Dafür gibt es ab sofort neue Regeln.
Die Regeln gelten für die Berliner Verwaltung.
Die neuen Regeln sind für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung eine gute Nachricht zu Inklusion.
Das findet das NETZWERK ARTIKEL 3.

Wer ist mit Berliner Verwaltung gemeint?
In schwerer Sprache sagt man zu der Verwaltung auch öffentlicher Dienst.
Mit dem öffentlichen Dienst sind in Berlin zum Beispiel diese Stellen gemeint:
- alle Verwaltungs-Stellen von der Stadt Berlin
- alle Verwaltungs-Stellen von den Berliner Bezirken
- die Berliner Dienststelle Landesamt für Gesundheit und Soziales
Wie ging das bisher in der Berliner Verwaltung, wenn eine behinderte Person beschäftigt werden sollte?
Die Verwaltung musste in jedem Fall eine freie Arbeits-Stelle haben.

Hier ein Beispiel für eine freie Arbeits-Stelle:
Die Berliner Verwaltung hat eine städtische Gärtnerei.
Dort gibt es viele Arbeits-Plätze.
Eine Mitarbeiterin hat gekündigt.
Ihr Arbeits-Stelle ist jetzt frei.
Die Arbeits-Stelle ist unbesetzt.
Bis jetzt war die Regeln so:
Nur wenn es eine freie Arbeits-Stelle gab, konnte die Berliner Verwaltung eine behinderte Person einstellen.
Was ist ab sofort neu und anders?
Dazu wieder ein Beispiel aus der städtischen Gärtnerei:
Eine behinderte Person aus einer Werkstatt für behinderte Menschen möchte als Garten-Helfer in der städtischen Gärtnerei von Berlin arbeiten.
Die behinderte Person bewirbt sich bei der städtischen Gärtnerei.
Ab sofort erlaubt die neue Regel das:
- Die Gärtnerei muss für die Person keine freie Arbeits-Stelle haben.
- Die städtische Gärtnerei darf die behinderte Person trotzdem einstellen.
Das neue Beschäftigungs-Verhältnis darf bis zu 2 Jahre dauern.
Das soll in den 2 Jahren gemacht werden:
- In dieser Zeit soll die behinderte Person eingearbeitet werden.
- In dieser Zeit soll für die behinderte Person in der Berliner Verwaltung eine freie Stelle gefunden werden.
Was ist das Ziel dieser neuen Regeln?
Die Berliner Verwaltung will mehr Arbeits-Stellen für schwerbehinderte Menschen schaffen.
Die Arbeits-Stellen sollen dauerhaft sein.
Das bedeutet: Die Stellen sollen für länger sein.
Und die Berliner Verwaltung will das:
Mehr behinderte Menschen sollen einen ausgelagerten Arbeits-Platz bekommen.
Ausgelagerte Arbeits-Plätze sind Arbeits-Plätze außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen.

Dafür gibt es Geld von der Stadt und dem Land Berlin.
Das Geld heißt in schwerer Sprache Inklusions-Mittel.
Der Berliner Finanz-Minister Stefan Evers hat der Berliner Verwaltung geschrieben:
„Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, mehr Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen.“
Stefan Evers will das:
- Die Inklusions-Mittel von Berlin sollen mehr genutzt werden.
- Das Land Berlin muss ein interessanter Arbeit-Geber sein.
Und zwar für alle Menschen.
Für welche behinderten Menschen gilt diese neue Regel?
Sie gilt für alle Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung.

Damit sind diese Menschen gemeint:
- Die Person hat einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Dort steht, dass sie mindestens zu 50% behindert ist. - Oder die Person ist zwischen 30% und 50% behindert.
Und die Person hat einen Antrag auf Gleichstellung gestellt.
Der Antrag ist vom Amt bewilligt worden.
Gleichstellung bedeutet:
Der Mensch wird am Arbeits-Markt fast so geschützt wie schwerbehinderte Menschen.

Hier gibt es mehr Infos über die neue Regel aus Berlin:
Link.
Die Infos sind in schwerer Sprache.
Bild-Nachweis für die Zeichnung der Lebenshilfe Bremen:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen, Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013