenbesetzungen und der organisatorischen Ausrichtung besonders deutlich wird.
Berlin, 30. Juli 2026: Ein Blick auf die Tagesordnung des Plenum des Deutschen Bundestages für die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause vom 8. bis 10. Juli 2026 zeigt, dass der Gesetzentwurf zu Ändereungen des Behindertengleichstellungsgesetz nun wohl erst nach der Sommerpause in zweiter und dritter Lesung behandelt und beschlossen werden dürfte. Damit reiht sich der Bundestag nahtlos in die bisherige Entwicklungsgeschichte der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz ein, die bisher von vielen Ankündigungen und ständigen Verschiebungen bis zu einem heftig kritisierten Gesetzentwurf reicht. Ob die erneute Verschiebung der abschließenden Behandlung des Gesetzes nach der von massiven Protesten begleiteten Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 22. Juni 2026 gut oder schlecht für mögliche Verbesserungen des Gesetzentwurfs im Sinne einer wirksamen Barrierefreiheit ist, dazu gibt es verschiedene Ansichten innerhalb der Behindertenorganisationen.
Weiterlesen: Reform des Behindertengleichstellungsgesetz wohl erst nach der Sommerpause
Berlin, 25. Juni 2026: "Inklusion muss in allen Politikbereichen mitgedacht werden. Mit dem Zukunftspapier für eine inklusivere Gesellschaft und einen gerechteren Sozialstaat machen wir deutlich, dass es nicht um punktuelle Korrekturen geht, sondern um eine langfristige politische Aufgabe. Inklusion ist kein Randthema, sondern ein Maßstab für den Fortschritt unserer Gesellschaft. Barrierefreiheit betrifft uns alle und macht das Leben für Millionen Menschen jeden Tag leichter - für Familien mit Kindern, für ältere Menschen, für Reisende sowie für Menschen mit temporären oder dauerhaften Einschränkungen sind barrierefreies Bauen und Wohnen, ein inklusives Gesundheitswesen und eine Katastrophenvorsorge, die niemanden ausschließt, besonders wichtig." Dies teilte die Behindertenbeauftragte der Bundestagsfraktion der SPD und Bundestagsabgeordnete Heike Heubach auf Facebook mit Hinweis auf das am 23. Juni 2026 von der Bundestagsfraktion der SPD veröffentlichte "Zukunftspapier für eine inklusivere Gesellschaft und einen gerechteren Sozialstaat" mit, in dem auch die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion zur aktuellen Reform des Behindertengleichstellungsgesetz deutlich wird.
Berlin, 24. Juni 2026: "Und noch ein Wort an die Wirtschaft", so begann die blinde Justitiarin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) Christiane Möller eines ihrer Statements bei der Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 22. Juni 2026, in dem sie klar machte, dass behinderte Menschen auch Kund*innen sind. Sie führte unter anderem aus: "Es tut schon weh, wenn man lesen muss und hören muss, wie schlimm das ist, wenn plötzlich behinderte Menschen einkaufen wollen, wieviel Kosten sie verursachen. Dass sie Kunden sind und vielleicht auch gerne mal was konsumieren wollen und einkaufen wollen und dass da vielleicht auch was draus entsteht, was Positives, dass da vielleicht mehr Umsatz erfolgt, dass Produkte und Dienstleistungen vielleicht besser sind, wenn sie für alle da sind und gemacht werden, das vermisse ich so ein bisschen. Und ganz ehrlich in anderen Ländern hat mehr Barrierefreiheit noch nicht dazu geführt, dass das Abendland untergegangen wäre."
Weiterlesen: Christiane Möller: Ein Wort an die Wirtschaft – wir sind auch Kund*innen!
Bad Sebeberg / Kassel, 23. Juni 2026: "IGEL Aktuell BGG mit Zündstoff: Protest und zuhören - Warum die Anhörung die Behindertenbewegung nicht beruhigt", so lautet der Titel aktuellen Sonderausgabe des Podcast Inklusion Ganz Einfach Leben (IGEL), der am Tag nach der Anhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages erstellt und veröffentlicht wurde. Dabei geht es vor allem auch um die Protestaktionen, die vor und während der Anhörung vonseiten der Behindertenbewegung durchgeführt wurden.
Berlin, 23. Juni 2026: Circa 200 behinderte Menschen und ihre Verbündeten haben die Anhörung des Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Behindertengleichstellungsgesetz am 22. Juni 2026 mit lautstarken Protesten begleitet. Bereits eine Stunde vor Beginn der Anhörung und noch lange nach Anhörungsschluss hallten die Rufe "Wir sind laut, weil ihr uns die Rechte klaut" am Paul-Löbe-Haus des Bundestages, wo die Anhörung von 15:00 bis 16:30 Uhr stattfand. Und während dieser gesamten Zeit waren die Demonstrant*innen, die aus verschiedenen Teilen Deutschlands gekommen waren, laut, denn sie wollten, dass sie "drinnen" bei der Anhörung gehört werden. Solidarität gab es vom Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel und der SPD-Abgeordneten Heike Heubach, die vor der Anhörung kurz zu den Demonstrant*innen sprachen. Im Anschluss an die Anhörung kamen Corinna Rüffer und Simone Fischer von den Grünen sowie Sören Pellmann und weitere Akteur*innen der Anhörung bei den Protestierenden vorbei und bekundeten ihre Solidarität. Vier Rollstuhlnutzer*innen, die sich für die Anhörung im Paul-Löbe-Haus angemeldet hatten, mussten die Anhörung im Foyer verfolgen, weil angeblich kein Platz für mehr als einen Rollstuhlnutzer im Anhörungssaal war. "Schämt euch", hallten daher immer wieder die Rufe der Demonstrant*innen, ob dieser Diskriminierung und Peinlichkeit des Parlaments.
Weiterlesen: Lautstarke Proteste vor der Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz
Berlin, 23. Juni 2026: Die 90minütige Anhörung des Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Behindertengleichstellungsgesetz vom 22. Juni 2026 ist nicht nur vor Ort und begleitet von Protesten, sondern auch online auf großes Interesse gestoßen. Schließlich ging es dabei um nicht mehr und nicht weniger, ob Deutschland endlich den Sprung zu einem effektiven Schutz vor Diskriminierungen gegenüber behinderten Menschen und zu effektiven Vorschriften, um auch die Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten privater Unternehmen sicherzustellen, schafft. Die Meinung der meisten Expert*innen, bis auf die der Vertreter*innen der Wirtschaft, waren nicht nur eindeutig, sondern auch fachlich dahingehend fundiert, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung dringend Nachbesserung braucht. Die Anhörung wurde vom Deutschen Bundestag nicht nur live in dessen Parlamentsfernsehen übertragen, sondern anschließend auch auf dessen Internetseite eingestellt. Für diejenigen, die die Anhörung bisher nicht verfolgen konnten, lohnt sich also das Reinschauen, denn die Fragen und vor allem die Antworten der Verbandsvertreter*innen und der Einzelsachverständigen sagen einiges darüber aus, wie es um die Barrierefreiheit in Deutschland steht.
Weiterlesen: Anhörung zum Behindertengleichstellungsgestz online verfügbar
Berlin, 22. Juni 2026: Bei Anhörungen zu Gesetzgebungsverfahren spiegelt sich in der Regel das Interesse und die Ausrichtung der einzelnen Positionen der Bundestagsfraktionen bereits in der Auswahl der eingeladenen Sachverständigen und Verbände wider. Dies scheint bei der heute, am 22. Juni 2026 von 15:00 bis 16:30 Uhr, anstehenden Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz nicht anders zu sein. Denn ein Blick auf die Liste der Eingeladenen und vor allem darauf, wer wen eingeladen hat, verdeutlicht, welche Positionen im weiteren Gesetzgebungsprozess von welche Fraktion vertreten werden. Während die CDU/CSU hauptsächlich auf Vertreter aus der Wirtschaft setzt, setzt die SPD auf die Fachexpertise von Jurist*innen aus dem universitären Bereich und aus dem Deutschen Institut für Menschenrechte. Grüne und Linke setzen auf Selbstvertreter*innen mit entsprechender Expertise. Die Anhörung wird ab 15:00 Uhr auf www.bundestag.de mit Gebärdensprachdolmetschung und Untertitelung übertragen
Berlin, 22. Juni 2026: Heute, am 22. Juni 2026 findet von 15:00 bis 16:30 Uhr im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) statt. Der Gesetzentwurf verfolgt unter anderem das Ziel, "den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten". Die Justiziarin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), Christiane Möller, wird als Sachverständige an der Anhörung teilnehmen und stellt fest, dass das Ziel der Reform bisher klar verfehlt wird: "Ein Gesetz, das Behinderte gleichstellt, sieht anders aus. Im vorliegenden Entwurf wird an allen Stellschrauben gedreht, um die Wirtschaft zu schonen. Zwar wird den Unternehmen nun verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber dieses ‚Verbot‘ wird im Gesetz so ausgehöhlt, dass es behinderten Menschen im Alltag nichts bringt."
Weiterlesen: BGG-Reform: Ein Gesetz, das Behinderte gleichstellt, sieht anders aus
Berlin, 22. Juni 2026: Beim Tag der offenen Tür des Bundeswirtschaftsministerium am 21. Juni 2026 wurde der Ärger behinderter Menschen an der Blockadehaltung dieses Ministeriums in Sachen Verpflichtung von Unternehmen zur Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen bei einer Protestaktion deutlich. Behinderte Menschen besetzten die Bühne, organisierten eine Mahnwache und skandierten, dass sie Barrierefreiheit Jetzt wollen. Mit dem Protest wurde die Veranstaltung im Rahmen des Tages der offenen Tür massiv gestört und im Vorfeld der heute am 22. Juni 2026 stattfindenden Anhörung des Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales die Unzufriedenheit und der Ärger über den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht. Von 14:00 bis 17:00 Uhr geht es heute am 22. Juni vor dem Paul-Löbe Haus des Bundestages in Berlin weiter mit den Protesten, wenn dort ab 15:00 Uhr die Anhörung zum Gesetzentwurf für Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz stattfindet.
Weiterlesen: Protest für Barrierefreiheit erreichte Bundeswirtschaftsministerium
Berlin, 22. Juni 2026: Heute, am 22. Juni 2026 von 15:00 bis 16:30 Uhr, findet ein wichtiger Termin für die Zukunft der Barrierefreiheit in Deutschland statt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestag führt dann nämlich seine Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) durch. Dabei geht es auch um einige Anträge der Opposition zum Thema. Die Anhörung zu dem von vielen Behindertenverbänden scharf kritisierten Gesetzentwurf ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de mit Verdolmetschung in die Deutsche Gebärdensprache und Untertitelung übertragen und ist später in der Mediathek des Deutschen Bundestages abrufbar, wie es in der Ankündigung heißt. Die Anhörung wird sowohl von Aktiven im Paul-Löbe-Haus als auch von Demonstrierenden vor dem Paul-Löbe Haus aufmerksam verfolgt. Denn diese dürfte wichtige Grundlage für mögliche Änderungsanträge bieten.
Berlin, 21. Juni 2026: Aktivist*innen mit und ohne Behinderungen demonstrieren derzeit - am Nachmittag des 21. Juni 2026 - im Bundeswirschaftsministerium. Sie wollen vor der morgigen parlamentarischen Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Druck machen. "Wir gehen nicht, bevor das neue BGG nicht geht!", so die klare Ansage der Aktivist*innen. Die Aktivist*innen nutzen für ihre Aktion den traditionellen Tag der offenen Tür der Bundesregierung, an dem Bürger*innen zu verschiedenen Veranstaltungen der einzelnen Ministerien eingeladen sind.
Weiterlesen: Protestaktion im Wirtschaftsministerium: Wir gehen nicht bevor das Gesetz nicht geht!
Berlin, 20. Juni 2026: Anlässlich der Verbändeanhörung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) am kommenden Montag im Deutschen Bundestag fordert der Deutsche Behindertenrat (DBR) deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. "Der vorliegende Entwurf bleibt hinter den Erwartungen von Millionen Menschen mit Behinderungen zurück. Es reicht nicht, Barrierefreiheit zu versprechen – sie muss auch durchsetzbar sein", erklärt Michaela Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates. "Der Bundestag hat jetzt die Chance und die Verantwortung, aus einem unzureichenden Entwurf ein wirksames Gleichstellungsgesetz zu machen."
Berlin, 19. Juni 2026: Die LIGA Selbstvertretung schließt sich nicht nur dem Aufruf von AbilityWatch und Aktivist*innen für die Rechte behinderter Menschen zur Demonstration vor der Anhörung zum Gesetzentwurf zu Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz am 22. Juni 2026 von 14:00 bis 17:00 Uhr vor dem Paul-Löbe-Haus des Bundestages in Berlin an, sondern hat sich im Vorfeld der Anhörung an die Ausschussmitglieder von CDU/CSU und SPD gewandt. Der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, Ottmar Miles-Paul, kritisiert, dass der derzeitige Gesetzentwurf für Jahre festgeschriebene erhebliche Nachteile beim Abbau von Barrieren bringt und eine völlig unzeitgemäße und unakzeptable Botschaft verbreitet. Mit Änderungsanträgen müsse der Gesetzentwurf verbessert werden und unbedingt der Satz gestrichen werden, wonach Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen für Unternehmen als unverhältnismäßige Belastung eingestuft werden. Im Folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten die Mail von Ottmar Miles-Paul, der zu weiteren Schreiben an die Abgeordneten aufruft.
Berlin, 19. Juni 2026: Am Montag, den 22. Juni 2026, von 14:00 bis 17:00 Uhr demonstrieren Menschen mit Behinderung, Angehörige, Aktivist*innen und Unterstützer*innen vor dem Paul-Löbe-Haus des Bundestages in Berlin gegen den vorliegenden Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Parallel findet im Paul-Löbe-Haus die Expert*innen-Anhörung des Bundestags statt, bevor das Gesetz in die abschließenden parlamentarischen Beratungen gehen soll. Unter dem Motto "Mit Behinderung ist zu rechnen" machen die Protestierenden deutlich: Ein Gesetz, das Gleichstellung verspricht, aber Barrierefreiheit nicht verbindlich durchsetzt, bleibt hinter seinem eigenen Anspruch zurück. Die Aktivist*innen kritisieren insbesondere, dass öffentlich zugängliche Angebote der Privatwirtschaft wie etwa ärztliche Praxen, Cafés, Kinos, Restaurants, Veranstaltungsorte oder Geschäfte – weiterhin nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet werden sollen.
Weiterlesen: Mit Behinderung ist zu rechnen: Aktivist*innen fordern verbindliche Barrierefreiheit
Berlin, 18. Juni 2026: Anlässlich der Anhörung zur Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes am 22. Juni 2026 fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Mitglieder des Bundestages nachdrücklich auf: "Nutzen Sie das parlamentarische Verfahren, um die bestehenden Schutzlücken im Gesetzentwurf zu schließen!" Mit den Neuregelungen wollte die Bundesregierung die Barrierefreiheit stärken und dabei erstmals auch private Unternehmen einbeziehen. Der aktuelle Entwurf bleibt jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Zwar sollen Menschen mit Behinderung gegen private Unternehmen nun endlich einen ausdrücklichen Rechtsanspruch auf die im Einzelfall benötigte Hilfe haben, um bestehende Barrieren zu überwinden (sogenannte "angemessene Vorkehrungen"). Der Anspruch umfasst jedoch keine Veränderungen an Gebäuden, Produkten und Dienstleistungen, unabhängig davon, wie einfach und preisgünstig sie umgesetzt werden könnten.
Bonn (kobinet) "Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, an der jede*r gleichberechtig teilhaben kann. Dein Engagement ist dabei ein wichtiger Faktor. Nur dadurch konnten wir gemeinsam mit unserer Förderung schon so viel bewegen! Diese Leidenschaft für Inklusion benötigen wir nun noch an anderer Stelle. Denn auf politischer Ebene fallen die aktuellen Entwicklungen leider weniger positiv aus: Die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Sie droht, echte Barrierefreiheit im privaten Bereich weiter aufzuschieben. Statt klarer Verpflichtungen setzt der Entwurf vor allem auf Freiwilligkeit. Ohne wirksame Sanktionen für Unternehmen. Das reicht nicht! Für viele Menschen mit Behinderung bedeutet das weiterhin Ausgrenzung im Alltag. Deshalb formiert sich unter dem Hashtag #NichtMeinGesetz aktuell breiter Protest, den auch wir als Aktion Mensch unterstützen: Am 22. Juni (14.00 – 17.00 Uhr) findet eine Demonstration vor dem Paul-Löbe-Haus in Berlin statt – parallel zur Anhörung im Bundestag. Es ist eine der letzten Chancen, Einfluss auf den Gesetzentwurf zu nehmen, bevor er im Juli beschlossen werden soll." So heißt es im aktuellen Newsletter der Aktion Mensch. "Komm vorbei, setz ein Zeichen und bring deine Perspektive ein! Gemeinsam können wir laut und sichtbar für echte Barrierefreiheit eintreten."
Berlin, 17. Juni 2026: Im Vorfeld der Anhörung des Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zu Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz fordert die LIGA Selbstvertretung von den Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD wirksame Änderungsanträge zur Verbesserung des mangelhaften Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Vor allem müssten die Abgeordneten sich klar dazu bekennen, dass Unternehmen zukünftig zu konkreten Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen zur Teilhabe behinderter Menschen gesetzlich verpflichtet werden.
Weiterlesen: LiGA Selbstvertretung fordert wirksame Regelungen zur Barrierefreiheit
Berlin, 17. Juni 2026: "Drinnen wird über das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gesprochen. Draußen zeigen wir: Dieses Gesetz ist nicht unser Gesetz", so heißt es auf dem Plakat zur für den 22. Juni 2026 von 14:00 bis 17:00 Uhr geplanten Demonstration vor dem Paul-Löbe-Haus in Berlin. Auch wenn es an diesem Tag bei der Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales darum geht, welche Änderungsanträge zum heftig kritisierten Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz letztendlich von den Bundestagsfraktionen gestellt werden, geht es bei der Demonstration um weit mehr als die Frage, ob private Unternehmen zukünftig zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen verpflichtet werden. "Denn der Angriff kommt von 3 Seiten gleichzeitig! Barrierefreiheit bleibt freiwillig, Assistenz wird gekürzt, Pflegende Angehörige werden belastet" heißt es dazu auf dem Plakat zur Demo auf das René Schaar die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht hat.
Berlin, 12. Juni 2026: "Barrierefreiheit im Schlafzimmer? Ja, bitte! Aber eben auch beim Arzt, im Café, im Stadion, im Supermarkt, im Onlineformular, im Arbeitsleben und in der ganzen Privatwirtschaft. Denn Friedrich Merz und die Union tun so, als wären wir für die Wirtschaft 'unzumutbar'. Steht so im Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Menschen mit #Behinderung sind nicht unzumutbar. Barrierefreiheit ist kein Luxus. Barrierefreiheit ist Teilhabe." So heißt es in einem Facebook-Post von René Schaar, der mit einem Aufruf für eine Demonstration am 22. Juni 2026 von 14:00 bis 17:00 Uhr am Paul-Löbe-Haus des Bundestages in Berlin verbunden ist. Denn dort findet an dem Tag von 15:00 bis 16:30 Uhr die äusserst wichtige Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) statt, der von vielen Verbänden scharf kritisiert wird.
Berlin, 11. Juni 2026: Das lange geforderte Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde heute am 11. Juni 2026 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Auch wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung weit von dem entfernt ist, was für einen effektiven Diskriminierungsschutz in Deutschland nötig wäre und das Bündnis AGG Reform Jetzt! vorgeschlagen hatte, wird das Gesetz nach der heutigen Bundestagsdebatte im Ausschuss beraten. Vertreter*innen der Bündnisses hoffen nun auf das Engagement der Bundestagsabgeordneten, dass sie entsprechende Verbesserungsanträge einbringen und beschließen, um die Position von diskriminierten Menschen in Deutschland zu stärken.
Weiterlesen: Jetzt wird’s auch bei der AGG Reform ernst: Gesetz zur Änderung des Allgemeinen...
Berlin, 11. Juni 2026: Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die heute am 11. Juni 2026 voraussichtlich ab 15:55 Uhr im Deutschen Bundestag stattfindet, appelliert das Bündnis AGG Reform-Jetzt! an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, den vorliegenden Entwurf im parlamentarischen Verfahren deutlich nachzubessern. Das Bündnis, ein Zusammenschluss von Fachverbänden und Communityorganisationen, sieht zwar erste wichtige Fortschritte, kritisiert jedoch, dass die Reform den aktuellen Herausforderungen beim Schutz vor Diskriminierung nicht gerecht wird. Zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des AGG sei der Handlungsbedarf größer denn je. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnete im Jahr 2025 mit 13.067 Beratungsanfragen einen neuen Höchststand. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung bei rassistischer Diskriminierung, deren gemeldete Fälle seit 2019 erheblich zugenommen haben. An zweiter Stelle stehen Diskriminierungen, die behinderte Menschen erleben mussten.
Weiterlesen: Bündnis AGG Reform-Jetzt! fordert umfassende Nachbesserungen am AGG-Reformgesetz
Berlin, 11. Juni 2026: Vor der heutigen Debatte zur ersten Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen des Allemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Bundestag zeigt eine aktuelle Repräsentativbefragung einen deutlichen Rückhalt in der Bevölkerung für einen stärkeren Schutz vor Diskriminierung in Deutschland. "Anders als oft behauptet, ist die Gesellschaft nicht gespalten beim Thema Antidiskriminierung, sie hat hier eine klare Haltung: 85 Prozent der Befragten wünschen sich eine Verbesserung des rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung", sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am 11. Juni 2026 in Berlin. 88 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass es flächendeckend Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene geben sollte und 82 Prozent sprachen sich für längere Fristen aus, um gegen Benachteiligung vorzugehen. Bisher liegt diese Frist bei zwei Monaten. Auch für die Einführung eines Verbandsklagerechts, um Betroffene vor Gericht zu vertreten, sprachen sich 82 Prozent der Befragten aus.
Weiterlesen: Umfrage: 85 Prozent der Befragten für besseren Schutz vor Diskriminierung
Berlin, 11. Juni 2026: Voraussichtlich ab 15:20 Uhr wird heute, am 11. Juni 2026, die auf 35 Minuten angesetzte Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Plenum des Deutschen Bundestags stattfinden und auf www.bundestag.de übertragen. Dabei debattieren die Bundestagsabgeordneten über ein Gesetzgebungsverfahren, das längst überfällig ist, weil das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erhebliche Lücken beim Diskriminierungsschutz aufweist und EU-Richtlinien für einen besseren Diskriminierungsschutz dringend umgesetzt werden müssen. Die Ampelregierung hatte bereits die Reform des AGG angekündigt, was allerdings nicht gelang. Über 100 Organisationen haben sich vor vier Jahren zum Bündnis AGG Reform Jetzt! zusammengeschlossen und Vorschläge für die Reform gemacht, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung weitgehend unberücksichtigt bleiben. Daher ruht die Hoffnung nun ähnlich wie bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf den Bundestagsabgeordneten, dass diese in der weiteren Behandlung des Gesetzes entsprechende Änderungsanträge zur Stärkung der Position von diskriminierten Menschen in Deutschland beschließen.
Weiterlesen: Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz heute im Bundestag
Berlin, 11. Juni 2026: Die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geht heute am 11. Juni 2026 in die erste Lesung im Bundestag. Schon im Vorfeld ist klar: Die Bundesregierung will nur das anpassen, wozu sie nach europäischem Recht verpflichtet ist. Das ist zu wenig, sagt der Sozialverband VdK. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte im Vorfeld der ca. 35minütigen Bundestagsdebatte, die im Livestream des Bundestages unter www.bundestag.de voraussichtlich ab 15:20 Uhr übertragen wird: "Es ist schade, dass die Bundesregierung in Sachen Antidiskriminierung nur das Mindestmaß anstrebt. Betroffene sind in diesem Land definitiv nicht ausreichend geschützt. Im Jahr 2025 verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehr als 3.000 Diskriminierungsfälle bei Menschen mit Behinderung – das ist ein neuer Höchststand. Wenn man das AGG schon anfasst, warum dann nicht richtig? Die Reform, wie sie jetzt geplant ist, wird kaum etwas bringen. Die Abgeordneten müssen auf jeden Fall nachbessern, wenn sie wirklich wollen, dass jede und jeder in unserem Land sich gegen Diskriminierung wehren kann."
Weiterlesen: Bentele zur AGG-Reform: Warum nicht gleich richtig?
Berlin, 10. Juni 2026: Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass barrierefreier Wohnraum mit etwa zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland besonders knapp ist, legt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte jetzt eine kritische Analyse der Musterbauordnung vor. Darunter betont das Institut für Menschenrechte, dass barrierefreies Wohnen kein Sonderbedarf ist, sondern ein Menschenrecht und eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe darstellt. Laut UN-BRK müssen geeignete Schritte unternommen werden, um angemessene Vorkehrungen mit dem Ziel der Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierungen zu gewährleisten. "Erst ein bedarfsgerechtes Angebot an barrierefreiem Wohnraum schafft die Möglichkeit, selbstbestimmt zu entscheiden, wo und wie man leben möchte", so Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle.
Weiterlesen: Institut veröffentlicht Reformvorschläge für Barrierefreies Bauen
Berlin, 10. Juni 2026: Bei einem von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes organisierten Festakt hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, das zwanzigjährige Bestehen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als "eine Frage der Gerechtigkeit und des gesellschaftlichen Fortschritts" gewürdigt: "Klagewellen, Bürokratiemonster und angebliches Gerichtshopping befürchteten manche, als das AGG in Kraft getreten ist. Nichts davon ist eingetreten. Zwanzig Jahre später wissen wir: Das AGG schafft Klarheit, stärkt Betroffene und hat unser Land fairer gemacht. Es zeigt, dass der Kampf gegen Diskriminierung eine Frage der Gerechtigkeit und des gesellschaftlichen Fortschritts ist", sagte die Ministerin beim Festakt zum 20jährigen Geburtstag des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im TIPI am Kanzleramt in Berlin. Am Donnerstag, 11 Juni 2026, findet im Bundestag die Debatte zum äusserst unambitionierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ab 14:10 Uhr statt.
Weiterlesen: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz hat Deutschland fairer gemacht
Berlin, 9. Juni 2026: Heute, am 9. Juni 2026 findet in Berlin der Empfang zu 20 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im TIPI am Kanzleramt statt, zu dem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingeladen hat. Denn 2006 wurde in Deutschland nach jahrelangen Forderungen der Betroffenen und aufgrund verschiedener EU-Richtlinien das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen und trat in Kraft. 20 Jahre später soll das Gesetz reformiert werden. Nach der Feier des Erreichten dürfte am 11. Juni ab 14:10 Uhr dann wahrscheinlich die Ernüchterung eintreten, wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht und in erster Lesung debattiert wird. Der Gesetzentwurf wird von vielen Akteur*innen als äusserst unambitioniert eingeschätzt und dürfte aufgrund der Nichtaufnahme von angemessenen Vorkehrungen und verpflichtenden Maßnahmen zur Barrierefreiheit für behinderte Menschen nicht viel Neues bringen.
Berlin, 8. Juni 2026: Seit Jahren wird sie diskutiert, nun biegt die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und damit die Frage, ob und wie private Unternehmen als Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, in die Zielgerade ein. Am 22. Juni 2026 findet von 15:00 bis 16:30 Uhr die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt. Für die Teilnahme an der Anhörung vor Ort ist eine Anmeldung bis 17. Juni 18:00 Uhr möglich. Die Anhörung wird auch auf www.bundestag.de mit Gebärdensprachdolmetschung übertragen und voraussichtlich wird es vor dem Reichstag eine Protestaktion geben. Denn der bisherige Gesetzentwurf der Bundesregierung hat nicht nur viele Lücken, sondern birgt bei der derzeitigen Formulierung die Gefahr, dass Unternehmen von sämtlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen ausgenommen werden, weil diese als "unverhältnismäßige Belastung" definiert werden.
Berlin, 3. Juni 2026: Der am 2. Juni 2026 veröffentlichte Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) dokumentiert einen neuen Höchststand an Beratungsanfragen. Damit setzt sich ein Trend fort, der seit Jahren zu beobachten ist: Immer mehr Menschen wenden sich an die ADS, weil sie Diskriminierung erleben und Unterstützung suchen. Für den Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist diese Entwicklung ein deutliches Signal: Der Bedarf an Beratung und wirksamem Diskriminierungsschutz wächst kontinuierlich, während die zuständigen Strukturen seit Jahren nicht ausreichend gestärkt werden. "Immer mehr Menschen suchen Unterstützung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und den zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen. Gleichzeitig wachsen ihre Mittel nicht im gleichen Maße mit. Diese Schere geht zunehmend auf Kosten der Betroffenen und der Berater*innen," erklärte Eva Andrades, Geschäftsführerin des advd und forderte entsprechende Verbesserungen bei der anstehenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Weiterlesen: Jahresbericht zeigt Handlungsbedarf bei Diskriminierungsschutz auf
Berlin, 2. Juni 2026: Im Jahr 2025 haben sich mehr von Diskriminierung betroffene Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt als je zuvor. Die Zahl der Beratungsanfragen stieg auf 13.067 Fälle, ein Anstieg um 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Am häufigsten waren mit 43 Prozent Anfragen zu rassistischer Diskriminierung (4.571). Der Anteil der Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag bei 27 Prozent und lag mit 3.015 Anfragen erstmals über 3.000. Diskriminierungen wegen des Geschlechts machten mit 2.407 Fällen etwa 22 Prozent der Anfragen aus. Die Anteile der übrigen Diskriminierungsmerkmale verteilen sich wie folgt: Altersdiskriminierung 12 Prozent, Religion und Weltanschauung rund 7 Prozent, sexuelle Identität rund 4 Prozent. Das sind die zentralen Ergebnisse des Jahresberichts 2025, den die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, heute am 2. Juni 2026 vorgestellt hat.
Weiterlesen: Rekordwert bei Anfragen zu Diskriminierung im Jahr 2025
Kassel, 1. Juni 2026: Der Juni 2026 hat es in sich. So stürmisch der Monat in verschiedenen Regionen Deutschlands mit Gewittern begonnen hat, so könnte es behindertenpolitisch weitergehen. Denn eine Reihe von Gesetzesreformen stehen im Juni an oder werden in diesem Monat entscheidend vorbereitet. Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird von behinderten Menschen und ihren Verbänden seit vielen Jahren gefordert, dass nun nach dem vorliegenden Gesetzentwurf Unternehmen aber pauschal von Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen ausgenommen werden, weil dies angeblich eine "unverhältnismäßige Belastung" darstellt, so hatten viele nicht gewettet. Im Juni dürfte die Anhörung zum Gesetzentwurf im Bundestag stattfinden und evtl. folgt dann auch schnell die Verabschiedung des Gesetzes. Auch der als äusserst schwach eingeschätzte Gesetzentwurf für Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll am 11. Juni in den Bundestag eingebracht und debattiert werden. Wie weiter bei nicht-invasiven Bluttests ist eine weitere Frage, die den Bundestag in diesem Monat beschäftigen könnte. Und dann schwebt über allem die Frage, wie es mit der Diskussion über Leistungseinschränkungen bei der Eingliederungshilfe weitergeht.
Weiterlesen: Ein wichtiger behindertenpolitischer Monat liegt vor uns
Berlin, 29. Mai 2026: "Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus rechtlicher, rechtsvergleichender und rechtspolitischer Perspektive", so lautet der Titel eines Rechtsgutachten, das im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstellt und am 27. Mai 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Gerade im Hinblick auf zunehemende Diskriminierungen, aber auch bezüglich der anstehenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greift das Rechtsgutachten eine Reihe von aktuellen Fragen der Rechtsdurchsetzung auf. Für den 11. Juni ist die Debatte zur ersten Lesung des Gesetzes zu Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im Bundestag geplant.
Weiterlesen: Gutachten zur Rechtsdurchsetzung durch Gleichbehandlungsstellen vorgestellt
Karlsruhe, 28. Mai 2026: Die für die blinde Klägerin negative Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) vom 21. Mai 2026 zur Frage, ob ärztliche Behandlungsverträge und Reha-Maßnahmen für behinderte Menschen unter den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fallen, hat eine breite Diskussion über die Wirksamkeit und den dringenden Reformbedarf des AGG ausgelöst. Denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine blinde Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist, weil infolge ihrer Blindheit für den Betreiber ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 21 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat. Nun hat der Bundesgerichtshof den vollständigen Text des Urteils auf seiner Internetseite eingestellt, wobei vom Bundesgerichtshof darauf hingewiesen wird, dass es sich dabei um eine nicht barrierefreie PDF-Datei handelt.
Berlin, 27. Mai 2026: Jahrelang hat das Bündnis AGG Reform JETZT! und die Behindertenbewegung darauf hingearbeitet, dass die längst überfällige und bereits von der Ampelkoalition versprochene Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorangetrieben wird. Am 11. Juni 2026 soll nun die Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Plenum des Deutschen Bundestages stattfinden. Ähnlich wie bei der derzeit im Bundestag in der Beratung befindlichen Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bleibt der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weit hinter den Erwartungen zurück. Daher darf man auf die erste Debatte zur AGG-Reform im Bundestag nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung gespannt sein, wie sich die Bundestagsabgeordneten der verschiedenen Fraktionen zu diesem Gesetzentwurf positionieren. Die negative Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 21. Mai 2026 in Sachen Ablehnung einer blinden Frau durch eine Reha-Klinik habe erneut deutlich gemacht, dass es klare Regelungen für angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit im AGG brauche.
Berlin, 27. Mai 2026: Das zivilgesellschaftliche Portal barrieren-gutachten.de hat 266 weitere Prüfgutachten der staatlichen Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik aus dem Jahr 2025 veröffentlicht. Damit sind nun 1.184 Prüfgutachten zur digitalen Barrierefreiheit zentral durchsuchbar. Der Befund ist eindeutig: Sämtliche erfassten Prüfungen dokumentieren Verstöße gegen gesetzliche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit durch das Behinderten-Gleichstellungsgesetz und die BITV. Kein einziges der geprüften Angebote hat die vereinfachte Überwachung bestanden. Auch unter den 266 neu aufgenommenen Gutachten liegt die Zahl bestandener Prüfungen bei null, wie Casey Kreer, Projektleiterin von barrieren-gutachten.de mitteilte.
Weiterlesen: Nicht bestanden in Sachen digitaler Barrierefreiheit
Berlin, 22. Mai 2026: "'Kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) für eine blinde Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist.' So hat der Bundesgerichtshof heute entschieden", heißt es in einem Facebook-Post des Deutschen Blinden- und Sehbehidnertenverband (DBSV) in Bezug auf die am 21. Mai 2026 verkündete Entscheidung des Gerichts. Und weiter heißt es vonseiten des DBSV: "Renate S. hatte gegen eine Reha-Klinik geklagt, die sie nicht aufnehmen wollte, weil sie blind ist. Wir haben Renate S. in dem Verfahren unterstützt. Sie sagte uns: 'Ich bin von dem Urteil zutiefst enttäuscht und frage mich, wie es sein kann, dass behinderte Menschen kein bisschen geschützt werden, obwohl wir doch im Grundgesetz ein Benachteiligungsverbot haben.' Ihr Anwalt Dr. Michael Richter, der sie in den beiden ersten Instanzen vertreten hat, prüft deshalb, mit dem Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen."
Berlin, 21. Mai 2026: Zum am 21. Mai 2026 verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall einer blinden Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik verweigert wurde, haben sich Awet Tesfaiesus, Berichterstatterin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), und Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mittels einer gemeinsamen Presseinformation zu Wort gemeldet. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Enttäuschung und ein herber Rückschlag für den Schutz von Menschen mit Behinderungen. Der Bundesgerichtshof hat die Klage der blinden Frau nach ihrer Abweisung durch eine Reha Klinik zurückgewiesen. Dass die Abweisung einer blinden Frau durch eine Reha Klinik rechtlich nicht eindeutig als Diskriminierung geahndet wird, ist ein alarmierendes Signal. Die Entscheidung macht unmissverständlich deutlich, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Gesundheitswesen gravierende Schutzlücken aufweist. Gerade weil der bestehende Rechtsrahmen in einem so klaren Fall keinen verlässlichen Diskriminierungsschutz gewährleistet, sind wir als Gesetzgeber jetzt umso dringender gefordert."
Berlin, 21. Mai 2026: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich heute, am 21. Mai 2026, mit der Frage befasst, ob ärztliche Behandlungsverträge und Reha-Maßnahmen für behinderte Menschen unter den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fallen. Dazu erklärt Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: "Umfragen zufolge findet jede vierte Diskriminierung im Gesundheitswesen statt. Leider gilt der gesetzliche Schutz vor Diskriminierung in Deutschland aber ausgerechnet in diesem Bereich nicht eindeutig. Menschen können sich nicht grundsätzlich gegen Diskriminierungen beim Arzt, im Krankenhaus oder bei der Reha-Klinik wehren. Das zeigt auch das heutige Urteil." Der Bundesgerichtshof hat letztendlich entschieden, dass eine Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist, weil infolge ihrer Blindheit für den Betreiber ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 21 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat.
Weiterlesen: Ferda Ataman zur BGH-Entscheidung zu Diskriminierung im Gesundheitswesen
Karlsruhe, 21. Mai 2026: Der unter anderem der für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat heute, am 21. Mai 2026, entschieden, dass eine Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist, weil infolge ihrer Blindheit für den Betreiber ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 21 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat. Diese Entscheidung offenbart nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung die massiven Lücken in Sachen Diskriminierungsschutz in Deutschland und macht den dringenden Handlungsbedarf für die Verankerung angemessener Vorkehrungen im AGG und im Behindertengleichstellungsgesetz sowie für einen besseren Diskriminierungsschutz im Gesundheitswesen deutlich.
Berlin, 18. Mai 2026: Heute, am 18. Mai 2026, haben sich behinderte Aktivist*innen, die sich für bessere Regeln zur Barrierefreiheit bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) einsetzen, mit der Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD), dem Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel (SPD) und der teilhabepolitischen Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion, Heike Heubach, zum Gespräch im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages getroffen. Die Aktivist*innen haben dabei die mittlerweile über 150.000 gesammelten Unterschriften für eine konsequente Verpflichtung von Cafés, Restaurants, Arztpraxen und anderen privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Barrierefreiheit übergeben. Den derzeitigen Gesetzentwurf für die bereits im Bundestag diskutierte und geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes lehnen sie ab. Die Aktivist*innen und zahlreiche Behindertenverbände sehen darin einen massiven Rückschritt in Sachen Inklusion.
Berlin, 15. Mai 2026: Am 18. Mai 2026 treffen Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD), der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel (SPD) und die teilhabepolitische Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion, Heike Heubach, behinderte Aktivist*innen zum Fototermin und Gespräch. Die Aktivist*innen haben über 140.000 Unterschriften für eine konsequente Verpflichtung von Cafés, Restaurants, Arztpraxen und anderen privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Barrierefreiheit gesammelt – die bereits im Bundestag diskutierte und geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes lehnen sie ab. Die Aktivist*innen und zahlreiche Behindertenverbände sehen darin einen massiven Rückschritt in Sachen Inklusion. Der Fototermin mit Übergabe der Unterschriften findet am 18. Mai 2026 um 14:30 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer-Straße 1, in 10557 Berlin statt.
Berlin, 12. Mai 2026: Heute vor zehn Jahren, am 12. Mai 2016, hat nicht nur der Deutsche Bundestag die damalige Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen und mit den Stimmen fast aller Abgeordneten der Koalition aus CDU, SPD und CSU die Verpflichtung privater Anbieter zu angessenen Vorkehrungen zur Barrierefreiheit abgelehnt. Heute vor zehn Jahren hatten sich auch Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen in der Bannmeile am Spreeufer in der Nähe des Reichstages angekettet, um über 22 Stunden hinweg für Barrierefreiheit und ein gutes Bundesteilhabegesetz zu demonstrieren. Die Parallelen von damals zur heutigen Situation sind nach Ansicht von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul, der damals mit vielen Aktivist*innen bei den Protesten mit dabei war, offensichtlich. Denn wieder steht eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetz an, wieder traut sich die Regierung nicht, Unternehmen ernsthaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten und leider gilt es derzeit auch die Erfolge des Bundesteilhabegesetzes gegen Vorschläge zu Leistungskürzungen und zur Einschränkung der Rechte behinderter Menschen zu verteidigen.
Bad Segeberg / Berlin, 11. Mai 2026: "Verhindert die Politik echte Teilhabe? – Jürgen Dusel (Bundesbehindertenbeauftragter) im Gespräch", so lautet der Titel der aktuellen Episode des Podcast Inklusion Ganz Einfach Leben (IGEL). Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen hat der Macher des IGEL-Podcast, Sascha Lang, in Zusammenarbeit mit der Aktion Mensch eine extra Podcast-Rubrik mit dem Titel "Verhindert die Politik echte Teilhabe?" gestartet. Zu Gast in der letzten Episode dieser Reihe ist Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Sascha Lang spricht mit Jürgen Dusel über eine Reihe aktueller behindertenpolitischer Fragen, die auch die Menschen bei den Protestaktionen der letzten Tage beschäftigen, so auch über die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz und die Vorschläge für Kürzungen von Leistungen für behinderte Menschen.
Weiterlesen: Verhindert die Politik echte Teilhabe? – Jürgen Dusel im IGEL-Podcast-Gespräch
Berlin, 10. Mai 2026: Die Bundestagsdebatte zum Gesetzentwurf der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz und zur Barrierefreiheit vom 7. Mai 2026 hat bei vielen Aktiven der Behindertenbewegung für Diskussionen gesorgt. Hat diese die ganze Bandbreite des behindertenpolitischen Bewusstseins und Handlungswillen im Deutschen Bundestag doch deutlich gemacht. Eine Reihe von behinderten Menschen hat die gut einstündige und engagiert geführte Debatte von der Besuchertribüne des Bundestages verfolgt. Hierzu haben die kobinet-nachrichten eine Reihe von Rückmeldungen erreicht. Auf den Punkt gebracht hat die Debatte jedoch die Tageszeitung taz. Sie titelt ihren Beitrag über die Debatte, die die Haltung der Abgeordneten der CDU/CSU widergibt, wie folgt: "Bloß nicht die Unternehmen behindern".
Weiterlesen: taz hat’s auf den Punkt gebracht: Bloß nicht die Unternehmen behindern
Kassel, 8. Mai 2026: Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat mittlerweile ein Jahr hinter sich und behindertenpolitisch kann man nicht nur sagen "außer Spesen nichts gewesen", sondern in diesem Jahr wurde viel Porzellan und Vertrauen zerschlagen, was behinderte Menschen um den 5. Mai 2026 herum auf die Straßen getrieben hat. Auch bei der Debatte zum Behindertengleichstellungsgesetz hat die Regierungskoalition die Chance verpasst, behinderten Menschen Vertrauen zu geben, dass Barrieren wirklich abgebaut werden und dies nicht nur proklamatorisch in einem schwachen Gesetz verkündet wird. Und all dies in einer Zeit, in der die AfD mittlerweile auf Bundesebene in Umfragen mit 27 Prozent stärkste Partei wäre, wenn jetzt Bundestagswahlen sind, sondern in Sachsen-Anhalt bei über 40 Prozent liegt und evtl. sogar dort mit absoluter Mehrheit regieren könnte. Daher fragt kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul in seinem Kommentar "wohin wir von dieser Regierung geführt werden und vor allem, wohin das alles führen soll?
Berlin, 8. Mai 2026: Am 7. Mai 2026 fand die erste Lesung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Deutschen Bundestag statt. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) sieht am vorliegenden Regierungsentwurf erhebliche Defizite. Zwar erkennt das Aktionsbündnis grundsätzlich an, dass mit der Reform wichtige Fragen der Barrierefreiheit und der angemessenen Vorkehrungen stärker in den Fokus gerückt werden sollen. In seiner jetzigen Form bleibt der Entwurf jedoch weit hinter den Erwartungen von Millionen Menschen mit Behinderungen zurück. "Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes ist eine zentrale Chance für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit in Deutschland. Diese Chance darf nicht durch unzureichende Regelungen verspielt werden", erklärte Michaela Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates.
Bad Segeberg / Kassel, 7. Mai 2026: "IGEL aktuell: Viel Diskussion, wenig Verbindlichkeit? - Bundestagsdebatte zum BGG analysiert", so lautet der Titel der äusserst aktuellen Episode des Podcast Inklusion Ganz Einfach Leben (IGEL). Kurz nach der Bundestagsdebatte zur Barrierefreiheit und zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vom 7. Mai 2026 sprach der Moderator des IGEL-Podcast, Sascha Lang, mit dem Redakteur der kobinet-nachrichten Ottmar Miles-Paul über die Debatte und ob es dabei konkrete Zeichen für Änderungen an dem scharf kritisierten Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt. Soviel sei gesagt, Ottmar Miles-Paul hat sich ziemlich über die Debatte aufgeregt.
Berlin, 7. Mai 2026: Mit einer gut einstündigen Debatte wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung und Anträge zur Barrierefreiheit einzelner Fraktionen heute am 7. Mai 2026 in den Bundestag eingebracht. Nun geht es mit den Beratungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales, einer Anhörung, einer weiteren Ausschusberatung und letztendlich mit der Abstimmung im Bundestag weiter. Die Debatte, die von engagierten behinderten Menschen auf der Bühne und Protestierenden vor dem Reichstag verfolgt wurde, bot keine Überraschungen. Sie bot auch kaum eine Orientierung, was die Regierungsparteien aus CDU/CSU und SPD im weiteren Gesetzgebungsverfahren konkret und abgestimmt verändern wollen. So werden die Betroffenen angesichts dieses schlechten Gesetzentwurfs weiterhin im Dunkeln darüber gelassen, ob sie ernsthafte Chancen bekommen, barrierefreier teilhaben zu können, vor allem bei Angeboten von Unternehmen in der Privatwirtschaft, wie Wiebke Schär von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in einer ersten Reaktion nach der Debatte den kobinet-nachrichten mitteilte.
Berlin, 7. Mai 2026: Heute, am 7. Mai 2026 ab 9:00 Uhr, findet die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Deutschen Bundestag statt, nachdem der Termin bereits einmal verschoben wurde. Der Gesetzgebungsprozess wurde von Anfang an von Jürgen Dusel als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, den Verbänden und der Zivilgesellschaft kritisch begleitet. Der vorliegende Entwurf steht stark in der Kritik, denn er löst aus Sicht Jürgen Dusels nicht ein, was im Koalitionsvertrag steht, nämlich, dass die Koalition auch in der Privatwirtschaft auf Barrierefreiheit hinwirken wolle. Daher fordert der Bundesbehindertenbeauftragte im Vorfeld der Debatte, die auf www.bundestag.de live übertragen wird, die Bundestagsabgeordneten auf, für ein Gesetz zur Barrierefreiheit zu sorgen, dass diesen Namen verdient.
Berlin, 7. Mai 2026: Anlässlich der Debatte zur ersten Lesung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), die heute am 7. Mai ab 9:00 Uhr im Bundestag stattfindet, fordert der Sozialverband VdK umfassende Korrekturen. "Der vorliegende Gesetzentwurf weist erhebliche Schwächen auf und wird seinem Anspruch nicht gerecht", erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Gerade bei den sogenannten angemessenen Vorkehrungen drohen weiterhin massive Lücken beim Diskriminierungsschutz." Kritisch bewertet der VdK insbesondere, dass bauliche Veränderungen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen für Unternehmen pauschal als unzumutbar gelten sollen – ohne Prüfung des Einzelfalls. "Selbst der Einbau einer Rampe, die eine Stufe in einer Bankfiliale ersetzt und schnell sowie kostengünstig umgesetzt werden kann, würde künftig keiner Einzelfallprüfung mehr unterzogen", so Bentele. "Genau diese Einzelfallprüfung ist aber die Grundlage eines wirksamen Diskriminierungsschutzes."
Weiterlesen: VdK-Appell an Bundestag: Barrierefreiheit sieht anders aus
Berlin, 7. Mai 2026: Von der Regierung über Jahre hinweg verschoben, im Bundestag bereits einmal von der Tagesordnung genommen. Heute wird der von vielen Behindertenverbänden scharf kritisierte Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundestag zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ab 9:00 Uhr debattiert. Behinderte Menschen werden diese Debatte sowohl von der Besuchertribüne im Bundestag als auch mit Protesten außerhalb auf der Wiese vor dem Reichstag und im Livestream des Bundestages aufmerksam beobachten und mit entsprechenden Protesten begleiten. Denn der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der eigentlich mehr Barrierefreiheit vor allem auch in der Privatwirtschaft schaffen soll, ist so wachsweich, dass darin steht, dass Unternehmen keine Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen ergreifen müssen, weil dies eine "unverhältnismäßige" und "unbillige Belastung" darstellt. "Das geht gar nicht. Behinderte Menschen werden so weiterhin zu Bettlern für einen barrierefreien Zugang zu Dienstleistungen und Produkten gemacht", heißt es von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), die zusammen mit anderen Akteur*innen wie von AbilityWatch genau darauf achten werden, welche Signale die Abgeordneten der Regierungskoalition für ganz konkrete Verbesserungen am Gesetzentwurf in der Debatte ausgesendet werden.
Weiterlesen: We are watching you: Bundestag debattiert über Gesetzentwurf zur Barrierefreiheit
Berlin, 7. Mai 2026: Am 6. Mai 2026 hat das Bundeskabinett eine kleine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Aus mittlerweile 20 Jahren Praxiserfahrung mit dem Gesetz sind seine Schwächen hinlänglich bekannt: Es schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche, und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich. Alexander Vogt aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ - Verband Queere Vielfalt kommentiert den Gesetzentwurf wie folgt: "Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hat vor einem Jahr unter der Überschrift 'AGG-Reform' noch deutliche Worte gefunden: 'Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb stärken und verbessern wir den Diskriminierungsschutz.' Der nun beschlossene Entwurf der Bundesregierung bleibt klar hinter diesem Versprechen zurück und verbessert den Schutz vor Diskriminierung nur punktuell."
Weiterlesen: LSVD⁺ fordert umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Berlin, 6. Mai 2026: Das Bündnis AGG Reform‑Jetzt! begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 6. Mai 2026 als überfälligen Schritt, kritisiert jedoch, dass der Entwurf deutlich hinter den Anforderungen an einen wirksamen Diskriminierungsschutz zurückbleibt. Das AGG gilt seit 2006 und braucht dringend ein Update. Die Realität von Diskriminierung in Deutschland hat sich verändert, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat sich weiterentwickelt, und die Zahl der Betroffenen bleibt hoch. Trotzdem bleibt der Gesetzentwurf hinter diesen Entwicklungen zurück, heißt es vonseiten des AGG-Bündnis. "Der Entwurf ist halbherzig und berücksichtigt die strukturellen Probleme des AGGs nicht. Statt kleiner Korrekturen ist ein mutiger Schritt hin zu einem durchsetzungsstarken Antidiskriminierungsgesetz erforderlich", betonte Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd).
Berlin, 6. Mai 2026: Am 5. Mai 2026 demonstrierten 6.000 Menschen zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen in Berlin. Vom Brandenburger Tor zog der Demonstrationszug zum Roten Rathaus, so dass die Straße Unter den Linden im abendlichen Berufsverkehr lahmgelegt wurde. Die brennenden Themen waren natürlich das nicht ausreichende Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die drohenden drastischen Kürzungen im Sozialstaat: Die Petition, die vom Hamburger Aktivisten René Schaar ins Leben gerufen wurde, wurde an die Politiker*innen übergeben. Anwesend waren Bodo Rammelow, Vizepräsident des Bundestages (Die Linke), Sören Pellmann (Die Linke), Simone Fischer (Bündnis90/Grüne) und Heike Heubach (SPD). Die Petition wurde von knapp 100.000 Menschen unterzeichnet. Auffällig war das Wegbleiben von Vertreter*innen der CDU/CSU. Raul Krauthausen, welcher ebenso mit auf dem Podium saß, bezeichnete das Gesetz als "Scheiße"; gleichzeitig wurde durch ein Gespräch mit der Staatssekretärin, Gitta Connemann, bekannt, dass das BGG nicht weiter angepasst würde. Die Teilnehmer*innen forderten lautstark, dass die Barrierefreiheit in allen Belangen jetzt umgesetzt werden müsse, heißt es in einer Presseinformation der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) zur Protestaktion.
Weiterlesen: 6.000 Menschen in Berlin für Inklusion auf der Straße
Hamburg, 6. Mai 2026: Rund 700 Menschen haben am 5. Mai 2026 auf St. Pauli für die Rechte von Menschen mit Behinderung demonstriert. Organisiert wurde die Demonstration in Hamburg von SIT’N’SKATE gemeinsam mit weiteren Selbstvertretungen, Aktivistinnen und Unterstützerinnen. Schon bei der Auftaktkundgebung am Grünen Jäger war der Platz nach Informationen der Veranstalter*innen gut gefüllt. Rund eineinhalb Stunden lang hörten die Teilnehmenden Reden von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und Perspektiven. Thematisiert wurden unter anderem Barrierefreiheit, Assistenz, Arbeit, Ableismus, Sozialkürzungen, selbstbestimmtes Leben und die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Weiterlesen: 5. Mai in Hamburg: 700 Menschen fordern echte Gleichstellung statt leerer Versprechen
Berlin, 6. Mai 2026: Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat die heute, am 6. Mai 2026, im Bundeskabinett beschlossene Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als unzureichend kritisiert. "Der vorliegende Gesetzentwurf schließt punktuell einige Schutzlücken, etwa beim Schutz vor sexuellen Belästigungen. Er wird aber dem Reformbedarf beim Diskriminierungsschutz in Deutschland nicht gerecht und ist unzureichend, insbesondere mit Blick auf europäische Vorgaben und Standards", bewertet Ferda Ataman den Gesetzentwurf. Ferda Ataman bedauert in ihrer Stellungnahme zum Kabinettbeschluss die "verpasste Chance", durch eine grundlegende Reform des AGG ein sichtbares Zeichen gegen Diskriminierung und für Chancengerechtigkeit zu senden.
Weiterlesen: Ferda Ataman kritisiert AGG-Reformvorschlag der Bundesregierung als unzureichend
Berlin, 6. Mai 2026: Seit Jahren warten viele behinderte und aufgrund anderer Gründe diskriminierte Menschen auf die immer wieder versprochene Reform des Allgemeinen Gleichhehandlungsgesetz (AGG). Heute, am 6. Mai 2026, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen und damit den Weg zur Behandlung im Bundestag freigemacht. Die Freude der Verbände, die sich für diese Gesetzesreform einsetzen, hält sich allerdings in Grenzen, denn vieles von dem, was nötig wäre, um das 2006 beschlossene Gesetz zeitgemäß zu reformieren und einen wirksamen Diskriminierungsschutz sicherzustellen, blieb im bisherigen Verfahren hängen und musste Wirtschaftsinteressen weichen. So dürfte auch dieses nun anstehende Gesetzgebungsverfahren für das AGG ähnlich wie beim Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für erheblichen Ärger bei den Betroffenen sorgen. Denn, sollte das Gesetz so bleiben, werde eine weitere Chance vertan, dass Deutschland diejenigen, die Diskriminierungen erleben wirksam vor denjenigen schütz, die diskriminieren, heißt es in einer ersten Reaktion von der LIGA Selbstvertretung.
Berlin, 6. Mai 2026: Bereits am 16. April 2026 sollte der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Bundestag in Erster Lesung diskutiert werden. Nachdem der Tagesordnungspunkt damals wieder abgesetzt wurde, steht die Debatte nun am 7. Mai 2026 von 9:00 bis 10:10 Uhr auf der Tagesordnung des Plenums des Deutschen Bundestages. Dabei geht es darum, ob es endlich, nach so vielen Jahren, gelingt, dass Unternehmen zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen verpflichtet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht dies nicht bzw. sehr unzureichend vor, weshalb dieser von Behindertenverbänden heftig kritisiert wird. Und auch am 7. Mai wird es wie schon am 16. April lautstarke Proteste auf der Wiese am Reichstag ab 9:00 Uhr geben, die die Debatte im Reichstag, die auch von einigen behinderten Menschen auf der Tribüne verfolgt wird, begleiten. Die Debatte kann im Livestream des Bundestages auf www.bundestag.de am 7. Mai ab 9:00 Uhr verfolgt werden.
Berlin, 5. Mai 2026: Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai ruft der Deutsche Behindertenrat (DBR) zu entschlossenem Handeln auf. Auch in diesem Jahr gehen bundesweit Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände auf die Straße – ein deutliches Zeichen dafür, dass Deutschland noch immer weit von echter Gleichstellung entfernt ist. "Dass wir auch 2026 noch demonstrieren müssen, zeigt, wie groß die Lücken bei Inklusion und Teilhabe weiterhin sind. Nicht nur, dass wir im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht gut vorankommen. Viele Menschen mit Behinderungen befürchten inzwischen sogar Rückschritte", erklärt Michaela Engelmeier, Vorsitzende des Sprecherinnenrates des DBR.
Weiterlesen: Gleichstellung jetzt – Rückschritte verhindern, Teilhabe sichern
Berlin, 5. Mai 2026: Anlässlich des Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen, der seit 1992 am 5. Mai begangen wird, fordert die LIGA Selbstvertretung von den Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD bei der am 7. Mai 2026 geplanten Debatte zur Ersten Lesung des Gesetzes zu Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz im Bundestag konkrete Vorschläge zur Verbesserung des mangelhaften Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Vor allem müssten die Abgeordneten sich klar dazu bekennen, dass Unternehmen zukünftig zu konkreten Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen zur Teilhabe behinderter Menschen gesetzlich verpflichtet werden.
Weiterlesen: Behinderte Menschen fordern eindeutige Regelungen zur Barrierefreiheit
Berlin, 3. Mai 2026: Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2026 rufen auch der Berliner Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen und die Sozialhelden zur Teilnahme an der zentralen Demonstration unter dem Motto "Menschenrechte sind nicht verhandelbar" auf. Ein Motto, das kaum besser zur aktuellen Zeit passen könnte, wie es vom Landesbeirat heißt. Gerade in Zeiten wachsender Haushaltskürzungen und einer politischen Debatte, in der Teilhabe zunehmend unter Kostendruck gerät, sei ein deutliches Signal notwendig: "Menschen mit Behinderungen sind keine 'Kostenfaktoren', sondern Trager*innen unveräußerlicher Rechte!" "Wir schlagen Alarm: Unter der aktuellen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD sehen wir gravierende Rückschritte für echte Teilhabe und Selbstbestimmung. Während Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft weiterhin ein leeres Versprechen bleibt, drohen durch Pläne von Bund und Ländern massive Kürzungen in der Eingliederungshilfe. Deshalb gehen wir am 5. Mai 2026 deutschlandweit auf die Straße", betonte Raul Krauthausen von den Sozialhelden.
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Bonn, 2. Mai 2026: Bereits zum 35. Mal nutzen eine Vielzahl von Akteur*innen, die sich für die Gleichstellung und Selbstbestimmung behinderter Menschen stark machen, den Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen dafür, um die Rechte behinderter Menschen einzufordern und für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einzutreten. Dieses Jahr finden die Aktionen zwischen dem 2. und 10. Mai 2026 statt und stehen unter dem Motto "Menschenrechte sind nicht verhandelbar, das die Aktion Mensch, die über 500 Veranstaltungen zum Protesttag unterstützt, für dieses Jahr festgelegt hat. Ein Höhepunkt der Protestaktionen dürfte auch dieses Jahr die große Demonstation am 5. Mai vom Brandenburger Tor zum Roten Rathaus in Berlin sein.
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Bonn, 30. April 2026: Zum 35. Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung macht die Aktion Mensch auf eine besorgniserregende Entwicklung aufmerksam: In Debatten über Sparmaßnahmen im Sozialbereich geraten Teilhabeleistungen zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Die Sozialorganisation warnt davor, notwendige Unterstützungsmaßnahmen als "Luxus" zu bewerten. Dadurch verschiebt sich nach Ansicht der Aktion Mensch der Umgang mit Menschenrechten vom verbindlichen Anspruch hin zu einer Frage der Kostenabwägung. Das Ausmaß dieser Entwicklung zeigt eine aktuelle Studie der Aktion Mensch. Sie macht deutlich, wie groß die Diskrepanz zwischen gesetzlich verankertem Anspruch und der gelebten Realität gleichberechtigter Teilhabe ist. So gibt derzeit nur jede*r vierte Befragte an, genau die Unterstützung zu erhalten, die individuell benötigt wird.
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Berlin, 29. April 2026: Am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai ruft ein breites Bündnis aus Wohlfahrts-, Sozial- und Behindertenverbänden zu einer Demo in Berlin auf. Zu diesem Bündnis gehören der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland, der Berliner Behindertenverband, das Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (Bifos), der Bundesverband für Selbsthilfe Körperbehinderter, die Fürst Donnersmarck-Stiftung, der Landessportbund Berlin, die Lebenshilfe Berlin, der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin, der SoVD-Landesverband Berlin-Brandenburg, die Sozialhelden und der Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg. Sie alle bewegt, dass Menschen mit Behinderungen auch 18 Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und vieler nationaler Gesetze und Richtlinien von einer uneingeschränkten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch immer weit entfernt sind.
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Berlin, 27. April 2026: Ursprünglich war die Bundestagsdebatte zur ersten Lesung des Gesetzes zu Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für den 16. April 2026 im Bundestag geplant. Nachdem diese kurzfristig wieder von der Tagesordnung genommen wurde, fragen sich viele, wann das für die Barrierefreiheit in Deutschland so wichtige, aber heftig kritisierte Gesetz nun im Bundestag behandelt werden soll. Nachdem bereits eine weitere Sitzungswoche verstrichen ist, steht die Debatte zur BGG-Reform nun am 7. Mai 2026 von 9:00 bis 10:10 Uhr auf der geplanten Tagesordnung für die Plenarsitzung des Deutschen Bundestages. Gab es bereits am 16. April Proteste behinderter Menschen vor dem Reichstag, dürfte die Demonstration im Rahmen des Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen, die am 5. Mai ab 15:00 Uhr vom Brandenburger Tor zum Roten Rathaus stattfindet, den Forderungen behinderter Menschen an dem heftig kritiserten Gesetzentwurf der Bundesregierung lautstark Nachdruck verleihen.
Berlin, 27. April 2026: "Wir schlagen Alarm: Unter der aktuellen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD sehen wir gravierende Rückschritte für echte Teilhabe und Selbstbestimmung. Deshalb gehen wir deutschlandweit auf die Straße. Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wurde 1992 durch die Behindertenbewegung initiiert und findet seit jeher dezentral organisiert an vielen Orten in Deutschland und Europa statt." Darauf hat die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Wiebke Schär, im Zusammenhang mit den diesjährigen Protestaktionen um den 5. Mai 2026 herum hingewiesen. Die ISL mischt zusammen mit einem Bündnis verschiedener Akteur*innen beispielsweise bei der Demonstration am Nachmittag des 5. Mai in Berlin mit.
Berlin, 21. April 2026: Da die Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch in dieser Woche nicht auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, stellt sich die Frage, was hinter der weiteren Verschiebung der ersten Lesung des Gesetzentwurfs steckt. Ursprünglich war die Debatte für den 16. Aoril 2026 in der Kernzeit des Bundestages um 9:00 Uhr vorgesehen. Nachdem Proteste behinderter Menschen für diesen Tag angekündigt und letztendlich auch durchgeführt wurden, wurde die Debatte zum Gesetzentwurf wieder von der Tagesordnung genommen. Die erneute Nichtbehandlung des Gesetzes wirft nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung daher einige Fragen auf. Die nächste Möglichkeit für die erste Lesung des Gesetzentwurfs wäre in der Sitzungswoche des Bundestages um den 5. Mai herum, während dam größere Proteste für die Gleichstellung behinderter Menschen in vielen Städten Deutschlands und auch am 5. Mai in Berlin stattfinden.
Berlin, 21. April 2026: In der 24. Folge des Podcast "Durchblick" auf dem Jugendinfo Blog geht es auch um die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetz und die Kritik an dem vorliegenden Gesetzenwurfs der Bundesregierung. Die Redakteurinnen sprechen dabei mit dem Aktivisten Ottmar Miles-Paul, der in der Behindertenbewegung aktiv ist. "Er erklärt uns, wie die Reformen nicht wirklich zu einer Gleichstellung für Behinderte in Deutschland führt", heißt es in der Ankündigung des Podcast, der am 17. April 2026 veröffentlicht wurde.
Berlin, 20. April 2026: Am 16. April 2026 sollte im Bundestag über die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes gesprochen werden. Kurzfristig wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen. "Das ist enttäuschend – und es löst das eigentliche Problem nicht. Denn schon der vorliegende Entwurf hätte nicht ausgereicht: Zu wenig Verbindlichkeit, zu wenig Fortschritt, zu große Lücken im Alltag vieler Menschen. Er bleibt deutlich hinter dem Alltag und den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Ich war heute bei der Protestaktion vor dem Bundestag – und die Botschaft war sehr klar - Menschen mit Behinderungen haben deutlich gemacht, worum es geht: Barrierefreiheit ist kein abstraktes Thema. Es geht um ganz konkrete Teilhabe – beim Arztbesuch, beim Einkaufen, im Café, im öffentlichen Raum. Barrierefreiheit ist kein Luxus und kein 'Nice-to-have'." So heißt es in einem Facebook-Post der Bundestagsabgeordneten der Grünen, Simone Fischer, im Nachgang der von AbilityWatch organisierten Protestaktion am 16. April 2026 vor dem Reichstag.
Weiterlesen: Keine faulen Kompromisse beim Behindertengleichstellungsgesetz
Berlin, 17. April 2026: "Streit um Barrierefreiheit - Wie teuer ist Inklusion?" So lautet der Titel der knapp einstündigen Sendung "Wortwechsel", die am 17. April 2026 von 18:05 bis 19:00 Uhr im Deutschlandfunk Kultur ausgestrahlt wurde. Ursprünglicher Aufhänger für die Sendung war die vom Bundestag für den 16. April angesetzte Debatte zur ersten Lesung des Gesetzes für Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), die zwischenzeitlich abgesetzt wurde. Zu Gast in der Sendung, die von Katja Bigalke moderiert wurde, waren Wilfried Oellers, Beauftragter der Bundestagsfraktion der CDU/CSU für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Dorothee Czennia vom Sozialverband VdK und Ottmar Miles-Paul, Sprecher der LIGA Selbstvertretung. Die Sendung kann im Archiv von Deutschlandfunk Kultur angehört werden.
Link zur Aufzeichnung der Sendung vom 17. April 2026 im Archiv von Deutschlandfunk Kultur
Berlin, 16. April 2026: Zu der von AbilityWatch organisierten Protestaktion für echte Regelungen zur Barrierefreiheit und gegen die massiven Ausnahmen für die Privatwirtschaft im Gesetzesentwurf der Bundesregierung für Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellte Raul Krauthausen klar, das ein echtes Engagement der Regierungskoalition für Teilhabe und Barrierefreiheit längst überfällig ist. Der Behindertenrechtsaktivist forderte von der Regierungskoalition eine ähnliche Dynamik wie bei der Spritpreisbremse mit schnellen Entscheidungen auch bei klaren Regelungen zur Barrierefreiheit und Teilhabe. Die Protestaktion fand auch aus den Reihen der Politik Aufmerksam, so sprachen sich auch Heike Heubach von der SPD, Corinna Rüffer von den Grünen und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung für Verbesserungen am Gesetzentwurf aus.
Weiterlesen: Protestaktion für Barrierefreiheit: Teilhabe und Barrierefreiheit längst überfällig
Berlin, 16. April 2026: Die Vorboten der heutigen Protestaktion am Reichstag sind bereits vor dem offiziellen Beginn um 9:00 Uhr sichtbar. Auf einem großen Transparent am Zaun vor dem Reichstag ist bereits die Botschaft angebracht. "#NichtunserGesetz: Stoppt Diskriminierung durch das BGG - Kein Freifahrtschein für Barrieren in der Privatwirtschaft" ist darauf zu lesen. Und genau darum geht es den Aktiven verschiedener Organisationen, deutlich zu machen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung für Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz unakzeptabel sind, weil dadurch Unternehmen weitgehend von Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen ausgenommen sind.
Düsseldorf, 16. April 2026: Viele behinderte Menschen wären heute gerne bei der Protestaktion vor dem Deutschen Bundestag ab 9:00 Uhr dabei, zu der AbilityWatch eingeladen hat, schaffen es aber nicht, nach Berlin zu kommen. So geht es auch dem nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten Dennis Sonne, der sich schon seit vielen Jahren für Barrierefreiheit einsetzt und den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aufgrund der massiven Ausnahmen für Unternehmen scharf kritisiert. In einer Videobotschaft bekräftigt er, warum dieses Gesetzgebungsverfahren für mehr Barrierefreiheit "für uns alle" wichtig ist.
Berlin, 16. April 2026: Im Vorfeld der heute am 16. April 2026 um 9:00 Uhr vor dem Bundestag am Paul-Löbe-Haus stattfindenden Protestaktion behinderter Menschen gegen den scharf kritisierten Gesetzentwurf des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) hat sich die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Heike Heubach mit einer Videobotschaft an die Öffentlichkeit gewandt. Darin erklärt sie sowohl ihre Kritik an den im Gesetzentwurf vorgesehenen massiven Ausnahmen für Unternehmen in Sachen Barrierefreiheit und stellt den weiteren Prozess für das Gesetzgebungsverfahren vor. Die selbst gehörlose Bundestagsabgeordnete will sich für massive Veränderungen an dem Gesetzentwurf einsetzen. Urspünglich war für den 16. April die Bundestagsdebatte zur ersten Lesung des Gesetzes vorgesehen, der aber aus noch nicht bekannten Gründen verschoben wurde.
Berlin, 16. April 2026: Viele Menschen mit Behinderungen werden nach dem vorliegenden Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz nach Ansicht des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) wegen vieler Ausnahmeregelungen und der fehlenden wirksamen Rechtsdurchsetzung deutliche Rückschritte hinnehmen müssen. Beispielsweise fest eingebaute Rampen (Klapprampen sind oft zu steil), die für Menschen mit Behinderungen und Familien mit Kinderwagen absolut notwendig sind, müssten nicht mehr umgesetzt werden. "Dies ist absolut inakzeptabel. Grundlage muss sein, dass Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen, so auch bei baulichen Maßnahmen, zum Standard erklärt wird und private Unternehmen auch zu Barrierefreiheit verpflichtet werden, so Verena Gotzes, Vorsitzende des BSK.
Berlin, 15. April 2026: "Die Reform ist eher ein Reförmchen und verpasst damit die Chance, das AGG wirklich wirksam zu stärken und spürbar zu verbessern", so wird Eva Maria Andrades, die Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd) in einem aktuellen Bericht der taz zum am 14. April 2026 vorgelegten Referentenentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zitiert. Und damit bringt sie die Kritik vieler Akteur*innen auf den Punkt, die auf eine echte Reform der Antidiskriminierungsgesetzgebung gehofft haben und sich seit vielen Jahren im Bündnis AGG Reform Jetzt! engagieren. Bis Freitag, den 17. April 2026, also insgesamt drei Tage, haben Verbände die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Referentenentwurf für die AGG-Reform einzureichen. Damit sei das Gesetzgebungsverfahren bereits in seinen ersten Schritten auch eine verpasste Chance für echte Partizipation, kritisiert die LIGA Selbstvertretung.
Weiterlesen: AGG-Reformchen ist verpasste Chance für besseren Schutz vor Diskriminierungen
Berlin, 15. April 2026: Am 16. April 2026 sollte im Plenum des Deutschen Bundestages eigentlich die Debatte zur 1. Lesung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) stattfinden. Doch was im Gesetzentwurf der Bundesregierung steht, ist kein Fortschritt. Es macht Barrierefreiheit zu einem Nice-To-Have. Dies teilte Raul Krauthausen vom Vorstand der Sozialhelden mit und kündigte trotz der Absage der Debatte an, dass die für den 16. April ab 9:00 Uhr vor dem Bundestag (Platz der Republik / Paul-Löbe-Haus) geplante Protestaktion behinderter Menschen und ihrer Verbündeter jetzt gerade erst recht stattfindet. Ein Bündnis für ein starkes Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung entschieden ab und warnt davor, dass der Entwurf Standards schwäche und die Rechte von mehr als 13 Millionen Menschen mit Behinderungen gefährde.
Berlin, 15. April 2026: Restaurant, Kino, Friseur, Arztpraxis: Menschen mit Behinderungen stoßen im Alltag noch immer auf Barrieren, die ihnen den Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen erschweren oder verwehren. Sie werden von vielen Dingen ausgeschlossen, die selbstverständlich für alle Menschen in unserem Land zur Verfügung stehen müssen. Die längst überfällige und jetzt erneut gestoppte Reform des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) muss einen klaren Anspruch auf Barrierefreiheit von Gütern und Dienstleistungen auch privater Anbieter gesetzlich regeln. Dies fordern die Co-Vorsitzenden der AG Selbst Aktiv behinderter Menschen in der SPD Karl Finke und Katrin Gensecke. Dazu gehöre selbstverständlich auch, dass dieser Anspruch von Betroffenen und ihren Verbändern eingeklagt werden kann.
Berlin, 14. April 2026: Zur kurzfristigen Absetzung der ersten Lesung der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) von der Tagesordnung des Bundestags, die für den 16. April 2026 geplant war, erklärte Corinna Rüffer als behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: "Dass die Koalition die ohnehin enttäuschende Reform des BGG nun auch noch im parlamentarischen Verfahren blockiert, ist ein politischer Offenbarungseid. Monatelang wurde der Kabinettsentwurf von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche aufgehalten. Präsentiert werden uns von dieser Koalition statt Lösungen nur noch Stillstand. Wer die Beratung eines Gesetzes, das Barrieren eigentlich abbauen sollte, so kurzfristig absagt, zeigt deutlich: Menschen mit Behinderungen sind für diese Regierung kein Kernanliegen, sondern eine bloße Randerscheinung."
Weiterlesen: Politischer Offenbarungseid – Koalition schmeißt Barrierefreiheit von Tagesordnung
Berlin, 14. April 2026: Ähnlich wie bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hat die Bundesregierung immer wieder die Veröffentlichung des Referentenentwurfs für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verschoben. Schon in der letzten Legislaturperiode sollte das Gesetz von der Ampelregierung reformiert werden und vor Weihnachten wurde der Entwurf nun von der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD erwartet. Heute, am 14. April 2026, wurde der Referentenentwurf nun an eine Reihe von Verbänden zur Stellungnahme versandt. Immerhin habe die Bundesregierung den Verbänden drei Tage für die Stellungnahme eingeräumt, die bis 17. April eingereicht werden kann, kommentierte die LIGA Selbstvertretung diese Scheinbeteiligung der Bundesregierung ironisch.
Weiterlesen: Referentenentwurf für AGG-Reform zur Stellungnahme veröffentlicht
Hamburg / Berlin, 14. April 2026: Zeigen die massiven Proteste gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Erfolg? Diese Frage kann man sich spätestens nach der Absetzung der ursprünglich für den 16. April 2026 im Bundestag geplanten Debatte zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs für Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz stellen. Eine Petition mit dem Titel "Stoppt die Diskriminierung! Pflicht zur Barrierefreiheit ins BGG, JETZT!" hat mittlerweile fast 65.000 Unterstützer*innen, viele Mails und Briefe sind bei Abgeordneten der Regierungskoalition eingegangen und die Kritik von vielen Verbänden am Gesetzentwurf ist vernichtend. "Ein Gesetz, das Unternehmen schützt, die diskriminieren – statt uns Menschen mit Behinderung. Das Barrierefreiheit als 'unzumutbare Belastung' diffamiert", so bezeichnet René Schaar aus Hamburg, der die Petition initiiert hat, den geplanten Gesetzentwurf. Für den 16. April 2026 sind trotz der Absetzung der Debatte zur BGG-Reform Proteste in Berlin und Hamburg geplant, die die Kritik behinderter Menschen untermauern sollen.
Weiterlesen: Fast 65.000 unterstützen Petition für Pflicht zur Barrierefreiheit im...
Berlin, 13. April 2026: Ursprünglich war für den 16. April 2026 von 9:00 bis 10:00 Uhr die Debatte zur ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf der Tagesordnung des Plenums des Deutschen Bundestags vorgesehen. Ein Blick auf die aktuelle Tagesordnung zeigt allerdings, dass dieser bisherige Tagesordnungspunkt ersatzlos gestrichen wurde. Das heißt nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung, dass die Regierungskoalition ihrer Verschieberitis bei der Schaffung von Regelungen für mehr Barrierefreiheit treu bleibt. "Zuerst wurde ein Referentenentwurf monatelang hauptsächlich vom CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium innerhalb der Bundesregierung blockiert, dann folgte ein miserabler Gesetzentwurf, der am 11. Februar 2026 im Bundeskabinett beschlossen wurde, nur um nun die Behandlung dieses Gesetzentwurfs erneut im Bundestag zu verschieben", kritisierte die LIGA Selbstvertretung die Reformunfähigkeit auch dieser Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD in Sachen Barrierefreiheit. Über die genauen Gründe der Verschiebung der Debatte zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs für die Änderung des BGG liegen den kobinet-nachrichten noch keine detaillierten Informationen vor. Es wurde lediglich gemunkelt, dass die CDU/CSU die Verschiebung des Tagesordnungspunktes vorangetrieben habe.
Weiterlesen: Debatte zum Behindertengleichstellungsgesetz von Tagesordnung genommen
Berlin, 11. April 2026: (Sozialhelden) Am 16. April 2026 findet im Bundestag die 1. Lesung zum BGG statt. Doch was dort verhandelt wird, ist kein Fortschritt – es macht Barrierefreiheit zu einem Nice-To-Have. Tschüss Menschenrechte. Bye bye Teilhabe!

Der aktuelle Entwurf ignoriert die Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft vollständig. Eine Forderung, die die Behindertenbewegung seit Jahrzehnten stellt. Arztpraxen, Cafés und Supermärkte bleiben für behinderte Menschen also weiterhin nicht zugänglich. AbilityWatch sagt dazu: Stoppt dieses Gesetz! In anderen Ländern, wie Österreich oder den USA geht es doch auch!
Kassel, 4. April 2026: Seit dem Kabinettsbeschluss des von behinderten Menschen und ihren Verbänden scharf kritisierten Gesetzesentwurf der Bundesregierung für Änderungen des Behindertengleichstellungsgestz (BGG) am 11. Februar 2026 überlegen Aktivist*innen der Behindertenbewegung, was noch getan werden kann, damit die Bundestagsabgeordneten den Gesetzentwurf in den weiteren Beratungen verbessern. Da auch Aktivist*innen mal ein paar Tage frei machen und die Ostertage genießen sollen, hat Uwe Heineker die Künstliche Intelligenz um Rat gefragt, was vor der ersten Debatte zum BGG-Gesetzentwurf im Bundestag am 16. April 2026 noch getan werden muss. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul muss bekennen, das da ein paar gute Ideen dabei sind.
Weiterlesen: Was die Künstliche Intelligenz für die Lobbyarbeit für Verbesserungen beim...
Kassel, 4. April 2026: Die Vorteile von Barrierefreiheit wurden schon vielfach beschworen und zeigen sich in der Praxis in vielen Bereichen. So auch an Arbeitsstätten, bei denen behinderten Menschen eine gleichberechtigte Beschäftigung geboten wird. Bei der Durchsicht des vom Bundeskabinett am 11. Februar 2026 beschlossenen und in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurfs für Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellt sich kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul die Frage, warum die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden nur für Bereiche, die dem Publikumsverkehr dienen, vorgesehen ist und nicht für alle Bereiche, in denen Menschen beschäftigt werden. Einmal ganz davon abgesehen, dass die Frist für eine verbindliche Barrierefreiheit im öffentlich zugänglichen Bereich bis 2045 gestreckt werden soll.
Berlin / Frankfurt, 2. April 2026: Nachdem der Gesetzentwurf für Änderungen am Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) am 11. Februar 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet und in den Bundestag eingebracht wurde, haben sich nur wenige Medien die Mühe gemacht, hinter die verschönte Darstellung der Bundesregierung zu blicken. Die Frankfurter Rundschau (FR) hat am nun sowohl einen inhaltlichen Beitrag Anna Laura Müller sowie einen Gastbeitrag von Raul Krauthausen zur Kritik am Gesetzentwurf, der massive Ausnahmen für Unternehmen vorsieht, veröffentlicht. "Solange Barrierefreiheit nicht als selbstverständlicher Standard gilt, sondern als Aufgabe für später, bleibt sie genau das: ein Versprechen. Und kein eingelöstes Recht. Andere Länder, etwa Österreich, sind hier mindestens zehn Jahre weiter. Deutschland verliert innerhalb Europas den Anschluss", heißt es beispielsweise im Beitrag von Raul Krauthausen in der Frankfurter Rundschau. "'Schlechter Witz': Gesetzesentwurf zur Barrierefreiheit bekommt heftige Kritik" hat Anna Laura Müller ihren Beitrag in der FR getitelt, beide stehen zum Nachlesen im Internet zur Verfügung.
Berlin, 1. April 2026: Der Sozialverband VdK fordert, den aktuellen Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes im weiteren Gesetzgebungsverfahren deutlich zu verbessern. Anlass ist die Beratung im Kabinett am 1. April 2026. Wie auch der Bundesrat bezweifelt der VdK die Wirksamkeit der vorgesehenen Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen. Anders als der Bundesrat lehnt der VdK jedoch eine erneute Evaluation ab. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte: "Das Gesetz ist bereits 2022 umfassend geprüft und bewertet worden. Die Ergebnisse und die Empfehlungen liegen auf dem Tisch. Weitere Verzögerungen sind für die Millionen Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, nicht hinnehmbar. Die Schwächen des aktuellen Gesetzentwurfs müssen jetzt im parlamentarischen Verfahren konkret korrigiert werden."
Weiterlesen: BGG-Reform: VdK drängt auf Korrekturen im Bundestag
Berlin, 31. März 2026: Nach Jahren der Diskussionen über nötige Reformen für mehr Barrierefreiheit wird es nun ernst. Für den 16. April 2026 ab 9:00 Uhr ist die erste Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Plenum des Bundestages vorgesehen. Die Debatte ist auf eine Stunde angesetzt. Die LIGA Selbstvertretung appelliert angesicht der großen Kritik und des Ärgers vieler behinderter Menschen über die geplanten massiven Ausnahmen für Unternehmen bei der Herstellung von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrkungen an die Vertreter*innen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD bereits in der ersten Debatte klare Zeichen für vorgesehene Reformen zu setzen. "Jeder Tag, der verstreicht, in dem ein Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung vorliegt, der Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen durch Unternehmen pauschal als eine 'unverhältnismäßige und unbillige Belastung' regeln will, ohne dass die verantwortlichen Abgeordneten konkrete Änderungsabsichten versprechen, ist nicht nur eine Schande für dieses Land. Durch diesen absoluten Kniefall vor der Wirtschaft werden die UN-Behindertenrechtskonvention und vor allem behinderte Menschen, die ständig auf Barrieren stoßen, mit Füßen getreten", bringt der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, Ottmar Miles-Paul, die Kritik am Gesetzentwurf auf den Punkt.
Berlin, 30. März 2026: "Das derzeit wichtigste Projekt zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland ist die Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) - doch der vorliegende Regierungsentwurf bleibt weit hinter der UN-BRK, die Bund und Länder vor 17 Jahren ratifiziert haben, zurück. Der Bundestag ist jetzt am Zug!" So bringt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf den Punkt, was viele behinderte Menschen denken, die tagtäglich auf Barrieren stoßen und in ihrer Teilhabe behindert werden. Deshalb gilt die Abstimmung im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die wahrscheinlich noch vor Pfingsten erfolgen dürfte, als Nagelprobe für die Ernsthaftigkeit der Regierungskoalition für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Dabei stoßen die derzeit im Gesetzentwurf vorgesehenen massiven Ausnahmen für Unternehmen bei der Herstellung von Barrierefreiheit und der Erfüllung angemessener Vorkehrungen auf harsche Kritik vieler behinderter Menschen und ihrer Verbände.
Weiterlesen: BGG-Reform wichtigstes Projekt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Berlin, 29. März 2026: Der von der Bundesregierung am 11.2.2026 vorgelegte Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weist massive Lücken und leider noch eine benachteiligende und nicht hinnehmbare Ausnahmeregelung für private Unternehmen auf. Seine Forderungen hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) auch in Gesprächen am 26.3.2026 mit Heike Heubach, der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Fraktion im Bundestag, und am 17.3.2026 mit Wilfried Oellers, dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, vorgetragen. Der BSK fordert grundsätzlich eine Verpflichtung der Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit. Deshalb ist die Verankerung der angemessenen Vorkehrung nur ein minimaler Fortschritt, der dann aber menschenrechtskonform ausgestaltet werden muss, wie es in einer Presseinformation des BSK heißt.
Weiterlesen: BSK fordert umfassende Überarbeitung des BGG-Entwurfs – Ausnahmeregel streichen
Berlin, 27. März 2026: "Der Bundesrat begrüßt die geplante Aufnahme von privaten und öffentlichen Unternehmen, die Güter und Dienstleistungen für Endkundinnen und Endkunden anbieten, in den Kreis der Normadressaten des Benachteiligungsverbotes nach dem Behindertengleichstellungsgesetzes. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in seiner geltenden Fassung enthält nur einen begrenzten Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Darüber hinaus findet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nur auf die in diesem Gesetz abschließend aufgezählten Produkte und Dienstleistungen Anwendung. Aufgrund der zentralen Bedeutung der Zugänglichkeit von Gütern und Dienstleistungen privater Anbieter für eine wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind daher Verbesserungen der geltenden Bestimmungen über die Barrierefreiheit im privaten Bereich zwingend erforderlich." So heißt es u.a. in der Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die heute am 27. März 2026 im Bundesrat beschlossen wurde. Der Bundesrat hat dabei allerdings verpasst zu empfehlen, die massiven Ausnahmen für Unternehmen zu streichen.
Berlin, 27. März 2026: 17 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März 2009 rühmt sich die Bundesregierung, dass mit der Novelle des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) jetzt auch die Privatwirtschaft zu angemessenen Vorkehrungen verpflichtet werden soll. Ein Blick in den Gesetzentwurf zeigt jedoch nach Ansicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), wie es den vermeintlich Verpflichteten im Gesetz leicht gemacht wird, sich durch eine "unverhältnismäßige Belastung" hinauszureden. Denn sobald bauliche Veränderungen oder Änderungen an Produkten und Dienstleistungen erforderlich sind, sei die Unverhältnismäßigkeit auch für angemessene Vorkehrungen "pauschal" anzunehmen. "So wird das Konzept der angemessenen Vorkehrungen, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist, ad absurdum geführt", heißt es in einer Presseinformation der ISL.
Berlin, 26. März 2026: Bei der Befragung der Bundesregierung, die regelmäßig im Plenum des Deutschen Bundestages stattfindet, beantwortete Bundeskanzler Friedrich Merz am 25. März 2026 auch Fragen zur aktuellen Behindertenpolitik. Gestellt wurden diese von der Behindertenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion Heike Heubach, die sich bereits im Juli 2025 mit Fragen an den Bundeskanzler gewandt hatte. Heike Heubach bezog sich bei ihren Fragen auf den heute am 26. März 2026 anstehenden 17. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Friedrich Merz verpasste nach Einschätzung behindertenpolitischer Akteur*innen die Chance, der UN-Behindertenrechtskonvention mit seinen Antworten Rückenwind zu verschaffen. Er verwies vielmehr auf große Behinderteneinrichtungen in seinem Wahlkreis und die Schicksale, äußerte Verständnis für die Kommunen, die vom Kostenanstieg wegen des Bundesteilhabegesetzes betroffen sind und der Schutz der Wirtschaft vor Kosten zur Barrierefreiheit beschäftigte den Kanzler in seinen Antworten. Vom den Möglichkeiten der angemessenen Vorkehrungen war vonseiten des Bundeskanzlers nicht die Rede.
Weiterlesen: Heike Heubach befragte Bundeskanzler Friedrich Merz zur Behindertenpolitik im Bundestag
Berlin, 25. März 2026: Anlässlich des 17. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in Deutschland fordert die LIGA Selbstvertretung die Verantwortlichen auf Bundes- Länder- und kommunaler Ebene auf, die Menschenrechte behinderter Menschen zu stärken statt diese zu schwächen. Der bundesweite Zusammenschluss von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen ist verärgert darüber, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nicht nur sehr schleppend vorangeht, sondern beklagt massive Rückschritte.
Berlin, 23. März 2026: Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft und sichert Menschen mit Behinderungen ihre Rechte zu. Doch bei der Umsetzung bleibt viel zu tun. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert deshalb von Politik und Wirtschaft mehr Einsatz für Barrierefreiheit und Inklusion. Besonders bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sieht das Institut dringenden Verbesserungsbedarf.
Berlin, 23. März 2026: Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen und damit den Gesetzentwurf an den Bundesrat und den Bundestag zur weiteren Beratung weitergeleitet. Während sich der Deutsche Bundestag voraussichtlich im April und Mai 2026 mit dem Gesetzentwurf, in dem es entscheidend darum geht, wie und ob die Barrierefreiheit in Deutschland weiterentwickelt wird, befasst, hat der Bundesrat zuerst die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben. Diese wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 27. März verabschiedet. Die Ergebnisse über die Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates lassen darauf hoffen, dass der Bundesrat der Kritik vieler Behindertenverbände in einigen wichtigen Punkten Rückenwind verleiht, so zum Beispiel im Hinblick auf die Kritik an den geplanten massiven Ausnahmen für Unternehmen zur Herstellung von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen.
Weiterlesen: Was sagt der Bundesrat zur geplanten Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes?
Berlin, 19. März 2026: Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf Bundesebene hat sich am 18. März 2026 mit einem Schreiben an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag gewendet, um auf konkrete Punkte zur Nachbesserung beim Gesetzesentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hinzuweisen. Nach Einschätzung des Inklusionsbeirates, dessen Vorsitzender der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel ist, bleibt der Entwurf in zentralen Punkten hinter der UN-Behindertenrechtskonvention zurück, er verbessert die Barrierefreiheit kaum und stärkt den Schutz vor Benachteiligung nicht hinreichend.
Weiterlesen: Inklusionsbeirat: Erheblicher Nachbesserungsbedarf bei BGG-Reform nötig
Hamburg, 17. März 2026: Dass die voraussichtlich im Mai anstehende Entscheidung des Bundestages über die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und damit die Frage, welche Regeln wir für barrierefreie Dienstleistungen und Produkte schaffen, nicht nur die Lobby der Wirtschaft, sondern viele Menschen beschäftigt, das macht u.a. eine Petition deutlich, die in kurzer Zeit nun schon über 50.000 Unterstützer*innen hat. "Kein Freifahrtschein für Barrieren! BGG-Reform schützt Diskriminierer" lautet die Überschrift der von René Schaar aus Hamburg mit Unterstützung einer Reihe bekannter Aktiver entwickelte Petition mit dem Appell "Stoppt Diskriminierung! Pflicht zur Barrierefreiheit ins BGG, Jetzt!" Den wachsenden Druck bekommen auch die regierenden Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu spüren, denn immer mehr E-Mails gehen bei deren Abgeordneten ein, die dringende Verbesserung am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur BGG-Reform fordern. Auch der Bundesrat wird sich mit dem Thema beschäftigen.
Berlin, 16. März 2026: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, hat in einer Sendung von NDR Info mehr Barrierefreiheit in Deutschland gefordert. "Die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen müssten sich noch deutlich verbessern, sagte Jürgen Dusel am letzten Tag der Winter-Paralympics auf NDR Info", wie es in der Ankündigung des 5minütigen Interviews auf NDR Info heißt.
Weiterlesen: Jürgen Dusel fordert mehr Barrierefreiheit in Deutschland
Hamburg, 13. März 2026: Die von René Schaar initiierte Petition zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) hat in den letzten Tagen kräftig Fahrt aufgenommen. Waren es am 9. März noch ca. 3.000 Personen, die die Petition mit dem Titel "Kein Freifahrtschein für Barrieren! BGG-Reform schützt Diskriminierer" unterstützten, hat sich diese Zahl vier Tage später verzehnfacht. Am Morgen des 13. März 2026 unterstützen bereits fast 40.000 Menschen, das Anliegen von René Schaar und seinen Unterstützer*innen. "Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das Barrierefreiheit in katastrophalem Ausmaß verhindert! Ein Gesetz, das Unternehmen schützt, die diskriminieren – statt uns Menschen mit Behinderung. Das Barrierefreiheit als 'unzumutbare Belastung' diffamiert! Wenn wir jetzt nicht zusammenhalten, macht Deutschland einen gewaltigen Rückschritt in Sachen Inklusion. Und stellt Diskriminierung von Menschen mit Behinderung einen Freifahrtschein aus", heißt es u.a. in der Begründung der Petition.
Weiterlesen: Fast 40.000 gegen Freifahrtschein für Barrieren: Korrekturen bei Reform des...
Berlin, 11. März 2026: Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen und damit auf den Weg zur Debatte und zum Beschluss des Gesetzes, das eigentlich die Barrierefreiheit verbessern soll, durch den Bundestag freigegeben. Doch auch der Bundesrat hat ein Wörtchen mitzureden, wie die Gesetzesreform aussehen sollte. Deshalb hat die LIGA Selbstvertretung an die Sozialminister*innen und -senator*innen sowie an die Behindertenbeauftragten der Bundesländer appelliert, für die Streichung der massiven Ausnahmen von Unternehmen bei der Herstellung von Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen einzutreten.
Weiterlesen: Appell für kritische Stellungnahme des Bundesrats zur BGG-Reform
Berlin, 10. März 2026: Bei der größte Repräsentativbefragung zu Benachteiligung zeigen die Daten des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) umfassend, wie verbreitet Diskriminierung in Deutschland ist. Besonders von Diskriminierung betroffen sind demnach Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Muslime, Frauen und Menschen mit Behinderungen. Mit dem blick auf die Zahlen schlägt die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman Alarm und stellt fest: "Dieses Ausmaß an Diskriminierung gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt". Mehr als 13 Prozent der Menschen in Deutschland berichten bei dieser Umfrage davon, in den letzten zwölf Monaten Diskriminierung erfahren zu haben. Auf die erwachsene Bevölkerung umgerechnet entspricht das rund neun Millionen Menschen.
Weiterlesen: Neun Millionen Menschen erleben Diskriminierung
Berlin, 10. März 2026: "Am 28. Februar 2026 ist die Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen in Deutschland, die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durchgeführt wurde, zu Ende gegangen. Insgesamt haben mehr als 35.000 Personen an der Umfrage teilgenommen – digital, chatbotgestützt oder analog, in einer von 11 Sprachen. Das sind im Vergleich zur Befragung 2015 mehr als doppelt so viele Menschen, die wir gemeinsam erreicht und zu einer Teilnahme motiviert haben", heißt es vonseiten des IMAP, das die Umfrage durchgeführt hat.
Weiterlesen: Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen in Deutschland mit großer Resonanz beendet
Berlin, 10. März 2026: Wie schwer sich die derzeitige Bundesregierung damit tut, benachteiligte Menschen vor Diskriminierungen zu schützen und Barrierefreiheit bzw. angemessene Vorkehrungen hierfür zu verlangen, das hat diese mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zum Ärger vieler behinderter Menschen, ihrer Angehörigen und Verbände bereits anschaulich gezeigt. Aber auch bei der längst überfälligen Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) scheint die Bundesregierung nicht handlungsfähig zu sein. Denn seit Wochen warten die von Diskriminierungen Betroffenen und ihre Verbände auf die Veröffentlichung eines entsprechenden Referentenentwurfs. Denn eigentlich ist dessen Verabschiedung durch das Bundeskabinett schon für den 25. März 2026 vorgesehen. Aber auch diese Pläne wurden ähnlich wie beim Behindertengleichstellungsgesetz schon mehrfach verschoben. Für die Anhörung der Verbände scheint angesichts dieser Uneinigkeit in der Bundesregierung wahrscheinlich wenig Zeit zu verbleiben, wenn der Entwurf dann irgendwann einmal veröffentlicht wird.
Weiterlesen: Wo bleibt die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes?
Hamburg, 9. März 2026: Die Unzufriedenheit bei behinderten Menschen, ihren Verbündeten und ihren Verbänden über den Gesetzesentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) für mehr Barrierefreiheit ist groß. Dies zeigt auch die Tatsache, dass kurz nach dem Start bereits über 3.000 Menschen die von René Schaar gestartete Petition mit dem Titel "Kein Freifahrtschein für Barrieren! BGG-Reform schützt Diskriminierer" unterstützen. "Schluss mit Schlupflöchern bei Barrierefreiheit! Das Behindertengleichstellungsgesetz muss so angepasst werden, dass Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft Pflicht wird! Baulich, digital, kommunikativ. Wir Menschen mit Behinderung gehören zur Gesellschaft. Wir gehören in jeden Betrieb, an jeden Ort und auf jede Veranstaltung. Und wo wir heute noch nicht sind – werden wir morgen sein!" So heißt es zu den Zielen der Petition, die von einer Reihe bekannter Persönlichkeiten aus der Behindertenbewegung unterstützt wird.
Berlin, 5. März 2026: Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3 hat eine Reihe von Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD angeschrieben und deutlich gemacht, dass es keine Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geben darf, durch die behinderte Menschen benachteiligt werden. Und dabei hat sie den Abgeordneten vor allem erklärt, was es mit den "angemessenen Vorkehrungen" auf sich hat und warum der von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf für die BGG Reform in dieser Form keinen Sinn macht. Denn Ausnahmeregelungen und Überforderungsregelungen seien bereits inhärenter Bestandteil des Konzepts der "angemessenen Vorkehrungen", so dass die im Gesetzentwurf zusätzlich und pauschal formulierten umfassenden Ausnahmen für Unternehmen kontraproduktiv seien und gestrichen werden müssten.
Weiterlesen: Sigrid Arnade erklärt Abgeordneten angemessene Vorkehrungen
Hamburg, 4. März 2026: "Das Behindertengleichstellungsgesetz, kurz BGG, soll eigentlich dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen weniger diskriminiert und Barrieren abgebaut werden. Nach jahrelangem Hin und Her und verschobenen Terminen ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des BGG seit dem 11. Februar 2026 auf dem Weg in den Bundestag und Bundesrat. Die Enttäuschung ist groß. Der Gesetzentwurf ist ein "Kniefall vor der Wirtschaft" und "schützt in erster Linie die Diskriminierer, nicht die Diskriminierten". Die parlamentarische Beratung ist in vollem Gang. Genau jetzt ist der Moment, in dem zivilgesellschaftlicher Druck wirklich Wirkung entfalten kann. Wir brauchen Dich!" Darauf macht René Schaar auf seiner Internetseite aufmerksam und ermuntert zur Unterzeichnung einer von ihm entwickelten Petition bzw. Unterschriftensammlung, zum Schreiben von Mails an die verantwortlichen Bundestagsabgeordneten und zum Posten des Protests über Social Media.
Weiterlesen: BGG-Reform schützt Diskriminierer: Und was Du jetzt in 10 Minuten tun kannst
Berlin, 2. März 2026: Der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, einem bundesweiten Zusammenschluss von Organisationen behinderter Menschen, die von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen selbst geführt, verwaltet und vertreten werden, hat sich an eine Reihe von Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und SPD gewandt. In einer Mail an die Mitglieder der Fraktionsvorstände und der Ausschüsse für Wirtschaft sowie für Arbeit und Soziales kritisiert Ottmar Miles-Paul den am 11. Februar 2026 vom Bundeskabinett verabschiedeten "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes", der erhebliche Nachteile bringt und eine völlig unzeitgemäße und unakzeptable Botschaft verbreitet. Er fordert vor allem die Streichung des in § 7 Absatz 3, Nummer 3 des Gesetzesentwurfs gewählte Formulierung der Bundesregierung. Demnach wird "Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen" anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt. Dort gelten nach der derzeitigen Formulierung nämlich "alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung".
Berlin, 27. Februar 2026: "Die Zeit zum Handeln ist JETZT", so titelt Raul Krauthausen seine aktuelle Ausgabe seines wöchentlich erscheinenden Newsletters. Mit dieser Ansage bezieht sich Raul Krauthausen auf die derzeit anstehende Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), mit der eigentlich vor allem mehr Barrierefreiheit bei Angeboten von privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten erreicht werden sollte. Eigentlich, denn der nun zur Beratung im Bundestag anstehende Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht weitreichende Ausnahmen für Unternehmen bei der Schaffung von Barrierefreiheit und auch bei angemessenen Vorkehrungen vor. "Anlass zum Protest gibt uns auch weiterhin die BGG-Reform (Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen). Das Netzwerk Artikel 3 spricht sehr richtig von einem "Freibrief für Diskriminierung", auch die Grünen üben deutliche Kritik an dem Entwurf. Die zentralen Argumente und was Ihr tun könnt, um diesen Freibrief im parlamentarischen Verfahren noch zu stoppen, hat René Schaar hier zusammengefasst", schreibt Raul Krauthausen in seinem aktuellen Newsletter.
Bremen, 26. Februar 2026: Aus Anlass der am 11. Februar 2026 erfolgte Beschlussfassung des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zur Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hat sich der Verein "Inklusion Nord" in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD gewandt. Darin fordert dieser Verein substanzielle Änderungen an diesem Gesetzentwurf. Der Verein begrüßt das erklärte Ziel, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen wirksam zu verhindern und Barrierefreiheit verbindlich zu regeln. Gleichzeitig sieht Inklusion Nord jedoch gravierende Mängel im vorliegenden Entwurf, insbesondere in § 7 Absatz 3 Nummer 3.
Weiterlesen: nklusion Nord e.V. fordert grundlegende Korrekturen am Behindertengleichstellungsgesetz
Marburg (kobinet) Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) übt deutliche Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Die Reform soll offiziell mehr Barrierefreiheit in Deutschland schaffen. Zahlreiche Verbände und Menschenrechtsorganisationen halten den Entwurf jedoch für unzureichend und in Teilen sogar für kontraproduktiv. Diese Einschätzung teilt auch der DVBS. "Der Gesetzentwurf verpasst eine dringend nötige Modernisierung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die vorgesehenen Regelungen für private Anbieter sind weitgehend zahnlos und schaffen in der Praxis kaum verbindliche Verpflichtungen für Barrierefreiheit", erklärt Werner Wörder, 1. Vorsitzender des DVBS.
Berlin, 23. Februar 2026: Mit einem Aufruf an die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD unter dem Motto "Verhindern Sie ein Behinderten-Benachteiligungs-Gesetz!" wendet sich das NETZWERK ARTIKEL 3 vor allem gegen eine Formulierung im Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die umfassende Ausnahmen für Unternehmen bei der Herstellung von Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen vorsieht. Das Netzwerk fordert von den Abgeordneten in der weiteren Beratung des Gesetzesentwurfs die Streichung der in § 7 (Benachteiligungsverbot), Absatz 3, Nummer 3 gewählten Formulierung, wonach "Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen" anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt wird. Dort gelten bisher "alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung". Das NETZWERK ARTIKEL 3 hofft, dass viele weitere behinderte Menschen und ihre Verbündeten den Aufruf zum Anlass nehmen, ihre Bundestagsabgeordneten mit ähnlichen Forderungen zu kontaktieren.
Weiterlesen: Aufruf an Bundestagsabgeordnete: Verhindern Sie ein Behinderten-Benachteiligungs-Gesetz
Berlin, 20. Februar 2026: Raul Krauthausen hat wie viele andere Aktive, die sich für klare Regelungen zur Barrierefreiheit einsetzen, scharfe Krtik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz geübt. Da nach dem Kabinettsbeschluss nun die Entscheidung über die endgültigen Regelungen bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages liegt, hat Raul Krauthausen nicht nur Briefe an die zuständigen Abgeordneten von CDU/CSU und SPD geschrieben, sondern bietet auch eine Vorlage und die Adressen zur Nachahmung für andere Aktive an. Denn nun gilt es, die Abgeordneten ganz konkret mit der Lebenssituation, mit den vielfältigen Barrieren, die behinderte Menschen behindern zu konfrontieren und ganz konkrete Änderungen am Gesetzentwurf einzufordern. Darin sind sich viele Akteur*innen der Behindertenbewegung und -verbände einig.
Weiterlesen: Briefe an Abgeordnete mit Kritik an schlechtem Behindertengleichstellungsgesetzentwurf
Berlin, 18. Februar 2026: Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert ein Behindertengleichstellungsgesetz, das diesen Namen verdient. Deshalb übt der Verband massive Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). "Der Privatwirtschaft wird nun zwar formell verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber davon können sich die Betroffenen nichts kaufen, denn nahezu jede Benachteiligung passt durch die gesetzlichen Schlupflöcher", stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke ernüchtert fest. In einem auf Facebook verbreiteten Sharepic fragt sich Andreas Bethke angesichts der weitgehenden Ausnahmen für die Privatwirtschaft in Sachen Barrierefreiheit: "Sind Menschen mit Behinderungen eine Bürde für die Gesellschaft?"
Weiterlesen: Sind Menschen mit Behinderungen eine Bürde für die Gesellschaft?
Berlin, 17. Februar 2026: Die Kritik an dem vom Bundeskabinett am 11. Februar 2026 verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) reißt nicht ab. Was die Bundesregierung als Fortschritt für die Barrierefreiheit feiert, entpuppt sich nach Ansicht von Raul Krauthausen bei genauem Hinsehen als historischer Sündenfall. Der Aktivist und AbilityWatch warnen: "Dieser Entwurf bewahrt nicht Menschen vor Diskriminierung, sondern Unternehmen vor der Barrierefreiheit." Auf einem über Facebook verbreiteten Sharepic von Raul Krauthausen heißt es: "Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel. Die Bundesregierung segnet de facto die Diskriminierung ab, solange sie hinter einer Stufe oder einer zu schmalen Tür stattfindet."
Weiterlesen: BGG-Reform: Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel
Berlin, 15. Februar 2026: Der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) übt massive Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). "Der Privatwirtschaft wird nun zwar formell verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber davon können sich die Betroffenen nichts kaufen, denn nahezu jede Benachteiligung passt durch die gesetzlichen Schlupflöcher", stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke ernüchtert fest. Der DBSV ist überzeigt: "Sollte der Entwurf wie vorgelegt umgesetzt werden, wird sich im Alltag behinderter Menschen kaum etwas verbessern."
Weiterlesen: DBSV fordert ein Behindertengleichstellungsgesetz, das diesen Namen verdient
Düsseldorf, 15. Februar 2026: Nach Ansicht der BAG SELBSTHILFE bleibt der Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hinter den Anforderungen einer inklusiven und zukunftsfähigen Gesellschaft deutlich zurück. Insbesondere verfehlt er, Barrierefreiheit dort verbindlich abzusichern, wo sie für den Alltag der Menschen entscheidend ist: in der Privatwirtschaft. Barrierefreiheit ist keine Sonderregelung für wenige, sondern eine zentrale Voraussetzung für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soziale Teilhabe und nachhaltige Strukturen in einer alternden Gesellschaft. Dennoch sieht der Entwurf weiterhin vor, private Anbieter und Dienstleister nur in sehr begrenztem Umfang in die Pflicht zu nehmen.
Berlin / Düsseldorf, 14. Februar 2026: Der am 11. Februar 2026 vorgestellte Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) stößt nicht nur auf Bundesebene auf deutliche Kritik. Der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Dennis Sonne (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete die Pläne als "nicht ausreichend, um echte Gleichstellung im Alltag herzustellen". Zwar enthalte der Entwurf Verbesserungen für Bundesbehörden, doch bleibe er bei der entscheidenden Frage verbindlicher Verpflichtungen für die Privatwirtschaft hinter den Erwartungen zurück.
Weiterlesen: Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Halbe Schritte reichen nicht
Berlin, 14. Februar 2026: Aus Anlass des Kabinettsbeschlusses zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 11. Februar 2026 hat sich auch Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, wie folgt geäußert: "Dass die Bundesregierung nun endlich einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Barrierefreiheit auch bei privaten Unternehmen vorlegt, ist ein längst überfälliger Schritt. Barrierefreier Zugang ins Kino, ins Hotel, in die Apotheke: Deutschland ist hier im internationalen Vergleich sehr schlecht aufgestellt. Gleichzeitig steigt in unserer alternden Gesellschaft die Zahl derjenigen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Bereits jetzt leben etwa 16 Prozent der Bevölkerung mit einer Behinderung. Doch der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was nötig wäre."
Weiterlesen: Paritätischer: Vorgeschlagene Reform verschlechtert Situation behinderter Menschen
Berlin, 13. Februar 2026: "Viele behinderte Menschen können es nicht mehr hören, wenn Vertreter*innen der Politik oder Verwaltung schwadronieren, wie wichtig der Abbau der Barrieren in den Köpfen ist. Spätestens seit dem Beschluss des Gesetzentwurfs zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Anfang der Woche ist klar, wo die größten Barrieren in den Köpfen bestehen. Und vor allem, dass umfassende Barrierefreiheit derzeit von der Bundesregierung nicht gewollt ist." So fasst der Sprecher der LIGA Selbstvertretung Ottmar Miles-Paul seine Meinung zum Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in einem Gastkommentar in der taz zusammen und betont: "Der Gesetzentwurf zur Änderung des BGG schützt Diskriminierer und nicht Diskriminierte. Dazu werden Unternehmen auch noch aus der Pflicht zur Barrierefreiheit entlassen."
Weiterlesen: Kniefall vor der Wirtschaft: Diskriminierer statt Diskriminierte werden geschützt
Berlin, 13. Februar 2026: Die Senioren-Union der CDU Deutschlands fordert zu dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes mehr verbindliche Barrierefreiheit auch im privaten und vor allem im Gesundheitsbereich. Der Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Hubert Hüppe, erklärte hierzu: "Die Novellierung des Behindertengleichstellungsgestzes (BGG) ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt – aber sie darf nicht bei guten Absichtserklärungen stehen bleiben. In einer älter werdenden Gesellschaft ist Barrierefreiheit eine Frage des Menschenrechtes auf Teilhabe. Der Zugang zu allen öffentlichen Einrichtungen sowie zu Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen jeder Art muss ausnahmslos und flächendeckend barrierefrei sein. Aber auch der private Bereich darf faktisch nicht völlig außen vor bleiben. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen weiterhin an Stufen, fehlenden Aufzügen oder unverständlicher Kommunikation scheitern."
Weiterlesen: Senioren-Union fordert verbindliche und umfassende Barrierefreiheit
Berlin, 13. Februar 2026: "Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sollte in Behindertenbenachteiligungsgesetz (BBG) umbenannt werden." Mit diesem kreativen Vorschlag reagiert das NETZWERK ARTIKEL 3 auf die weitere Verschlechterung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Schon im Entwurf vom November 2025 wurde privaten Unternehmen zugesichert, keinerlei Maßnahmen ergreifen zu müssen, um behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Mit dem jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf sind zudem Beweiserleichterungen entfallen und selbst staatliche Stellen müssen unabhängig vom tatsächlichen Schaden maximal 1.000 Euro Schadensersatz zahlen. "Trotz all der kritischen Stellungnahmen der Behindertenverbände zum Novemberentwurf sind die Grausamkeiten nicht etwa reduziert, sondern im Gegenteil noch potenziert worden," konstatiert Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des Netzwerks. "Die Verbände hätten statt durchgearbeiteter Stellungnahmen einfach leere weiße Blätter abgeben sollen – das Resultat wäre vermutlich dasselbe. Aber wir hätten Ressourcen sparen können".
Weiterlesen: BGG-Entwurf: Einfach weiße leere Blätter als Stellungnahmen abgeben!?
Hannover, 12. Februar 2026: "Zwar setzt die Bundesregierung mit der Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache, den Übergangsregelungen zur Zertifizierung von Assistenzhunden und der Beratung von Unternehmen durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit mit dem Gesetzentwurf der BGG-Reform wichtige Ziele um, bleibt aber ansonsten weit hinter dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention zurück." stellt die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Annetraut Grote fest. Die BGG-Reform bleibt nach Einschätzung der Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und der Leiterin des Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit fordern substanzielle Nachbesserungen bei der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) weit hinter dem Anspruch an echte Barrierefreiheit zurück.
Weiterlesen: Verbindliche Rechte, statt unverbindlicher Ankündigungen.
Berlin, 12. Februar 2026: Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) bewertet die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) als unzureichend und politisch enttäuschend. Die Novelle bleibt deutlich hinter dem zurück, was für eine wirksame und verbindliche Barrierefreiheit notwendig wäre. Für Millionen Menschen mit Behinderungen, so wird seitens des ABiD betont, entscheidet sich Teilhabe nicht in Gesetzesbegründungen, sondern im Alltag: an der Stufe vor dem Restaurant, in der Arztpraxis ohne Aufzug, auf einer digitalen Plattform ohne barrierefreie Navigation oder in öffentlichen Gebäuden ohne Leitsysteme. Genau hier hätte das Gesetz klare, umfassende und verbindliche Standards festschreiben müssen.
Weiterlesen: BGG-Reform verfehlt den Anspruch auf echte Barrierefreiheit
Berlin, 12. Februar 2026: Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) begrüßt den Kabinettsbeschluss vom 11. Februar 2026 zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) grundsätzlich als überfällige Nachbesserung in vielen Bereichen: Der Bund verpflichtet sich, seine Bestandsbauten bis 2035 weitgehend und bis 2045 vollständig barrierefrei zu gestalten. Auch die geplante Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache sowie ein kostenfreies, niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren stellen wichtige Fortschritte dar. Zudem ist der Einstieg in eine Verpflichtung privater Anbieter vorgesehen, im Einzelfall sogenannte "angemessene Vorkehrungen" – etwa mobile Rampen oder individuelle Unterstützungsleistungen – zu treffen.
Weiterlesen: BeB fordert verbindliche Standards für Barrierefreiheit
Berlin, 12. Februar 2026: Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) sieht in dem am 11. Februar 2026 im Kabinett beschlossenen Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) eine vertane Chance. Der Wille zur echten Veränderung sei nicht erkennbar. Viele Verbände, unter anderem auch die ISL, kritisierten schon im Dezember 2025 in ihren Stellungnahmen den Entwurf zum BGG. Gerade im Bereich der Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft blieb dieser deutlich hinter den Erwartungen zurück. Im Gesetzesentwurf wird zwar festgeschrieben, dass auch die Privatwirtschaft Barrierefreiheit herstellen müsse. Jedoch wird es im weiteren Verlauf gleich wieder negiert, in dem jegliche bauliche Veränderungen oder Anpassungen an Dienstleistungen als unzumutbare Belastung deklariert werden. Ebenso ist zwar die Möglichkeit der Feststellung einer Diskriminierung gegeben, diese bleibt für Privatunternehmen ohne wirkliche Konsequenz. Schadensersatz sieht das Gesetz nämlich nicht vor, kritisiert die ISL.
Weiterlesen: Vertane Chance – BGG-Reform verkommt zum Reförmchen
Berlin, 12. Februar 2026: "Der im Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück: Statt die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen und private Unternehmen verbindlich zur Barrierefreiheit zu verpflichten, setzt der Entwurf auf unverbindliche Einzelfalllösungen. Selbst geringfügige Anpassungen können als unzumutbar abgelehnt werden, wirksame Sanktionen und Entschädigungsansprüche fehlen. Dadurch bleibt das Diskriminierungsverbot gegenüber privaten Anbietern in der Praxis schwach. Für viele Menschen, die seit Jahren für Barrierefreiheit und eine inklusive Gesellschaft kämpfen, wird sich im Alltag kaum etwas verbessern." So fasst der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) seine Einschätzung zum Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes zusammen.
Weiterlesen: BGG-Reform: Kein wirksamer Diskriminierungsschutz, dafür mehr Rechtsunsicherheit
Berlin, 12. Februar 2026: Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz hat sich die Behindertenbeauftragte der SPD Bundestagsfraktion Heike Heubach mit einem Statement zu Wort gemeldet. Sie schreibt: "Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verabschiedet. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, in der gleichberechtigte Teilhabe für alle selbstverständlich ist. Mit der Reform soll die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter gestärkt werden. Zugleich ist es ein zentrales Anliegen, auch im privaten Sektor deutliche Fortschritte zu erzielen. Denn echte Teilhabe betrifft alle Bereiche - vom Jugendamt bis zur Finanzberatung bei der Bank oder dem Frisörbesuch. In seiner jetzigen Fassung weist der Gesetzentwurf noch Lücken auf. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit unserem Koalitionspartner tragfähige Lösungen finden werden. Unser Ziel ist klar: Barrierefreiheit darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss spürbar im Alltag der Menschen ankommen."
Weiterlesen: Wichtiger Schritt auf dem Weg zur Inklusion mit Lücken
Berlin, 12. Februar 2026: "BGG-Reform: Ein vergiftetes Geschenk – Bundeskabinett zementiert Diskriminierung in der Privatwirtschaft", so bringt das Aktionsbündnis AbilityWatch die Kritik am Kabinettsbeschluss für die Gesetzesreform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), durch das eigentlich ein Sprung nach vorne in Sachen Barrierefreiheit erreicht werden sollte, auf den Punkt. "Was die Bundesregierung als Fortschritt für die Barrierefreiheit feiert, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als historischer Sündenfall. AbilityWatch warnt: Dieser Entwurf bewahrt nicht Menschen vor Diskriminierung, sondern Unternehmen vor der Barrierefreiheit", heißt es weiter auf der Internetseite von AbilityWatch.
Berlin, 12. Februar 2026: Lange haben Menschen mit Unterstützungsbedarf auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) warten müssen. Insofern begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass es jetzt einen Kabinettsbeschluss gibt, der erstmals einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vorkehrungen enthält, also Hilfestellungen im Einzelfall zur Überwindung von Barrieren. Das ist ein großer Fortschritt. Der Gesetzesentwurf hat allerdings noch erhebliche Schwachstellen, die im parlamentarischen Verfahren behoben werden müssen. So sieht die Reform keine umfängliche Verpflichtung privater Unternehmen zur Barrierefreiheit vor. Auch umfasst der Anspruch auf angemessene Vorkehrungen leider keine baulichen Veränderungen und muss innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden.
Weiterlesen: Auch die Privatwirtschaft muss barrierefrei werden!
Berlin, 11. Februar 2026: Zum Kabinettsbeschluss für ein Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hat sich auch Corinna Rüffer, die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet: "Man hatte schon nicht mehr damit gerechnet: Die Bundesregierung hat heute - nach einem Dreivierteljahr - die als Teil ihres 100-Tage-Sofortprogramms angekündigte Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes durchs Kabinett gebracht. Zuvor war der Punkt monatelang von einer Tagesordnung zur nächsten geschoben worden. Wenn dieses Rumgeeiere wenigstens einen großen Wurf zum Gegenstand gehabt hätte. Aber was Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Innenminister Alexander Dobrindt da so lange erfolgreich blockierten, war und ist angesichts der Anforderungen an eine moderne und barrierefreie Gesellschaft ein ganz schwaches Papierchen."
Weiterlesen: Regierungsentwurf zur BGG-Reform ist vertane Chance für eine inklusive Gesellschaft
Berlin, 11. Februar 2026: Nach Ansicht der Sprecherin der LIGA Selbstvertretung Prof. Dr. Sigrid Arnade passt der heute am 11. Februar vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz zum Zeitgeist. Einem Zeitgeist, in dem Minderheitenrechte nicht gestärkt, sondern geschreddert werden. Ihre Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der nun von den Bundestagsabgeordneten beraten werden muss und hoffentlich noch entscheidet verändert wird, konzentriert Sigrid Arnade auf den Schutz von Unternehmen statt der Diskriminierten und auf die begrenzten Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung.
Weiterlesen: Schlechter Gesetzentwurf für BGG-Reform passt zum Zeitgeist
Berlin, 11. Februar 2026: Die Bundesregierung hat heute am 11. Februar 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen. Hierzu haben sich Marc Biadacz, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher, und Wilfried Oellers, Beauftragter für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu Wort gemeldet. Ihrer Ansicht nach hält die CDU/CSU Wort und sorgt für mehr Barrierefreiheit.
Weiterlesen: Biadacz/Oellers: Wir halten Wort und sorgen für mehr Barrierefreiheit
Berlin, 11. Februar 2026: Heute am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Im nächsten Schritt wird sich das Parlament mit diesem Regierungsentwurf befassen. Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, bewertet den Regierungsentwurf für die BGG-Reform, dass einzelne Verbesserungen nicht darüber hinwegtäuschen könnten, dass das Hauptziel des Gesetzesentwurfs zur Änderung des BGG, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, nicht erreicht wird.
Berlin, 11. Februar 2026: Zum heute am 11. Februar 2026 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück. Die Privatwirtschaft wird nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen. Selbst kleine Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden bislang pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten sind im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. So bleibt das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos, und das geplante Gesetz wird kaum Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen."
Weiterlesen: Chance zu mehr Barrierefreiheit in Deutschland nicht ungenutzt verstreichen lassen
Berlin, 12. Februar 2026: Das Bundeskabinett hat heute am 11. Februar 2026 den Gesetzesentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beschlossen. Dazu erklärt Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung des Bundes: "Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist eine verpasste Chance. Sie bringt minimale Fortschritte und schafft maximale Unsicherheit. Insgesamt bleiben die neuen Regeln weit hinter den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Statt für Reformwillen steht die Bundesregierung damit für Unentschlossenheit: Einerseits müssen private Anbieter in Zukunft sogenannte angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen treffen – also konkrete Lösungen finden, wenn es keine Barrierefreiheit gibt. Andererseits will die Bundesregierung bauliche Maßnahmen und Produkte sowie Dienstleistungen komplett von dieser Regelung ausschließen – das heißt für die meisten Menschen, es ändert sich im Alltag viel zu wenig."
Weiterlesen: Ferda Ataman: Reform des Behindertengleichstellungsgesetz ist verpasste Chance
Berlin, 11. Februar 2026: "Menschen mit Behinderungen stoßen in ihrem Alltag weiterhin auf zahlreiche Hürden. Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes will die Bundesregierung insbesondere in der Privatwirtschaft mehr Barrierefreiheit schaffen und den Zugang zu Angeboten verbessern." So heißt es in einer Presseinformation der Bundesregierung, die heute am 11. Februar 2026 im Kabinett den Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen hat. Damit wird der Gesetzentwurf nun zur weiteren Beratung an den Deutschen Bundestag geleitet. Getitelt hat die Bundesregierung ihre Presseinformation mit dem Slogan "Weniger Barrieren – mehr Teilhabe und Selbstbestimmung". Wieviel mehr Teilhabe und Selbstbestimmung wirklich in dem Gesetzenwurf steckt, das konnte bei der Veröffentlichung des Berichtes noch nicht beurteilt werden, da der genaue Text noch nicht vorlag.
Berlin, 11. Februar 2026: Es ist wieder mal Mittwoch und daher stellen sich viele behinderte Menschen mal wieder die Mittwochsfrage und die lautet: "Wird heute der Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz und damit für mehr Barrierefreiheit beschlossen?" Denn mittwochs tage immer das Bundeskabinett, das entsprechende Gesetzesentwürfe der Bundesregierung beschließt und in den Bundestag einbringt. Der Reformentwurf war ursprünglich schon im August 2025 zur Beschlussfassung durch das Bundeskabinett angekündigt worden, dann wurde es Herbst, der 17. Dezember 2025 war anvisiert. Der Winter brach herein, es war von Januar 2026 die Rede, aber immer Pustekuchen, wie es die LIGA Selbstvertretung kommentiert. Und zunehmend wuchs das Unbehagen, dass das Gesetz so geschwächt wird, dass es am Ende nicht viel bringt oder gar kontraproduktiv in einigen Bereichen ist. Doch nun scheinen die Zeichen deutlicher zu sein, dass heute am 11. Februar 2026 der Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen werden könnte.
Weiterlesen: Wird heute der Gesetzentwurf zur BGG-Reform im Kabinett beschlossen?
Lenggries, 8. Februar 2026: "Ich wünsche mir von Dir, liebe Bundesregierung, dass Du ab heuer den Zugang zu den allgemeinen Menschenrechten für uns Menschen mit Behinderung über die Interessen der Wirtschaft stellst und dies in Deiner Gesetzgebung endlich beherzigst." So lautet der Wunsch von Markus Ertl aus Lenggries an die Bundesregierung, den die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) im Rahmen ihrer Reihe "Neujahrsvorsätze 2026" auf Instagram veröffentlicht hat.
Weiterlesen: Markus Ertl: Zugang zu Menschenrechten über Interessen der Wirtschaft stellen
Berlin, 6. Februar 2026: "Umfassender Diskriminierungsschutz für alle Betroffene: Das AGG muss alle Betroffene von Diskriminierung in allen Lebensbereichen schützen ohne gesetzliche Ausnahmeregelungen. Bestehende Schutzlücken müssen außerdem durch die Aufnahme weiterer bzw. die Konkretisierung bestehender Diskriminierungskategorien im AGG geschlossen werden. Gleichzeitig sollte der Katalog der Diskriminierungskategorien nicht abschließend gestaltet sein." Darauf hat das aus über 120 Organisationen bestehende Bündnis AGG Reform Jetzt bereits 2023 hingewiesen. Da es mit der versprochenen und aufgrund von EU-Richtlinien dringend nötigen Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht vorangeht, erinnert das NETZWERK ARTIKEL 3 an diese dritte und vierte von insgesamt elf Forderungen des Bündnisses.
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Berlin, 5. Februar 2026: "Reformiert endlich das Behindertengleichstellungsgesetz und regelt, dass die Privatwirtschaft barrierefrei werden und angemessen Vorkehrungen schaffen muss. Reformiert endlich das unsägliche Werkstättensystem, so dass mehr behinderte Menschen echte Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen." So bringt der Autor und Inklusionsaktivist seine Wünsche an die Bundesregierung auf den Punkt. So heißt es in einem Sharepic, das die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) auf Facebook und Instagram unter dem Motto "Neujahrsvorsätze 2026: Mein Wunsch an die Bundesregierung". Damit will die Selbstvertretungsorganisation behinderter Menschen dazu ermuntern, die Wünsch an die Bundesregierung zu formulieren. In der Sitzung vom 4. Februar 2026 hat das Bundeskabinett übrigens schon wieder nicht den längst überfälligen Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen.
Weiterlesen: Wunsch an die Bundesregierung: Schafft endlich Regelungen für mehr Barrierefreiheit
Berlin, 31. Januar 2026: Das Förderprogramm "respekt*land" endet am 31. Januar 2026. Bundesweit wurden in seinem Rahmen 36 Projekte in allen Ländern gefördert. Zum Ende des Bundesprogramms "respekt*land - Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland" zieht die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, eine positive Bilanz. "Das Programm respekt*land war ein voller Erfolg, weil wir damit Menschen in ganz Deutschland die Möglichkeit gegeben haben, sich Hilfe gegen Benachteiligungen zu holen. In manchen ländlichen Regionen fanden Menschen erstmals eine professionelle Anlaufstelle", sagte Ataman in Berlin.
Weiterlesen: Positive Bilanz zu erstem Bundesprogramm Antidiskriminierung
Berlin, 30. Januar 2026: Zum Urteil des Bundesgerichtshofs zur Diskriminierung bei der Wohnungssuche erklärt Awet Tesfaiesus, Mitglied der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und Mitglied im Rechtsausschuss, dass dieses Urteil ein überfälliger Warnschuss ist. Nach ihren Worten ist rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt kein Kavaliersdelikt. Diskriminierung ist auch auch diesem Gebiet rechtswidrig und hat Konsequenzen. Der Bundesgerichtshof stellt unmissverständlich klar: Ausgrenzung wegen Herkunft oder zugeschriebener Nicht-Zugehörigkeit ist verboten. Auch dann, wenn sie verdeckt erfolgt. Der Bundesgerichtshof stellt unmissverständlich klar: Ausgrenzung wegen Herkunft oder zugeschriebener Nicht-Zugehörigkeit ist verboten. Auch dann, wenn sie verdeckt erfolgt.
Weiterlesen: Überfälliger Warnschuss gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
Berlin, 30. Januar 2026: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29. Januar 2026 ein wegweisendes Urteil zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gefällt. Er gab einer Klägerin Recht, die von einem Immobilienmakler aufgrund rassistischer Zuschreibungen diskriminiert worden war. Der BGH stellte klar: Auch Makler*innen können nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haftbar gemacht werden, wenn sie diskriminieren. Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Bedeutung für Menschen, die Diskriminierung bei der Wohnungssuche erleben, ebenso wie für Antidiskriminierungsberatungsstellen. "Das Urteil stärkt die rechtliche Position Betroffener, schafft dringend benötigte Klarheit und setzt ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt", erklärt Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd).
Weiterlesen: Makler*innen müssen Verantwortung für Diskriminierungsschutz übernehmen
Karlsruhe / Berlin, 29. Januar 2026: Der unter anderem für Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute, am 29. Januar 2026, entschieden, dass ein Immobilienmakler, der eine Mietinteressentin bei der Wohnungssuche aufgrund ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt hat, auf Schadensersatz haftet. "Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist ein großes Problem, das Migrant*innen und ihre Nachkommen besonders oft betrifft. Dieses Urteil ist nicht nur ein Erfolg für die Klägerin, sondern auch ein wichtiges Signal ins Land: Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist verboten und man kann sich dagegen wehren. Ab jetzt kann man rechtssicher mit Testings überprüfen, ob man wegen des Namens, also wegen der Herkunft abgewiesen wurde. Und Makler*innen können sich künftig nicht mehr hinter Eigentümer*innen verstecken, wenn sie diskriminieren. Um Menschen in Deutschland besser vor Diskriminierung zu schützen, sollte der Gesetzgeber im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch diskriminierende Wohnungsanzeigen verbieten, so wie es für diskriminierende Stellenanzeigen bereits gilt", so die Reaktion der unabhängigen Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman auf die Entscheidung.
Weiterlesen: Bundesgerichtshof stärkt Diskriminierungsschutz bei der Wohnungssuche
Berlin, 28. Januar 2026: Die LIGA Selbstvertretung ist mittlerweile davon überzeugt, dass das Thema Barrierefreiheit einen ganz großen Stellenwert in der Bundesregierung haben muss, förmlich einem äusserst komplizierten Staatsakt gleichkommt. Diese Erkenntnis ergibt sich aus der Tatsache, dass trotz mehrfacher Ankündigung wie, dass die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für mehr Barrierefreiheit statt ursprünglich Anfang August 2025, dann am 17. Dezember 2025, nun zuletzt aber dann im Januar 2026 erneut wieder nicht vom Buskabinett beschlossen wurde. So können sich die Diskriminierer und Barrierenbauer auch weiterhin entspannen, denn verpflichtende und konkrete Vorschriften zur Barrierefreiheit für private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten bleiben weiterhin bloße Versprechungen. Zurücklehnen kann sich auch der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU Bundestagsfraktion Wilfried Oellers, der der Ampelkoalition ständig vorgeworfen hat, dass diese mit ihren Gesetzgebungsverfahren zur Behindertenpolitik nicht vorankommt. Der verpasste Herbst der Reformen folgt damit der Frühling der Diskriminierer, die weiterhin munter die Teilhabe behinderter Menschen behindern dürfen, stellt die LIGA Selbstvertretung fest.
Berlin, 23. Januar 2026: Auch wenn es die Bundesregierung immer noch nicht geschafft hat, den Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Bundeskabinett zu verabschieden und in den Deutschen Bundestag einzubringen, finden schon viele Diskussionen über die mögliche Qualität einer solchen Gesetzesreform statt. Ende letzten Jahres hat die beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelte Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes veröffentlicht, die auch einige Vorschläge für entsprechende Regelungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention enthält.
Berlin, 21. Januar 2026: Auch diese Woche wurde die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für mehr Barrierefreiheit nicht vom Bundeskabinett beschlossen. So bleibt der Bundesregierung nur noch eine Kabinettssitzung am 28. Janaur 2026 übrig, wenn sie noch das Ziel erreichen will, die Gesetzesreform noch im Januar 2026 auf den Weg zu bringen. Ursprünglich war ein Kabinettsbeschluss für den 17. Dezember 2025 vorgesehen, der aber an erneuten Einsprüchen scheiterte. Man darf also gespannt sein, was von der Idee und dem Ziel, private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit zu verpflichten, am Ende noch übrigbleibt. Dies vor allem in der Zeit, in der die Wirtschaft das Sagen hat, kommentierte die LIGA Selbstvertretung die erneute Verzögerung des Gesetzgebungsvorhabens.
Weiterlesen: Weitere Kabinettssitzung ohne Beschluss zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz
Mainz, 3. Februar 2026: Das rheinland-pfälzische Familienministerium stärkt den Schutz vor Diskriminierung und fördert das Antidiskriminierungsbüro Rheinland-Pfalz des Trägers Netzwerk diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz mit einer Landeszuwendung für das Jahr 2026 in Höhe von 282.997,12 Euro. Den entsprechenden Förderbescheid hat Familienministerin Katharina Binz persönlich übergeben. "Diskriminierung ist keine Randerscheinung, sondern eine reale Erfahrung für viele Menschen in unserem Land, im Alltag, am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder im Bildungsbereich. Wer Diskriminierung erlebt, braucht eine unabhängige, kompetente und vertrauenswürdige Anlaufstelle. Genau hier setzt die zivilgesellschaftliche Antidiskriminierungsberatung in Rheinland-Pfalz an", betonte die Ministerin.
Weiterlesen: Rheinland-pfälzisches Familienministerium fördert Antidiskriminierungsbüro
Berlin, 30. Januar 2026: Das Förderprogramm "respekt*land" endet am 31. Januar 2026. Bundesweit wurden in seinem Rahmen 36 Projekte in allen Ländern gefördert. Zum Ende des Bundesprogramms "respekt*land - Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland" zieht die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, eine positive Bilanz. "Das Programm respekt*land war ein voller Erfolg, weil wir damit Menschen in ganz Deutschland die Möglichkeit gegeben haben, sich Hilfe gegen Benachteiligungen zu holen. In manchen ländlichen Regionen fanden Menschen erstmals eine professionelle Anlaufstelle", sagte Ataman in Berlin. Auf dieser Internetseite sind weitere Einzelheiten der Einschätzung der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung nachzulesen.
Berlin, 30. Januar 2026: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29. Januar 2026 ein wegweisendes Urteil zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gefällt. Er gab einer Klägerin Recht, die von einem Immobilienmakler aufgrund rassistischer Zuschreibungen diskriminiert worden war. Der BGH stellte klar: Auch Makler*innen können nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haftbar gemacht werden, wenn sie diskriminieren. Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Bedeutung für Menschen, die Diskriminierung bei der Wohnungssuche erleben, ebenso wie für Antidiskriminierungsberatungsstellen. "Das Urteil stärkt die rechtliche Position Betroffener, schafft dringend benötigte Klarheit und setzt ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt", erklärt Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd).
Weiterlesen: Makler*innen müssen Verantwortung für Diskriminierungsschutz übernehmen
Karlsruhe / Berlin, 29. Januar 2026: Der unter anderem für Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute, am 29. Januar 2026, entschieden, dass ein Immobilienmakler, der eine Mietinteressentin bei der Wohnungssuche aufgrund ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt hat, auf Schadensersatz haftet. "Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist ein großes Problem, das Migrant*innen und ihre Nachkommen besonders oft betrifft. Dieses Urteil ist nicht nur ein Erfolg für die Klägerin, sondern auch ein wichtiges Signal ins Land: Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist verboten und man kann sich dagegen wehren. Ab jetzt kann man rechtssicher mit Testings überprüfen, ob man wegen des Namens, also wegen der Herkunft abgewiesen wurde. Und Makler*innen können sich künftig nicht mehr hinter Eigentümer*innen verstecken, wenn sie diskriminieren. Um Menschen in Deutschland besser vor Diskriminierung zu schützen, sollte der Gesetzgeber im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch diskriminierende Wohnungsanzeigen verbieten, so wie es für diskriminierende Stellenanzeigen bereits gilt", so die Reaktion der unabhängigen Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman auf die Entscheidung.
Weiterlesen: Bundesgerichtshof stärkt Diskriminierungsschutz bei der Wohnungssuche
Saarbrücken, 28. Januar 2026: "Wie lassen sich Barrierefreiheit und Teilhabe im Land besser organisieren? Um diese Fragen geht es bei einer Gesetzesnovelle, die Saarlands Sozialminister Magnus Jung (SPD) jetzt vorstellte. Als nächstes sollen nun Betroffene eingebunden werden." So heißt es in einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts vom 27. Januar 2026 über die geplante Gesetzesreform des saarländischen Landesgleichstellungsgesetzes. Während es im Saarland in Sachen Teilhabe und Barrierefreiheit mit dieser Gesetzesnovellierung etwas vorangehen soll, warten viele Behindertenverbände weiterhin auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz. Heute, am 28. Januar 2026, wird sich zeigen, ob das mehrfach verschobene Datum des ursprünglich für August 2026 anvisierten Kabinettsbeschluss wie angekündigt noch im Januar 2026 das Licht der Welt erblickt, um dann in den nächsten Monaten im Bundestag beraten und verabschiedet zu werden. Ein besonderer Blick gilt bei dieser Gesetzesreform dem Inhalt, denn das Bundeswirtschaftsministerium mauert massiv, was die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit angeht.
Weiterlesen: Saarland will Behindertengleichstellungsgesetz weiterentwickeln
Berlin, 23. Januar 2026: Die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V haben heute ein gemeinsames Forderungspapier zur Reform der ambulanten Versorgung veröffentlicht. Die Organisationen fordern, die Primärversorgung konsequent von den Bedarfen der Patientinnen und Patienten aus zu denken – mit verbindlicher Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung. Menschen mit Behinderungen werden im aktuellen System strukturell benachteiligt. "Das Gesundheitssystem muss eine medizinisch adäquate, qualitativ hochwertige und sozial gerechte Versorgung gewährleisten. Barrierefreiheit ist keine Option, sondern zwingende Voraussetzung – ohne sie werden Menschen mit Behinderungen systematisch vom Gesundheitssystem ausgeschlossen", heißt es in dem Papier.
Weiterlesen: Barrierefreiheit ist Voraussetzung für gleichberechtigte medizinische Versorgung
Berlin, 23. Januar 2026: Auch wenn es die Bundesregierung immer noch nicht geschafft hat, den Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Bundeskabinett zu verabschieden und in den Deutschen Bundestag einzubringen, finden schon viele Diskussionen über die mögliche Qualität einer solchen Gesetzesreform statt. Ende letzten Jahres hat die beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelte Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes veröffentlicht, die auch einige Vorschläge für entsprechende Regelungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention enthält.
Berlin, 21. Januar 2026: Die Triage kann der Bundestag per Artikelgesetz regeln. Dazu muss das Grundgesetz nicht geändert werden. Zu diesem Schluss kommt der "Runde Tisch Triage (RTT)", der am 20. Januar 2026 10 Essentials zu seinem Vorschlag veröffentlicht hat. "Das Bundesverfassungsgericht hat die Triageregelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes im Herbst 2025 zwar für nichtig erklärt, weil der Bund an dieser Stelle keine Gesetzgebungskompetenz habe," erläutert Ottmar Miles-Paul, Sprecher der LIGA Selbstvertretung, die mit weiteren Organisationen beim RTT aktiv ist. Das bedeute aber nicht zwangsläufig, dass nun die Länder aktiv werden müssten, denn der Bund könne per Artikelgesetz Regelungen in anderen Bundesgesetzen erlassen, für die seine Gesetzgebungskompetenz unzweifelhaft bestehe.
Weiterlesen: Triage per Bundesgesetz regeln – ohne Grundgesetzänderung
Berkeley, Kalifornien (kobinet) Wie Aktivist*innen sich in den USA für die Verabschiedung des Americans with Disabilities Act (ADA) einsetzten und damit eine wichtige Basis für die Rechte behinderter Menschen etablierten. Darum geht es in einem ca. 12minütigen Film auf der Plattform Retro Report. "Der Americans With Disabilities Act wurde nach Jahren von Protesten, des Organisierens und Druck verabschiedet, angeführt von Menschen mit Behinderungen, die gleichen Zugang zur amerikanischen Gesellschaft forderten. Dieses kurze Video zeichnet die Geschichte der ADA nach, von den Demonstrationen in den 1970er Jahren bis zum wegweisenden Gesetz von 1990, das den Zugang zu Schulen, Arbeitsplätzen und öffentlichen Räumen neu gestaltete. Sie featured einige Anführer*innen der Bewegung, die Sit-ins, Lobbyarbeit, Busblockaden und den Capitol Crawl nutzten, um den Kongress zum Handeln zu bewegen", heißt es u.a. in der Ankündigung des Films. Auch der Widerstand gegen die Kürzungen und Angriffe auf die medizinische Versorgung von Donald Trump, der heute am 20. Januar 2026 ein Jahr im Amt als US-Präsident in seiner zweiten Wahlperiode ist, klingt zum Ende des Films an.
Hannover, 18. Januar 2026: Wie sich barrierefreier und inklusiver Wohn- und Lebensraum wirtschaftlich planen und bauen lässt, stand im Mittelpunkt der Regionalkonferenz "Inklusiv gestalten – Wirtschaftlichkeit beim inklusiven Bauen", zu der der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer (BAK) und der Architektenkammer Niedersachsen nach Hannover eingeladen hatte.
Berlin, 15. Januar 2026: Auch wenn dies angesichts der zögerlichen Haltung der Bundesregierung bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) für mehr Barrierefreiheit noch nicht überall angekommen zu sein scheint, stellte Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung klar: "Barrierefreiheit und Wirtschaftlichkeit sind keine Gegensätze - denn wer heute barrierefrei baut, baut klug und vorausschauend." Jürgen Dusel tätigte diese Aussage im Rahmen der Regionalkonferenz inklusiv gestalten, die am 14. Januar 2026 in Hannover stattfand.
Weiterlesen: Barrierefreiheit und Wirtschaftlichkeit sind keine Gegensätze
Hamburg, 14. Januar 2026: Europas Wirtschaft hat ein Zwei-Drittel-Problem: 68,4 Prozent der europäischen Konsument:innen haben bereits mindestens einen digitalen Vorgang abgebrochen, weil Websites, Apps oder Inhalte nicht barrierefrei nutzbar waren. Am stärksten betroffen ist Italien mit 84 Prozent, gefolgt von Deutschland (80,7 Prozent) und Österreich (78,6 Prozent). Dies ist das Ergebnis einer europaweiten Umfrage von AccessiWay, ein europäischer Anbieter für digitale Barrierefreiheit und Teil der team.blue-Gruppe, unter insgesamt 6.599 Konsument:innen in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und Großbritannien.
Bonn, 7. Januar 2026: "Menschenrechte sind nicht verhandelbar", unter dieses Motto hat die Aktion Mensch die Aktivitäten zum diesjährigen Europäischen Protesttag um den 5. Mai 2026 herum gestellt. "Jährlich am 5. Mai findet der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung statt. Seit Jahrzehnten unterstützt die Aktion Mensch Aktivist*innen finanziell und logistisch dabei, rund um diesen Tag ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Hier erfährst du, unter welchen Vorzeichen der nächste 5. Mai stattfindet und wie du Unterstützung bekommst, wenn du selbst eine Aktion planst", heißt es auf der Internetseite der Aktion Mensch zum Protesttag. Anträge können dieses Jahr für Protestaktionen gestellt werden, die im Zeitraum vom 2. bis 10. Mai 2026 stattfinden. Je nachdem, wann und ob der Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz bzw. für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz von der Bundesregierung vorgelegt wird, könnte der Protestzeitraum in die heiße Phase der Gesetzesverabschiedung durch den Bundestag fallen.
Weiterlesen: Protesttag unter dem Motto Menschenrechte sind nicht verhandelbar um den 5. Mai 2026
Berlin, 6. Januar 2026: "'Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.' Artikel 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Lasst uns 2026 daran arbeiten, das zu verwirklichen. Auf ein Jahr voller guter Überraschungen!" Mit diesem Vorsatz geht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in das noch recht neue Jahr 2026. Zudem weist Ferda Ataman und die Antidiskriminierungsstelle auf die aktuell laufende große Umfrage zu Diskriminierungen in Deutschland hin, an der man sich u.a. unter folgendem Link beteiligen kann: Link zur Umfrage zu Diskriminierung in Deutschland - Deine Erfahrung zählt!
Weiterlesen: Antidiskriminierungsstelle: Gute Vorsätze für Respekt statt Diskriminierung für 2026
Berlin, 5. Januar 2026: 2024 verurteilte das US-Verkehrsministerium American Airlines zu einer Geldstrafe wegen beschädigter Rollstühle und Mobilitätshilfen. Nun wurde entschieden, dass das Geld in Verbesserungsmaßnahmen investiert werden muss. Darauf hat Katharina Müllebner vom österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS aufmerksam gemacht. Dem Bericht zufolge müssen American Airlines 16,8 Millionen US-Dollar in Maßnahmen für Fluggäste mit Behinderungen investieren. Dabei geht es u.a. um 119 zusätzliche Rollstuhllifte an den Flughäfen Miami, Philadelphia und Chicago-O’Hare. Zudem ist die Fluglinie verpflichtet, mobile Geräte und Software-Verbesserungen einzuführen, die eine punktgenaue Verfolgung der Rollstühle während des gesamten Transports ermöglichen.
Weiterlesen: American Airlines müssen in Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen investieren
Kassel, 30. Dezember 2025: Nach der Ansicht von Ottmar Miles-Paul geht ein weiteres gutes Jahr für alldiejenigen zu Ende, die behinderte Menschen diskrimieren und daran nichts ändern wollen. Trotz einer kurzzeitigen Verunsicherung als im Dezember 2021 der Koalitionsvertrag der damaligen Ampelregierung veröffentlicht wurde, der entscheidende Gesetzesreformen für mehr Barrierefreiheit und gegen die Diskriminierung behinderter Menschen vorsah, ist es der Diskriminierungslobby auch dieses Jahr und auch unter der neuen schwarz-roten Regierung gelungen, solche für sie herausfordernden Veränderungen zu verhindern. In seinem Kommentar gratuliert kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul der Diskriminierungslobby für ihren anhalten Erfolg in Deutschland. Für 2026 kann er denjenigen, die von Diskriminierungen betroffen sind, leider nur bedingt Hoffnung machen.
Weiterlesen: Ein weiteres gutes Jahr für Diskriminierer und ihre Lobby geht zu Ende
Berlin, 23. Dezember 2025: Auch wenn wir uns schon seit 16:03 Uhr des 21. Dezember 2025 im kalendarischen Winter befinden, erinnert sich vielleicht noch der eine oder die andere an den großspurig angekündigten Herbst der Reformen. Wenn man sich nicht mehr daran erinnert, auch nicht schlimm, denn aus behindertenpolitischer Perspektive kann man die letzten drei Monate mit dem Spruch "Ohne Spesen nichts gewesen" abhaken. Denn nach der bereits für den Sommer angekündigten Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) mit Regelungen für mehr Barrierefreiheit auch im privaten Bereich, stolperte die Bundesregierung auch durch den sogenannten Herbst der Reformen, so dass der für den 17. Dezember 2025 anvisierte Beschluss des Kabinetts für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz wieder einmal ausfiel. Folgt dem missglückten Sommer der ersten 100 Tage der neuen Bundesregierung und dem sogenannten Herbst der Reformen nun der eiskalte Winter einer schon im Ansatz missglückten Reform für mehr Barrierefreiheit? Fragen über Fragen zum Ende eines verlorenen Jahres für eine zukunftsweisende Behindertenpolitik, findet kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul.
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Weiterlesen: Herbst der Reformen ohne Verbesserungen für Barrierefreiheit
Berlin, 17. Dezember 2025: In der vorweihnachtlichen Zeit ist zuweilen mit der einen oder anderen Überraschung zu rechnen. Dass die Bundesregierung immer wieder für eine Überraschung gut ist, hat sie erneut bewiesen - allerdings in einem negativen Sinne. Die ursprüngliche Verabschiedung des Gesetzentwurfs für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die eigentlich für heute, den 17. Dezember 2025, im Bundeskabinett vorgesehen und angekündigt war, wurde wieder einmal verschoben. Die Macht der Verhinderer, die Verpflichtungen für mehr Barrierefreiheit bzw. angemessene Vorkehrungen für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen, anscheinend wie der Teufel das Weihwasser scheuen, scheint unermesslich zu sein. Ein ohnehin schon von Wirtschaftsinteressen weichgespülter Referentenentwurf scheint nun anscheinend immer noch zu weitreichend zu sein. Und zwar so weitreichend, dass ein nach langer Blockade durch das CDUgeführte Wirtschaftsministerium und das CSUgeführte Innenministerium freigegebener Entwurf nun erneut blockiert wird. Mitte Januar 2026 könnte nun der vierte Akt im Bundeskabinett für eine Gesetzesreform für mehr Barrierefreiheit anstehen, die inzwischen so peinlich ist, dass sie eigentlich niemand mehr so will, wie kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul in seinem Kommentar schreibt.
Berlin (kobinet) "BGG-Reform: Kein Behindertengleichgültigkeitsgesetz! Barrieren abbauen - nicht legitimieren", mit dieser Aussage auf einem entsprechenden Sharepic bringt das Aktionsbündnis AbilityWatch auf den Punkt, was viele Verbände und Akteur*innen am Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz kritisieren. "Die Bundesregierung plant die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und hat einen Referentenentwurf veröffentlicht. Was eigentlich ein Fortschritt sein sollte, ist in Wahrheit ein massiver Rückschritt. Statt Barrieren abzubauen, legitimiert der Entwurf sie. Statt Menschenrechte zu stärken, schafft er Schlupflöcher. Statt Gleichstellung umzusetzen, wird Gleichgültigkeit gesetzlich festgeschrieben. Deshalb nennen wir es beim Namen: es ist ein Behindertengleichgültigkeitsgesetz", heißt es auf der Internetseite von AbilityWatch im Vorfeld des für den 17. Dezember 2025 geplanten Beschlusses des Bundeskabinetts für den Gesetzentwurf. Dieser wird dann vom Bundestag im nächsten Jahr debattiert und dort letztendlich mit eventuellen Änderungen verabschiedet.
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Weiterlesen: Kein Behindertengleichgültigkeitsgesetz: Barrieren abbauen – nicht legitimieren
Berlin, 12. Dezember 2025: Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bringt nach Ansicht des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) kaum Fortschritte. Eine entsprechende Stellungnahme hat der Verband auf seiner Internetseite unter https://www.bsk-ev.org/service/aktuelles/detail/stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-behindertengleichstellungsgesetzes veröffentlicht. Von Beginn an alle notwendigen baulichen Veränderungen sowie Änderungen an beweglichen Gütern und Dienstleistungen privater Unternehmen (geplanter § 7 Absatz 3 Satz 3) pauschal als übermäßige wirtschaftliche Belastung einzustufen, verhindert nach Ansicht des BSK bereits kleinste Fortschritte in Richtung Barrierefreiheit.
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Weiterlesen: Bund will erst 2045 barrierefrei werden und schützt Privatwirtschaft mit neuem BGG
Berlin, 10. Dezember 2025: Über 11.100 Menschen haben sich bereits an der Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Rahmen der bislang größten Studie zu Diskriminierung teilgenommen. Ein Zwischenergebnis der Umfrage, bei der die Teilnahme noch bis zum 28. Februar 2026 möglich ist, zeigt: "Am häufigsten berichten Befragte bisher über Diskriminierung in den Bereichen Arbeit (28 %), Gesundheit (14 %) und im öffentlichen Raum (13 %). Für die Bereiche Polizei und Justiz wurden bisher mit 1 % am wenigsten Fälle von Diskriminierung berichtet, zwischen 120 und 150 insgesamt", wie es im Newsletter zur Umfrage heißt.
Berlin, 8. Dezember 2025: Heute, am 8. Dezember 2025, endet die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zum Referentententwurf des Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 19. November 2025. "Für Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung." Dieser Satz, der sich im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter § 7 Absatz 3, Satz 3 befindet, ist einer der zentralen Aufreger, der derzeit die Diskussion um die seit langem versprochene Reform des Behindertengleichstellungsgesetz beherrscht. Denn im Kern bedeutet dieser Satz den Schutz der Diskriminierer unter den privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten, die ihre Angebote nicht barrierefrei gestalten. Sie haben damit die perfekte Ausnahmegenehmigung, wenn entsprechende Änderungen bei der Erbringung der Dienstleistung als "unverhältnismäßige und unbillige Belastung" abgetan werden kann, so die Kritik der LIGA Selbstvertretung.
Berlin, 3. Dezember 2025: Eine Delegation des Deutschen Behindertenrat (DBR) ist heute am 3. Dezember 2025 im Anschluss an ein Parlamentarisches Frühstück zum Bundeswirtschaftsministerium gezogen und hat dort ihren Protest gegen die Blockadepolitik des Ministeriums in Sachen Barrierefreiheit zum Ausdruck gebracht. Der Referentenentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wurde zuerst monatelang vom Wirtschaftsministerium blockiert und letztendlich erheblich verwässert.
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Weiterlesen: Protest für Barrierefreiheit vor dem Bundeswirtschaftsministerium
Berlin, 2. Dezember 2025: Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte ein stärkeres Engagement der Privatwirtschaft für Barrierefreiheit und drängt die Bundesregierung, den derzeit vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) entsprechend zu überarbeiten.
Berlin, 2. Dezember 2025: Jedes Jahr findet auf Initiative der Vereinten Nationen am 3. Dezember der Welttag für Menschen mit Behinderungen statt. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) begeht den Tag dieses Jahr unter dem Motto "Inklusion ermöglichen - Barrierefreiheit schaffen". Dieses Jahr lädt der Deutsche Behindertenrat (DBR) am 3. Dezember 2025 eine ausgewählte Runde zum parlamentarischen Frühstück ein. Staatssekretärin Kerstin Griese (SPD) ist Schirmherrin. Sie und auch der Beauftragte der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, machen sich mit Grußworten für das Schaffen von mehr Barrierefreiheit stark, wie es in einer Presseinformation des DBR heißt.
Berlin, 1. Dezember 2025: "Für Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung." Dieser Satz, der sich im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 19. November 2025 unter § 7 Absatz 3, Satz 3 befindet, ist einer der zentralen Aufreger, der derzeit die Diskussion um die seit langem versprochene Reform des Behindertengleichstellungsgesetz beherrscht. Denn im Kern bedeutet dieser Satz den Schutz der Diskriminierer unter den privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten, die ihre Angebote nicht barrierefrei gestalten. Sie haben damit die perfekte Ausnahmegenehmigung, wenn entsprechende Änderungen bei der Erbringung der Dienstleistung als "unverhältnismäßige und unbillige Belastung" abgetan werden kann. Das Bundeswirtschaftsministerium habe sich nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung durch ihre monatelange Blockadepolitik des Referentenentwurfs für die BGG-Reform auf ganzer Linie durchgesetzt, wenn diese Formulierung im weiteren Gesetzgebungsprozess so bleibt.
Berlin, 1. Dezember 2025: Betroffene von Diskriminierung in Deutschland haben im europäischen Vergleich zu wenig Zeit, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Das zeigt ein neues Kurzgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus der Schriftenreihe "Standpunkte". Statt der bisher im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgesehenen zwei Monate sollten Betroffene künftig mindestens zwölf Monate Zeit haben, um diskriminierende Vorfälle melden zu können. "Wer diskriminiert wird, braucht Zeit – und keinen Zeitdruck", sagte die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman.
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Weiterlesen: Betroffene brauchen längere Beschwerdefristen bei Diskriminierungen
Berlin, 27. November 2025: Viele behinderte Menschen sind von Diskriminierungen betroffen oder haben diese erleben müssen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ruft zur Teilnahme an Deutschlands größter Umfrage zu Diskriminierung, die von zahlreichen Prominenten unterstützt wird, unter dem Motto: "Deine Erfahrung zählt", auf. Bis zum 28. Februar 2026 können alle Menschen ab 14 Jahren anonym Erfahrungen mit Benachteiligungen teilen – online oder auf Papier. Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman erklärt zum Anliegen dieser Umfrage: "Wir wollen Diskriminierung sichtbar machen und unsere Unterstützung verbessern – gerade in diesen Zeiten." Gerade im Hinblick auf die bescheidenen Aktivitäten der Bundesregierung, um gezielt gegen Diskriminierungen vorzugehen, ist es wichtig, aufzuzeigen, wie weit diese verbreitet sind, teilte die LIGA Selbstvertretung mit, die zur Teilnahme an der Befragung aufruft.
Berlin, 26. November 2025: Barrieren verletzen Grundrechte von Menschen mit Behinderungen. "Dieser Referentenentwurf zum BGG zementiert Barrieren für Jahrzehnte," stellt die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Corinna Rüffer fest, "statt sie entschlossen zu beseitigen." Nur die öffentlich zugänglichen Bereiche von Bundesbauten müssen demnach, wie Corinna Rüffer erklärt, barrierefrei werden - mit einer Übergangsfrist bis 2045! Das sieht die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen besonders darum als Skandal, weil gerade ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für moderne Infrastruktur bereitgestellt wurde. "Eine einmalige Chance unser Land so in Stand zu setzen, dass es für alle einfach funktioniert.", betont die Sprecherin dieser Partei.
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Weiterlesen: Behindertengleichstellungsgesetz zementiert Barrieren
Berlin, 26. November 2025: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung entschieden, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) keine zusätzlichen Mittel für die nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms 'respekt*land‘ bereitzustellen. Damit steht das bislang einzige bundesweite Programm zum Ausbau der Antidiskriminierungsberatung vor dem Aus. "respekt*land" hat gezielt Beratungsstrukturen – insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen – aufgebaut und damit Betroffenen einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ermöglicht.
Berlin, 26. November 2025: Als Dachverband für chronisch kranke und behinderte Menschen begrüßt die BAG SELBSTHILFE grundsätzlich das Voranschreiten der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG-Reform). Doch der am 19. November 2025 vorgelegte Referentenentwurf bleibt in zentralen Fragen weit hinter dem zurück, was für eine inklusive und zukunftsorientierte Gesellschaft notwendige gesetzliche Voraussetzungen sind. Barrierefreiheit ist kein Nischenthema, sondern der Schlüssel zu wirtschaftlicher Stärke, sozialer Teilhabe und zukunftsfähigen Strukturen für alle Generationen, heißt es in einer Presseinformation des Verbands.
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Weiterlesen: BAG Selbsthilfe kritisiert Entwurf für Reform des Behindertengleichstellungsgesetz
Berlin, 24. November 2025: Noch bis zum 28. Februar 2026 führt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die bislang größte Umfrage zu Diskriminierung in Deutschland durch. Um möglichst viele Menschen für eine Teilnahme zu gewinnen, wird die Umfrage mit einer bundesweiten Kampagne bekannt gemacht. Rund 4.000 von Diskriminierung Betroffene haben bereits den Fragebogen zur Umfrage ausgefüllt.
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Weiterlesen: Umfrage zu Diskriminierung in Deutschland angelaufen
Berlin, 24. November 2025: Entsetzt und empört reagiert das NETZWERK ARTIKEL 3 auf den jüngst vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG): "Mit den geplanten Bestimmungen wird ein unmittelbar anwendbares Recht aus der UN-Behindertenrechtskonvention ausgehebelt und damit wirkungslos," kritisiert Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des Netzwerks. Es handele sich dabei um das Konzept der "angemessenen Vorkehrungen", zu denen private Anbieter von Waren und Dienstleistungen künftig nicht mehr verpflichtet werden könnten. Mit angemessenen Vorkehrungen sind Änderungen und Anpassungen gemeint, die im Einzelfall einem behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Werden angemessene Vorkehrungen verweigert, so spricht die UN-Behindertenrechtskonvention von einer Diskriminierung, erläutert Arnade.
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Weiterlesen: Reform des Behindertengleichstellungsgesetz hebelt UN-Behindertenrechtskonvention aus
Berlin, 22. November 2025: Am 3. Dezember 2025 ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Für diesen Tag ruft der Deutsche Behindertenrat (DBR) um 10.00 Uhr zu einer Demonstration am Invalidenpark (Seite Scharnhorststraße) in Berlin vor dem Hauptsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf. Die Demo steht unter dem Motto "Inklusion ermöglichen - Barrierefreiheit schaffen" und rückt fehlende Barrierefreiheit in den Mittelpunkt. Vor allem aufgrund des für echte Barrierefreiheit privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten miserablen Referentenentwurfs der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der massiven Einwände des Wirtschaftsministeriums tut eine gute und wirkungsvolle Protestaktion dringend Not.
Berlin, 21. November 2025: Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes wurde am 19. November 2025 an Verbände mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 8. Dezember 2025 versandt. Nun hat das Ministerium den Referentenentwurf in sein Informationssystem auch online zur Verfügung gestellt. Die LIGA Selbstvertretung empfiehlt bei der Lektüre, einen genauen Blick auf die Vorschläge für die Änderung des §7 BGG Absatz 3 Satz 3 zu richten. Was anfangs schön klingt, endet mit der faktischen Freistellung von Unternehmen, indem es dort heißt: "Für Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung." Dieser Satz birgt nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung die Gefahr, dass entgegen der Absicht des Geseztes private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten so gut wie nichts nennenswertes für die Schaffung angemessener Vorkehrungen tun müssen.
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Weiterlesen: Referentenentwurf für Reform des Behindertengleichstellungsgesetz ist online
Berlin, 20. November 2025: Die lang erwartete Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nimmt endlich an Fahrt auf. Am 19. November 2025 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf vor. Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, erklärte hierzu: "Wir freuen uns, dass die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes endlich vorankommt. Sie bietet die Chance, große Fortschritte in Richtung Barrierefreiheit zu erzielen. Inklusion und Barrierefreiheit zeichnen eine moderne Gesellschaft aus. Eine Gesellschaft mit Barrieren ist hingegen weder wirtschaftlich noch kundenfreundlich. Auch angesichts des demografischen Wandels können wir uns Barrieren nicht länger leisten. Ein entscheidender Schritt auf diesem Weg ist es, auch private Akteure zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Bürger sollten Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Vorgaben nicht erfüllt werden, und die Klagemöglichkeiten müssen verbessert werden, etwa durch die Stärkung des Verbandsklagerechts. Leider bleibt der Referentenentwurf in diesen Punkten deutlich hinter unseren Erwartungen zurück und muss nachgebessert werden."
Berlin, 20. November 2025: Vor knapp vier Jahren von der Ampelregierung versprochen, für das 100-Tage Programm der großen Koalition vorgesehen, die Reform des Behindertengleichstellungsgeset (BGG) für mehr Barrierefreiheit auch im privaten Bereich war in den Mühlen der Regierungsmaschinerie stecken geblieben. Am 19. November 2025 war es nun soweit, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales konnte den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zur Anhörung an die Verbände versenden. Bis 8. Dezember können diese Stellungnahmen zum Referentenentwurf einsenden. Am 17. Dezember 2025 soll der Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz dann vom Bundeskabinett verabschiedet und an den Bundestag zur Beratung und Verabschiedung weitergeleitet werden.
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Weiterlesen: Referentenentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz vorgelegt
Berlin, 19. November 2025: Am 11. November 2025 hat sich der Beirat der Bundesinitiative Barrierefreiheit nach dem Regierungswechsel im Frühjahr neu konstituiert. Für den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) dabei sind Andreas Bethke und Christiane Möller. Markus Ertl vertritt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in diesem Gremium. An der Beiratssitzung nahm dieses Mal auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas teil und bekräftigte ihr Engagement für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das seit nunmehr über vier Monaten in der Ressortabstimmung feststeckt und hauptsächlich vom Bundeswirtschaftsministerium blockiert wird.
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Weiterlesen: Beirat der Bundesinitiative Barrierefreiheit hat sich neu konstituiert
Berlin, 17. November 2025: "Gemäß unseres Grundgesetzes darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Trotzdem erleben Menschen mit Behinderungen jeden Tag systematische und strukturelle Benachteiligungen. Nehmen wir etwa die Teilhabe am Arbeitsleben. Menschen mit Schwerbehinderung sind deutlich häufiger arbeitslos, obwohl sie gut qualifiziert sind. Auch in den Bereichen Mobilität, Gesundheitsversorgung und Gewaltschutz gibt es große Lücken. Es reicht nicht aus, sich gegenseitig zu versichern, dass man das Thema ernst nimmt. Es geht darum, sich an den Taten messen zu lassen." Darauf wies der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, in einem Interview auf GMX mit dem Titel "Jürgen Dusel: Sprache sagt viel über die Verfasstheit der Gesellschaft aus" hin.
Berlin, 15. November 2025: Der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" steht nunmehr seit 31 Jahren im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Am 15. November 1994 wurde diese Änderung nach Zustimmung durch den Bundestag und den Bundesrat in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen. Darauf hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen heute am 15. November 2025 in einem Facebook-Post aufmerksam gemacht. Auch für die vielen behinderten Menschen, die damals über Jahre hinweg für diese Verfassungsänderung und später für entsprechende Gleichstellungsgesetze und letztendlich für die UN-Behindertenrechtskonvention gekämpft haben, ist der 15. November ein Tag der Hoffnung und zum Feiern, auch wenn damit noch längst nicht alle Benachteiligungen beseitigt wurden. "Wir haben noch sehr viel für eine echte Gleichberechtigung und Inklusion zu tun", ist Prof. Dr. Sigrid Arnade von der LIGA Selbstvertretung überzeugt. Sie war damals zusammen mit H.-Günter Heiden, der ein Buch zum Prozess zur Verfassungsänderung geschrieben hat, eine treibende Kraft für die Veränderung.
Berlin, 13. November 2025: Seit die neue Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen hat, bemüht sich der Deutsche Behindertenrat (DBR) darum, mit wichtigen Vertreter*innen der verschiedenen Ressorts ins Gespräch zu kommen und hatte bereits eine Reihe von Gespächen mit Minister*innen. Nun kam der DBR-Sprecherinnenrat zum Austausch mit Bundeskanzler Friedrich Merz ins Bundeskanzleramt zusammen. Beim Gespräch machten die Sprecherinnen erneut deutlich, wie wichtig Barrierefreiheit für eine inklusive Gesellschaft ist. "Barrieren verhindern in vielen Bereichen, dass Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft teilhaben können", sagte Hannelore Loskill, Vorsitzende des DBR-Sprecherinnenrats. "Für eine inklusive Gesellschaft müssen diese Barrieren verhindert und konsequent abgebaut werden."
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Weiterlesen: Sprecherinnenrat des Deutschen Behindertenrat war zum Gespräch beim Bundeskanzler
Berlin, 11. November 2025: Im Jahr 2023 trat die Assistenzhundeverordnung in Kraft. Und die regelt einem Bericht des WDR zufolge, dass nur zertifizierte Ausbildungsstätten Assistenzhunde ausbilden dürfen. Der Knackpunkt: "Es gibt in ganz Deutschland aktuell keine zertifizierte Ausbildungsstätte, weil es keine übergeordnete Stelle gibt, die sie zertifizieren kann. Eine Übergangsfrist, die eine Prüfung nach dem alten System ermöglicht, ist seit Sommer 2024 ausgelaufen. Ausgenommen sind Blindenführhunde, die anders geprüft werden", heißt es in einem WDR-Bericht zum Thema Assistenzhunde. Der WDR hat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachgefragt und folgende Antwort bekommen: "Man arbeite daran. Und etwas konkreter: "Die dafür notwendigen Rechtsänderungen sind Teil der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Das Gesetzgebungsverfahren wurde bereits eingeleitet." Doch genau dieses Gesetzgebungsverfahren geht seit Monaten nicht voran, so dass es auch erheblichen Ärger in Sachen Assistenzhundeanerkennung gibt, wie aus dem WDR-Bericht hervorgeht.
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Weiterlesen: Blockade der Anerkennung der Ausbildung von Assistenzhunden hält an
Berlin, 10. November 2025: Vor über vier Monaten wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Anhörung der Verbände zum Referentenentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) für mehr Barrierefreiheit der Angebote von privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten in Aussicht gestellt. Die für die ersten 100 Tage geplante Reform des BGG mit der anvisierten Verabschiedung im Bundeskabinett Anfang August 2025 blieb aus. "Nun sind wir bereits tief im von der Regierung lauthals angekündigten Herbst der Reformen und der Referentenentwurf steckt immer noch in den blockierenden Ministerien fest. Nach dem Sommer der Enttäuschung für ernsthafte Initiativen für mehr Barrierefreiheit der Regierungskoalition aus CDU, SPD und CSU droht nun auch der vollmundig angekündigte Herbst der Reformen zum Flop in Sachen Behindertenpolitik zu werden", kritisiert die LIGA Selbstvertretung.
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Weiterlesen: Herbst der Reformen ohne Fortschritte für Barrierefreiheit?
Berlin, 6. November 2025: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Triage vom 4. November 2025 drängt das Deutsche Institut für Menschenrechte darauf, schnell Regelungen für eine diskriminierungsfreie Triage zu verabschieden, die in allen Bundesländern einheitlich hohe Schutzstandards garantieren. Dazu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Wir brauchen dringend gesetzliche Regelungen, die Menschen mit Behinderungen, chronisch kranke und ältere Menschen davor schützen, benachteiligt zu werden, wenn intensivmedizinische Ressourcen nicht ausreichen und Triage-Situationen eintreten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 sehr deutlich gemacht, dass der ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen enge verfassungsmäßige Grenzen gesetzt sind und es einer gesetzlichen Absicherung braucht, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass dabei bestimmte Personengruppen diskriminiert werden."
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Weiterlesen: Menschenrechtsinstitut fordert einheitliche Schutzstandards für Triage-Situationen
Hamburg, 5. November 2025: Der Black Friday 2025 hat ein alarmierendes strukturelles Problem: Rund ein Fünftel der Deutschen (20 Prozent) stoßen beim Aktions-Shopping auf digitale Barrieren, die sie von diesem zentralen Kaufevent ausschließen. Für sie wird der Black Friday sehr schnell zum "Blind Friday". Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage, für die AccessiWay mit Unterstützung des Marktforschungsunternehmens Civey 2.500 Konsumentinnen und Konsumenten in Deutschland befragt hat.