Das Bundeskabinett hat am 3. August 2011 den Ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen. Der Staatenbericht wird nach englischer Übersetzung zusammen mit einer Kurzfassung des Aktionsplans der Bundesregierung dem Generalsekretär der Vereinten Nationen vorgelegt.

Das NETZWERK ARTIKEL 3 ist der Ansicht, dass dieser Staatenbericht keine menschenrechtlich begründete Bestandsaufnahme der Umsetzung der Konvention im Berichtszeitraum darstellt, sondern lediglich aus einer Erläuterung der gesetzlichen Lage in der Bundesrepublik besteht, die kaum mit differenzierten Daten zur Situation und zur Vielfalt der Menschen mit Behinderungen unterfüttert ist. Das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. hatte deshalb keine detaillierte Stellungnahme zum Entwurf des Staatenberichtes abgegeben, sondern wird sich auf die begleitende Parallelberichterstattung der Zivilgesellschaft konzentrieren.