Berlin: "Die Verwirklichung der Menschenrechte ist eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung und eine dauerhafte Verringerung der Armut in der ganzen Welt. Sie ist darum ein zentrales Ziel der deutschen Entwicklungspolitik und ein Qualitätsmerkmal ("Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, Inklusion“) für eine werteorientierte, nachhaltige und zukunftsorientierte entwicklungspolitische Zusammenarbeit." So heißt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Dass das Ministerium vor kurzem sein neues Menschenrechtskonzept der deutschen Entwicklungspolitik mit seinem Leistungsprofil für das Qualitätsmerkmal "Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung und Inklusion“ vorgestellt hat und damit das Thema Inklusion nun auch ein höheres Gewicht bei entwicklungspolitischen Aktivitäten Deutschlands bekomnmt, das ist für das NETZWERK ARTIKEL 3 eine gute Nachricht zur Inklusion.
„Die deutsche Entwicklungspolitik orientiert sich an Werten und völkerrechtlich verankerten Rechten, wozu besonders die universell gültigen, unveräußerlichen und unteilbaren Menschenrechte zählen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat daher mit dem ‚Qualitätsmerkmal Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung und Inklusion‘ ein ‚Gütesiegel‘ seiner Entwicklungspolitik definiert. Ähnlich wie die Vereinten Nationen, die Europäische Union sowie andere bilaterale Geber geht die deutsche Entwicklungspolitik von einem menschenrechtsbasierten Ansatz aus. Dieser gliedert sich in die übergreifende Menschenrechtspolitik der Bundesregierung ein und erfordert eine enge Abstimmung zwischen den Ressorts, insbesondere mit dem Auswärtigen Amt“, heißt es u.a. im Menschenrechtskonzept des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Link zum Menschenrechtskonzept
Link zur Internetseite des BMZ zur Entwicklungszusammenarbeit