Logo: Noch 71 Tage für ein gutes Barrierefreiheitsrecht
Foto: Marleen Soetandi

Berlin: Gehbehinderte Menschen sind häufig nicht nur bei der Nutzung von Bussen und Bahnen aufgrund von Barrieren eingeschränkt, sondern können meist acuh nicht so einfach ein barrierefreies Taxi nutzen, denn in den meisten Städten sind diese Mangelware. Heute, am 16. April, haben die Bundestagsabgeordneten noch 71 Tage bis zur letzten regulären Sitzung des Bundestagsplenums in dieser Legislaturperiode Zeit, um mit Hilfe eines guten Barrierefreiheitsrechts auch die Mobilität behinderter Menschen zu verbessern.

Hierzulande bleibt vielen behinderten Menschen, die gerne wie alle anderen auch spontan ein Taxis rufen wollen, nur der neidische Blick nach London, wo die Taxen schon seit vielen Jahren weitgehend barrierefrei und spontan nutzbar sind. Christiane Link aus London hatte darauf zuletzt in einem Interview über die Regelungen zur Barrierefreiheit in Großbritannien im Rahmen der aktuellen Kampagne für ein gutes Barrierefreiheitsrecht hingewiesen.

Statt klarer gesetzlicher Regelungen sind behinderte Menschen in Deutschland auf Modellversuche oder einzelne mühsam entwickelte positive Beispiele statt auf klare strukturelle gesetzlich festgeschriebene Lösungen angewiesen. Dies zeigt auch der Bericht von Franz Schmahl, den dieser am 4. April mit der Überschrift "Londoner E-Taxi in Berlin" veröffentlicht hat. Dort heißt es u.a.:

"Serkan Demir besitzt das erste Londoner E-Taxi in Berlin. Das berichtet die Berliner Zeitung in ihrer Oster-Ausgabe. Ein Reporter des Hauptstadt-Blatts hat mit einer Fahrt durch Mitte, Kreuzberg, Tempelhof und Schöneberg das Taxi getestet, das seit knapp drei Wochen unterwegs ist." Und das Resümee des Tests ist eindeutig: "Das Londoner Taxi ist nicht nur bequem. sondern hat eine Rollstuhlrampe und auch einen Tritt. Jetzt können auch gebrechliche Fahrgäste und Mütter mit Kinderwagen innerhalb von sieben Sekunden bei ihm einsteiigen", wie es im Bericht "Mehr London in Berlin!" heißt.

Link zum Bericht über das Londoner E-Taxi in Berlin

Das Thema beschäftigt nicht nur viele behinderte Menschen, sondern mittlerweile auch den Deutschen Bundestag. "Die Barrierefreiheit in Taxis, dem ÖPNV und bei Ridesharing- und Ridepooling-Diensten thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/27720). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, warum die Verpflichtung zum Einsatz barrierefreier Fahrzeuge auf Taxi- und Mietwagenbetriebe mit mindestens 20 Fahrzeugen beschränkt wurde", heißt es in einem Bericht des Informationsdienstes Heute im Bundestag zu einer aktuellen Anfrage.

Behinderte Menschen hoffen, dass die Bundestagsabgeordneten den Mut haben, endlich auch in Deutschland umfassende Regelungen zur Barrierefreiheit zu verabschieden. Die Gelegenheit dazu haben sie noch in dieser Legislaturperiode, denn nächste Woche wird voraussichtlich am 22. oder 23. April das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht und in erster Lesung debattiert. Entsprechend dem Struck'schen Gesetz verlässt eigentlich kaum ein Gesetz den Bundestag so, wie es eingebracht wurde. Die Hoffnungen in Sachen mehr Barrierefreiheit liegen nun also bei den Bundestagsabgeordneten. Denn viele fragen sich, warum soll das, was beispielsweise seit vielen Jahren in Großbritannien geht, hierzulande nicht möglich sein.

Link zum Interview mit Christiane Link zu den Regelungen zur Barrierefreiheit in Großbritannien

Link zur Kampagne für ein gutes Barrierefreiheitsrecht