Berlin, 5. Juni 2026: Über 180.000 Menschen haben die Petition der Bundesvereinigung Lebenshilfe gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe, die von vielen Verbänden unterstützt wird, unterzeichnet. Am 8. Juni 2026 gibt es deshalb eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die auch online übertragen wird. Dass eine direkt beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition so viele Unterstützer*innen bekommt und so schnell im Petitionsausschuss mit einer Anhörung behandelt wird, kommt nicht oft vor. Deshalb ist dieses Engagement gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe für das NETZWERK ARTIKEL 3 eine gute Nachricht für die mehr Inklusion.
Link zum Bericht darüber in verständlicher Sprache
Eingeladen sind Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, sowie Ramona Günther, Selbstvertreterin mit Behinderung im Bundesvorstand der Lebenshilfe. Beide werden vor den Abgeordneten darlegen, warum die Sparpläne von Bund, Ländern und Kommunen eine massive Bedrohung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sind. In Deutschland beziehen rund eine Million Menschen Eingliederungshilfe. Ihr Altersdurchschnitt liegt bei 34 Jahren. Eingliederungshilfe hat viele Gesichter. Es gibt sie zum Beispiel als Schulassistenz, Hilfe beim Wohnen, Unterstützung im Alltag oder bei der Arbeit, wie es in einer Presseinformation der Bundesvereinigung Lebenshilfe heißt.
„Die Sparpläne sind ein Angriff auf die Grundwerte unseres Sozialstaats – dagegen setzt sich die Lebenshilfe mit allen Mitteln zur Wehr“, betont die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt mit Blick auf die Streichliste, die im Kanzleramt zusammengetragen wurde, und die Vorschläge aus der sogenannten Dialogarbeitsgruppe im Sozialministerium. Solche Kürzungen können für Kinder mit Unterstützungsbedarf bedeuten, dass sie nicht oder weniger in die Schule gehen oder seltener an Freizeitangeboten teilnehmen dürfen. Und für viele Menschen mit Behinderung kann es zur Folge haben, dass sie in einem Pflegeheim leben müssen, obwohl sie mit Assistenz in einer eigenen Wohnung gut klarkommen. Ramona Günther sagt hierzu: „Das kann der Bundestag nicht wollen – und das darf er auf keinen Fall zulassen! Menschen ihre Unterstützung zu nehmen, verletzt die Menschenwürde.“
Weitere Informationen zu den Sparplänen sind auf der Kampagnenseite der Lebenshilfe unter www.lebenshilfe.de/teilhabe-ist-menschenrecht zu finden.
An der Sitzung des Petitionsausschuss kann man sowohl vor Ort im Bundestag teilnehmen, sie wird aber auch über das Partamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen und in Deutsche Gebärdensprache übersetzt, wie es vonseiten des Deutschen Bundestages heißt.
Für diejenigen, die die Diskussion im Petitionsausschuss vor Ort miterleben wollen, findet diese am 8. Juni 2026 von 12:00 bis 14:00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101 statt. Anmeldeschluss ist der 5. Juni 2026, 12:00 Uhr, beim Sekretariat des Petitionsausschusses mit der E-Mail-Adresse
Link zu weiteren Infos zur Beratung der Petition im Petitionsausschuss des Bundestages
Der Text der Petition, die auf der Petitionsplattform des Deutschen Bundestages eingereicht wurde und bis 25. Mai 2026 mitgezeichnet werden konnte lautet: „Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, die zu Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung – zum Beispiel durch Pauschalierungen – führen. Denn Teilhabe ist Menschenrecht.“
In der Begründung heißt es: „In den vergangenen Monaten wurde öffentlich darüber diskutiert, die Kosten für die Eingliederungshilfe zu begrenzen. Diese Diskussionen verunsichern viele Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Freunde zutiefst.“






