21.06.2003 - 17:54
Bahn zahlt 400 €uro für verschlossene
Rolli-Toilette
Da sich die Deutsche Bahn AG für nicht schuldig hielt, da sie ihrer Meinung nach nicht verpflichtet sei, Toiletten für behinderte Menschen vorzuhalten, fand nun am 12. Juni 2003 eine öffentliche Verhandlung in Frankfurt statt. In der mündlichen Verhandlung ergab sich, dass der Richter von einem Organisationsverschulden der Deutschen Bahn ausging, wenn sich der dargestellte Sachverhalt als richtig erweisen sollte. Das Gericht schlug daher einen Vergleich vor, durch den die Deutsche Bahn einen Fahrkartengutschein im Wert von 400 €uro an Frau Dr. Arnade entrichtet, dem beide Parteien zustimmten. «Immerhin hat die Deutsche Bahn damit eine Verantwortung und Schuld anerkannt, so dass es zukünftig hoffentlich nicht mehr zu solchen Situationen kommt», so Dr. Sigrid Arnade, die hofft, dass durch diesen Vergleich bei der Deutschen Bahn der längst überfällige Umdenkungsprozess bezüglich des Service für behinderte Reisende beschleunigt wird. omp |
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