NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

informiert über

Bremer Erklärung der TeilnehmerInnen des Kongresses „Gleich richtig stellen“ vom 26.-27. Juli 2003 in Bremen


  1. Wir, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kongresses „Gleich richtig stellen“ begrüßen, dass die Bundesregierung die Gleichstellung behinderter Menschen in allen Lebensbereichen unterstützt. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz - BGG - des Bundes und dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX - wurden wichtige Schritte zur Gleichstellung behinderter Menschen erreicht.

  2. Für einen umfassenden Schutz gegen Diskriminierung brauchen wir aber noch ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz. Die TeilnehmerInnen sind entsetzt, dass es ein solches nun vielleicht für Behinderte nicht mehr geben soll, obwohl es uns versprochen wurde.

  3. Nach europäischem Recht ist die Bundesregierung dazu verpflichtet, ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden. Die europäische Antirassismus Richtlinie (2000/ 43/ EG) und die Rahmenrichtlinie zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/ 78/ EG) erfordern ein solches Gesetz. Mit der Verabschiedung des SGB IX haben die Gesetzgeber ihre Verpflichtungen noch nicht erfüllt. Die Bedenken, die gegen ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz für Behinderte in Deutschland angeführt werden, überzeugen uns nicht. Was für rassistische Diskriminierung gilt, ist auch für Behindertendiskriminierung gültig. Beides muss abgeschafft werden und gegen beide Formen der Diskriminierung brauchen wir einen zivilrechtlichen Schutz.

  4. Die TeilnehmerInnen des Kongresses "Gleich richtig stellen" fordern die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag nachdrücklich auf, das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung nicht verstreichen zu lassen, ohne ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz, das auch Behinderte schützt, zu verabschieden.

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