Berlin, 11. Juni 2026: Das lange geforderte Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde heute am 11. Juni 2026 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Auch wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung weit von dem entfernt ist, was für einen effektiven Diskriminierungsschutz in Deutschland nötig wäre und das Bündnis AGG Reform Jetzt! vorgeschlagen hatte, wird das Gesetz nach der heutigen Bundestagsdebatte im Ausschuss beraten. Vertreter*innen der Bündnisses hoffen nun auf das Engagement der Bundestagsabgeordneten, dass sie entsprechende Verbesserungsanträge einbringen und beschließen, um die Position von diskriminierten Menschen in Deutschland zu stärken.
Vor allem die Äußerungen der AfD in der Bundestagsdebatte, aber auch die verhaltenen Reden der Vertreter*innen der CDU/CSU haben deutlich gemacht, dass der Diskriminierungsschutz in Deutschland keine Selbstverständlichkeit ist. Auch wenn vonseiten der CDU/CSU die Wichtigkeit des 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) betont wird, darf nicht vergessen werden, welchen Widerstand damals von der CDU/CSU und FDP gegen das Gesetz kam. Letztendlich waren EU-Richtlinien dafür verantwortlich, dass 2006 das AGG beschlossen wurde.
Wer sich für den Stand der Diskussion in Sachen Diskriminierungsschutz in Deutschland interessiert, für diejnigen könnte die heutige Debatte einen guten Eindruck von den verschiedenen Positionen hierzu bieten. Diest dürfte in Kürze im Informationssystem des Deutschen Bundestag zum Nachhören und Nachschauen zur Verfügung stehen.






