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Sprechblase mit dem Text Einfach erklärt; Susanne GöbelDafür gibt es in Schleswig-Holstein ein wichtiges Info-Heft.

 

Das Heft heißt in schwerer Sprache: „Wirksamer Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe“.

 

Das Heft gibt es auch in leicht verständlicher Sprache.

 

 

 

Wer hat das Info-Heft herausgegeben?

Foto von Michaela Pries
© M. Pries

 

Michaela Pries ist die Behinderten-Beauftragte
für das Bundesland Schleswig-Holstein.

 

Michaela Pries hat das Heft zusammen
mit dem Institut für Gewaltprävention herausgegeben.

 

Logo des Institut für Gewaltprävention
© PETZE

Der Name von dem Institut ist PETZE.

 

Hier gibt es
Infos über das Institut
in Leichter Sprache.

 

 

 

Worum geht es in dem Info-Heft genau?

Zeichnung einer Frau. Ihr Mund ist weit aufgerissen. Sie streckt ihren linken Arm und Hand nach vorne. Sie symbolisiert damit Stopp.
© Lebenshilfe Bremen

Menschen mit Behinderungen müssen gut vor Gewalt geschützt werden.

 

 

Dafür müssen zum Beispiel diese Einrichtungen etwas tun:

  • Wohn-Einrichtungen für behinderte Menschen
    Sie heißen oft:
    besondere Wohn-Formen der Eingliederungs-Hilfe

  • Werkstätten für behinderte Menschen

 

Zeichnung eines Info-Zeichens: ein schwarzes i auf weißem Grund in einem Kreis mit blauem Hintergrund
© Lebenshilfe Bremen

 

In dem Heft gibt es
viele gute Infos und Tipps.

 

 

Die Infos helfen
den Einrichtungen dabei:

  • Sie lernen, wie sie behinderte Menschen
    vor Gewalt schützen können.

  • Und sie finden heraus:
    Schützen sie behinderte Menschen
    in ihrer Einrichtung schon vor Gewalt?

 

Zeichnung eines Blattes Papier, darauf angedeutet sieben Notizen mit Aufzählungszeichen. Rechts im Bild eine Hand, die einen Kugelschreiber hält. Fünf Notizen haben bereits einen blauen Haken am Ender der Linie stehen.
© Lebenshilfe Bremen

Dafür gibt in dem Heft zum Beispiel eine lange Check-Liste für Einrichtungen.

 

 

 

 

 

Warum müssen Einrichtungen
Menschen mit Behinderungen vor Gewalt schützen?

eichnung eines Blatts Papier, auf dem das Logo der Vereinten Nationen und Schrift zu sehen ist.
© Lebenshilfe Bremen

 

In dem Übereinkommen
über die Rechte von behinderten Menschen steht:

  • Behinderte Menschen
    müssen vor jeder Art von Gewalt geschützt werden.

  • Behinderte Menschen
    müssen vor jeder Art
    von Missbrauch geschützt werden.

 

Ein Übereinkommen ist so etwas wie ein Vertrag.

 

Deutschland hat das Übereinkommen unterschrieben.

Deutschland muss sich seit Februar 2009 an das Übereinkommen halten.

 

 

Deshalb gibt es im Sozial-Gesetz-Buch 9
klare Regeln zum Gewalt-Schutz.

Zeichnung eines Buches; auf dem Buchdeckel ist ein Paragrafenzeichen
© Lebenshilfe Bremen

Das Sozial-Gesetz-Buch 9
ist ein Gesetz für Deutschland.

Dieses Gesetz gibt es so seit Juni 2021.

 

Die Regeln stehen im Teil 37a von diesem Gesetz.

In schwerer Sprache sagt man:

Die Regeln stehen im Paragraf 37a.

Das schreibt man auch so: § 37a.

 

 

Zeichnung eines Warndreiecks. In der Mitte eine Frau, die den Zeigefinger hebt.
© Lebenshilfe Bremen

 

Was genau müssen Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen tun?

 

Der Teil 37a von dem Gesetz schreibt vor:

  • Einrichtungen müssen behinderte Menschen
    vor Gewalt schützen.

  • Sie müssen besonders behinderte Frauen schützen, die in Einrichtungen wohnen oder arbeiten.

  • Sie müssen sich Ideen für die Einrichtung überlegen.

  • Sie müssen eigene Regeln für den Gewalt-Schutz
    in ihrer Einrichtung haben.

 

 

DAS NETZWERK ARTIKEL 3 findet:

Das Info-Heft ist eine gute Nachricht zur Inklusion.

 

Denn: Gewalt-Schutz ist sehr wichtig.

 

Titelblatt der Broschüre Wirksamer Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe
© Landtag Schleswig-Holstein

 

Hier geht es
zu dem Info-Heft in leicht verständlicher Sprache.

 

 

Hier geht es
zu dem Info-Heft in schwerer Sprache.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bild-Nachweis für die Zeichnung der Lebenshilfe Bremen:

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen, Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013