NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

informiert über

Internationales Engagement der Bundesregierung für die Gleichstellung Behinderter

Rede von Ministerialdirektor Rainer Wilmerstadt – Abteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf der Tagung «Gleich richtig stellen» Gleichstellung für Behinderte von der Kommune bis zur UN am 26./ 27. Juli 2003 in Bremen

Es gilt das gesprochene Wort

Foto: Rainer Wilmerstadt

Es ist gut, dass im Rahmen der Sommeruniversität «Disability Studies: Behinderung neu denken» diese wichtige Fachtagung zum Thema «Gleich richtig stellen» stattfindet. Denn diese Tagung wird einen Einblick in die Lebenswirklichkeit geben und zugleich aufzeigen, wie die Verhältnisse sein müssen, damit Gleichstellung auch tatsächlich erfolgt.

Ich habe gerne zugesagt, Ihnen heute das «internationale Engagement der Bundesregierung für die Gleichstellung behinderter Menschen» vorzustellen.

Fragen der Prävention, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft müssen zwar - wie andere sozialpolitische Fragen auch - durchweg auf nationaler Ebene beraten und gelöst werden. Sie sind seit langem aber auch Gegenstand internationaler Aktivitäten und Regelungen.

Damit solche Aktivitäten zielgerichtet erfolgen können, ist zunächst einmal eine Verständigung darauf erforderlich, was wir unter einer Behinderung verstehen. Wenn wir in Deutschland heute auch in Gesetzestexten von behinderten Menschen sprechen und hier durchgängig diese Änderungen vollzogen haben, dann ist das nicht nur eine redaktionelle Änderung sondern ist Ausdruck einer veränderten Einstellung gegenüber dem behinderten Menschen: vom Objekt staatlichen Handelns zum Subjekt in einem selbstbestimmten Alltag.

Behinderung, Chancengleichheit, Barrierefreihiet

Mit den drei zentralen Zielen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und des Behindertengleichstellungsgesetzes

  1. behinderten Menschen zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe zu verhelfen,

  2. ihre Gleichstellung mit Nichtbehinderten durchzusetzen und

  3. ihre Selbstbestimmung zu ermöglichen,

wurde das Verständnis von Behinderung um den gesellschaftlichen Aspekt weiterentwickelt.

Behinderung wird jetzt nicht mehr nur als medizinisches Phänomen oder funktionelle Einschränkung, sondern auch als Barriere im Lebensumfeld, Vorurteil von Mitmenschen und Diskriminierung durch Einrichtungen und Behörden begriffen. Behinderung ist damit auch eine gesellschaftliche Einstufung oder Bewertung behinderter Menschen sowie eine barrierebehaftete Umwelt. Wie dieses mehrdimensionale Verständnis der vielfältigen Formen von Behinderungen auch gesetzlich zum Ausdruck kommen kann, prüfen wir, denn eine solche Definition ist gewissermaßen ein Spiegel der Lage und Stellung behinderter Menschen in der Gesellschaft. Insgesamt geht es darum, die noch vorhandenen Nachteile zu beseitigen, damit eine wirklich gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft erreicht wird. Für Menschen mit Behinderungen rückt national wie international zunehmend das Ziel der Chancengleichheit in den Mittelpunkt.

Wir haben in Deutschland mit unseren Gesetzesinitiativen und unseren Bemühungen, diesen im Alltag Geltung zu verschaffen, in den vergangenen Jahren auf diesem Weg einen großen Schritt nach vorn getan. Aber dieser Weg ist in erster Linie ein gesellschaftlicher Prozess; denn Chancengleichheit ist in diesem Sinne gleichbedeutend mit Barrierefreiheit. Und Barrierefreiheit fängt in den Köpfen an. Nur wer barrierefrei denkt, kann auch behinderten Menschen gleiche Chancen einräumen. Und hier gibt es .  wie wir immer wieder erleben müssen . noch viel zu tun. Soweit neue gesetzliche Regelungen helfen können, werden sie geprüft werden. Deshalb überlegen wir derzeit, wie weitere Maßnahmen aussehen können, um die Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen weiter voranzubringen, etwa durch die Schaffung eines eigenverantwortlich verwalteten bedarfsgerecht bemessenen persönlichen Budgets, aber auch um wirklich gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben sicherzustellen.

Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation

Schrittmacherdienste auf dem Gebiet der Sozialpolitik allgemein und besonders auch der Politik für behinderte Menschen leisten seit vielen Jahren die Internationale Arbeitsorganisation als Spezialorganisation der Vereinten Nationen zur Abstimmung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen der einzelnen Länder, sowie der Europarat.

1983 legte die Internationale Arbeitsorganisation mit dem Übereinkommen 159, dem «Übereinkommen über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten» die Grundzüge für eine innerstaatliche Politik auf dem Gebiet der beruflichen Rehabilitation und der Beschäftigung Behinderter fest; es wurde von Deutschland und zahlreichen anderen Staaten ratifiziert und wird durch die Entschließung Nr. 168 ergänzt und in seinem Text untersetzt. In diesem Übereinkommen sind Inhalte geregelt, die wir heute in unser Wissen und Handeln aufgenommen haben, wie etwa der Begriff des „Behinderten“ als Person, deren Aussichten, eine geeignete Beschäftigung zu finden und beizubehalten sowie beruflich aufzusteigen, infolge einer körperlichen oder geistigen Behinderung wesentlich gemindert sind. Daneben geht es auch um die Frage, dass die geeigneten Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation allen Gruppen von behinderten Menschen offen stehen müssen und Beschäftigungsmöglichkeiten für Behinderte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert werden. Es geht ebenso um die Chancengleichheit zwischen behinderten und anderen Beschäftigten. Schon damals wurde hervorgehoben, dass besondere positive Maßnahmen, die auf die tatsächliche Chancengleichheit und Gleichbehandlung von behinderten Arbeitnehmern und anderen Arbeitnehmern abzielen, nicht als eine Diskriminierung der anderen Arbeitnehmer anzusehen sind.

Der Europarat - mit derzeit 45 Mitgliedstaaten - hat bereits in seiner - mehrfach fortentwickelten . Europäischen Sozialcharta vom 18. Oktober 1961 «das Recht behinderter Menschen auf Eigenständigkeit, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben der Gemeinschaft» aufgenommen und über die Jahre eine Vorreiterrolle in der Behindertenpolitik in Europa übernommen. Die Mitgliedsstaaten haben für die Behindertenpolitik in den Ländern durch freiwillige Verpflichtungen oder durch gemeinsame Erklärungen Grundrichtungen angegeben und auf eine Vorwärtsentwicklung gedrängt. Deutschland hat an diesem Prozess stets aktiv mitgewirkt. Darauf sind wir stolz. Und im internationalen Vergleich gesehen haben wir in unserer nationalen Behindertenpolitik einen Stand erreicht, der jetzt auch Maßstäbe setzt. Deshalb habe ich mich besonders gefreut, dass die EU-Kommission die Behindertenpolitik der letzten Jahre in Deutschland als beispielgebend in Europa ansieht.

Im Rahmen der Vereinten Nationen hat sich Deutschland von Anfang an bei den Abstimmungen innerhalb der Europäischen Union für die Ausarbeitung eines bindenden integralen und internationalen Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Rechte und der Würde behinderter Menschen eingesetzt. Mit ihm soll die im November 2001 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Resolution umgesetzt werden.

Deutschland im Rahmen der Europäischen Union

Sie haben eben gehört, wie hier der Sachstand ist. Deutschland hat im Rahmen der Europäischen Union darauf gedrungen, dass behinderte Menschen gleichberechtigt in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten und hat deutlich gemacht, dass die Teilhabe von Experten in eigener Sache für uns nicht zur Diskussion steht. Es ist der Europäischen Union gelungen, sich auch in dieser Angelegenheit durchzusetzen. Damit wurde die Haltung Deutschlands, die international als sehr fortschrittlich angesehen wird, bestätigt. Das freut mich sehr.

Hoffen wir, dass die Arbeit an einer Menschenrechtskonvention für behinderte Menschen zügig vorangeht. Deutschland wird dafür sein Möglichstes tun.

In Europa eröffnet der Vertrag von Amsterdam von 1997 neue Wege, auch die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern, z. B.

In Ausfüllung dieser Ermächtigungen hat die Kommission im Jahre 2000

Nach der Richtlinie vom 27. November 2000 zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sind «Angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung» zu treffen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen ergreift, um Menschen mit Behinderung den Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten. Eine solche Belastung ist nicht unverhältnismäßig, wenn sie durch geltende Maßnahmen im Rahmen der Behindertenpolitik des Mitgliedstaates ausreichend kompensiert wird.
Wichtig ist auch, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz die Mitgliedstaaten nicht daran hindert, zur Gewährleistung der völligen Gleichstellung im Berufsleben spezifische Maßnahmen beizubehalten oder einzuführen, mit denen Benachteiligungen wegen eines Diskriminierungsgrunds verhindert oder ausgeglichen werden.
Die Richtlinie muss bis zum 02. Dezember 2003 in nationales Recht umgesetzt werden.

In Deutschland haben wir im § 81 Abs. 2 SGB IX den Schutz vor Diskriminierungen schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben verankert. Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme, insbesondere bei der Begründung des Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses, beim beruflichen Aufstieg, bei einer Weisung oder einer Kündigung, nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen. Weiterhin regelt § 81 SGB IX besondere Ansprüche schwerbehinderter Beschäftigter gegenüber ihrem Arbeitgeber und Pflichten der Arbeitgeber gegenüber ihren schwerbehinderten Beschäftigten.

Mit den Regelungen des SGB IX ist die Umsetzung dieser EU-Richtlinie zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - soweit es die Angelegenheiten behinderter Menschen betrifft - vollzogen.

Meine Damen und Herren, lassen sie mich noch etwas sagen zu einem Punkt, der mir besonders am Herzen liegt. In Europa fordern die Behindertenverbände seit längerem eine umfassende Antidiskriminierungsrichtlinie zugunsten der vollständigen Teilhabe behinderter Menschen. Auch das Europäische Parlament hat im April 2000 die Kommission aufgefordert, rechtzeitig zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 einen auf Artikel 13 EG-Vertrag beruhenden Richtlinienvorschlag vorzulegen, der sämtliche Zuständigkeitsbereiche der Europäischen Union im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen abdecken soll. Wir haben uns für eine solche Richtlinie ausgesprochen. Leider ist die Kommission der Aufforderung des Europäischen Parlaments bislang noch nicht nachgekommen. Wir werden uns weiter hierfür einsetzen. Es sollte doch auf europäischer Ebene gelingen, was sich jetzt in den Vereinten Nationen anzubahnen scheint.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die europäische Politik für behinderte Menschen auch durch die von allen Mitgliedstaaten getragene gemeinsame Verfassung weiter vorankommen wird. Ich freue mich deshalb, dass es vor 14 Tagen zu der Unterzeichnung des Verfassungsentwurfs kam.

Deutschland hat im Konvent zentrale Anliegen durchsetzen können. Am vordringlichsten für uns war, dass mit dem Verfassungsentwurf die Voraussetzung für die erfolgreiche Erweiterung der Europäischen Union geschaffen und die Handlungsfähigkeit Europas auch bei 25 und mehr Mitgliedern der EU gewährleistet wird. So kann die Erweiterung und damit die endgültige Überwindung der Teilung Europas jetzt zu einem guten Abschluss gebracht werden. Deutschland hat als Land in der Mitte Europas daran ein besonderes Interesse.

Menschen mit Behinderung die Chance zu geben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, gehört zum Kernbestand und Erkennungszeichen einer wirklich menschlichen Gesellschaft. Während der Zeit des Kommunismus in den Staaten Mittel. und Osteuropas wurde auf Menschen mit Behinderung, auf ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit keine Rücksicht genommen. Aber schon kurz nach dem Zusammenbruch dieser Staaten waren soziale Konzepte und Kooperation gefragt. Zum Kernbestand des sozialpolitischen Exports von Deutschland in diese Staaten gehörte auch sein System der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Dadurch entstanden vielfältige Kontakte, Pläne und Kooperationen. Dies war eine gute Zukunftsinvestition in die sozialstaatliche Entwicklung der Länder Mittel. und Osteuropas. Inzwischen sind aus Betreuten Partner geworden. So darf ich in der nächsten Woche eine Delegation des lettischen Ministeriums für Wohlfahrt in Berlin begrüßen, die sich Anregungen und Ratschläge für die Erarbeitung eines neuen Schwerbehindertengesetzes holen möchte. Und im September treffen sich Vertreter der Partnerländer und Einrichtungen zu einem Erfahrungsaustausch in Bonn. Auch dies dient nur einem Ziel: Menschen mit Behinderung neue berufliche Perspektiven zu eröffnen: Bei uns und in den Ländern Mittel. und Osteuropas.

Ich habe oben ausgeführt, dass diese Tagung Einblick in die Lebenswirklichkeit geben und aufzeigen wird, wie die Verhältnisse sein müssen, damit Gleichstellung auch verwirklicht wird.
Ich wünsche uns allen viel Erfolg bei der Umsetzung der dabei gewonnenen Einsichten.


Ihr E-Mail-Kontakt an das Tagungsbüro   ottmar.miles-paul@bifos.de

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Rolf Barthel   am 26.07.03

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