NETZWERK ARTIKEL 3

Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

SEXUALSTRAFRECHT: § 179 STREICHEN ODER ANGLEICHEN!

Behinderte Frauen fordern rechtliche Gleichstellung

News vom 16. Mai 2001

Das 2-Klassen-Sexualstrafrecht muss geändert werden, forderten am Montag rund 20 behinderte Frauen bei einem Gespräch mit dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Professor Eckhart Pick. «Das verminderte Strafmaß für sexuelle Straftaten an Frauen, die keinen Widerstandswillen entwickeln koennen, ist eine Diskriminierung», sagte Sigrid Arnade, Vorstandsfrau im Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V. Deshalb müsse der § 179 Strafgesetzbuch (StGB) entweder ersatzlos gestrichen oder in seinem Strafmaß an den § 177 StGB angepasst werden.

Das sah Ministerialrat Friedrich-Wilhelm Schulte, der das Referat «Strafgesetzbuch» im Bundesjustizministerium leitet, anders: «Hier handelt es sich nicht um ein Verbrechen, sondern lediglich um ein Vergehen.» Deshalb sei das unterschiedliche Strafmaß gerechtfertigt. Es blieb bei den gegensätzlichen Positionen. Eckhart Pick und die Netzwerkfrauen verabredeten dennoch, im Gespräch zu bleiben. «Wir haben schließlich nur empfohlen, das Strafmaß vorerst nicht zu ändern», räumte Schulte am Ende des Gesprächs ein.

Beim Bundesgesundheitsministerium gaben die Frauen einen Brief an Ministerin Ulla Schmidt ab, in dem sie ein Recht auf Frauenpflege fordern, einen konkreten Vorschlag zu einer entsprechenden Gesetzesänderung unterbreiten und um einen Gesprächstermin mit der Ministerin bitten. Bislang ist es in der Bundesrepublik gängige Praxis, so die Netzwerkfrauen in ihrem Schreiben, dass sich Frauen auch im Intimbereich wie Waschen oder Reinigen nach dem Toilettenbesuch teilweise von Männern assistieren lassen müssen.

Organisiert vom Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V., fuhren die Frauen mit dem Info-Mobil zur Gleichstellung Behinderter durch Berlin und machten auf ihre besonderen Benachteiligungen aufmerksam. Der rot-grüne Bus, der im Rahmen der Aktion Grundgesetz von der Aktion Mensch finanziert wird, brachte die Frauen auch zur Gedenktafel für Rosa Luxemburg am Landwehrkanal. Hier gedachten die Teilnehmerinnen dieser behinderten Frau, die sich unerschrocken für bessere Lebensbedingungen benachteiligter Menschen eingesetzt hat.
Berlin, den 16. Mai 2001

Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V.
Forster Str. 40
10999 Berlin
Telefon: 030/617 09 167/8, Fax: 030/617 09 167
E-Mail: netzfrau-berlin@freenet.de

Jean Auber, MOVADO


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